Erstellt am 09.02.2009 um 12:28 Uhr von Kölner
@Neuling45
Da wird es nichts geben womit Ihr mehr Rechte ableiten könnt, als einen neuen GF eines Tages freundlich zu begrüssen.
Erstellt am 09.02.2009 um 13:34 Uhr von Uschi66
@Neuling45
Habt ihr eine SchwbV? Wenn ja frage doch einmal die ob sie hier eingebunden wurde? Denn das SGB IX kennt im Gegensatz zum BetrVG "nur" AN. Unterscheidet also nicht zwischen AN und leitenden Ang.
Daher müsste der AG sich hier mit der SchbwV reden, auch wegen des § 81 (1)SGB IX.
Das ist u.a auch ein Grund warum beide BR/SchwbV gut zusammenarbeiten sollen.
Erstellt am 09.02.2009 um 14:47 Uhr von kriegsrat
@neuling 45
laut § 105 BetrVG ist es dem betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen
und zwar :
eine beabsichtigte einstellung oder personelle veränderung eines leitenden angestellten
also: gehe ich davon aus, das hier schon mal gegen den 105er verstoßen wurde...
eine grobe pflichtverletzung des AG wirst du hieraus aber nicht konstruieren können
ich würde den AG hier freundlich darauf hinweisen, damit er auch merkt, das ihr wachsam seid........
wenn du es dir mit deinem arbeitgeber aber komplett verderben willst, dann solltest du ihn betriebsverfassungsrechtlich abmahnen, zukünftig eine beabsichtigte einstellung in diesem bereich rechtzeitig mitzuteilen......
Erstellt am 09.02.2009 um 14:55 Uhr von DocPille
@kriegsrat
Ich sehe hier keinen Verstoss,Anfang nächsten Jahres und der BR ist informiert,mehr ist doch nicht gefordert.
Erstellt am 09.02.2009 um 14:59 Uhr von kriegsrat
@doc pille
wer hat denn den br informiert ?
"haben wir im übrigen auch nur durch eine Zufall in einer Anzeige gesehen"
der zufall, nicht der AG
Erstellt am 09.02.2009 um 17:16 Uhr von Neuling45