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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuer Geschäftsführer - Ist der BR im Vorfeld zu informieren, wer sich auf die Ausschreibung beworben hat und wer eingestellt wird?

N
Neuling45
Jan 2018 bearbeitet

Mahlzeit zusammen, habe da mal eine Frage. Unser Geschäftsführer wird auf Anfang nächsten Jahres altershalber ausscheiden. Ist der BR im Vorfeld zu informieren, wer sich auf die Ausschreibung (haben wir im übrigen auch nur durch eine Zufall in einer Anzeige gesehen) und wer eingestellt wird. Klar ein Mitspracherecht gibt es nicht, aber wie sieht es mit dem Informationsrecht aus - vorher (wenn ja welche Daten) oder erst wenn der auf dem Stuhl dann sitzt ? Danke für Eure Unterstützung.

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

09.02.2009 um 13:28 Uhr

@Neuling45 Da wird es nichts geben womit Ihr mehr Rechte ableiten könnt, als einen neuen GF eines Tages freundlich zu begrüssen.

U
Uschi66

09.02.2009 um 14:34 Uhr

@Neuling45

Habt ihr eine SchwbV? Wenn ja frage doch einmal die ob sie hier eingebunden wurde? Denn das SGB IX kennt im Gegensatz zum BetrVG "nur" AN. Unterscheidet also nicht zwischen AN und leitenden Ang. Daher müsste der AG sich hier mit der SchbwV reden, auch wegen des § 81 (1)SGB IX.

Das ist u.a auch ein Grund warum beide BR/SchwbV gut zusammenarbeiten sollen.

K
Kriegsrat

09.02.2009 um 15:47 Uhr

@neuling 45 laut § 105 BetrVG ist es dem betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen und zwar : eine beabsichtigte einstellung oder personelle veränderung eines leitenden angestellten

also: gehe ich davon aus, das hier schon mal gegen den 105er verstoßen wurde... eine grobe pflichtverletzung des AG wirst du hieraus aber nicht konstruieren können ich würde den AG hier freundlich darauf hinweisen, damit er auch merkt, das ihr wachsam seid........ wenn du es dir mit deinem arbeitgeber aber komplett verderben willst, dann solltest du ihn betriebsverfassungsrechtlich abmahnen, zukünftig eine beabsichtigte einstellung in diesem bereich rechtzeitig mitzuteilen......

D
DocPille

09.02.2009 um 15:55 Uhr

@kriegsrat

Ich sehe hier keinen Verstoss,Anfang nächsten Jahres und der BR ist informiert,mehr ist doch nicht gefordert.

K
Kriegsrat

09.02.2009 um 15:59 Uhr

@doc pille

wer hat denn den br informiert ?

"haben wir im übrigen auch nur durch eine Zufall in einer Anzeige gesehen"

der zufall, nicht der AG

N
Neuling45

09.02.2009 um 18:16 Uhr

Danke Euch allen.

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