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Mitbestimmung bei der Vergabe eines Abteilungsleiter Postens?

D
der-orion
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und Guten Morgen,

unser Arbeitgeber will einem Arbeitnehmer, für die Abteilung in der er arbeitet, die Abteilungsleitung übertragen? Bei uns im Betrieb gäbe es noch andere Arbeitnehmer/innen, die hier Interesse und auch die Ausbildung für hätten. Auch wird uns einfach nur eine Vorlage zum "Abnicken" vorgelegt.

  1. Ist das ohne interne oder externe Ausschreibung möglich zb. nach §93?

  2. Ist das wie eine Versetzung zusehen?

  3. Nach welchem § gibt es hierbei Mitbestimmungsrechte?

Vielen Dank für die kommenden Antworten

sagt...

Der Orion

5.58004

Community-Antworten (4)

K
Kölner

09.02.2009 um 12:57 Uhr

@Der-Orion Zu 1: Habt Ihr diesbezüglich eine Forderung benannt? Wenn ja, muss ausgeschrieben werden. Zu 2: Ja Zu 3: zumindest § 93, 99 BetrVG

D
der-orion

09.02.2009 um 13:06 Uhr

@Kölner

zu 1: Ja, bei uns werden Stellenausschreibungen immer gefordert und auch (fast immer - bis auf diese) ausgeschrieben.

Gruß

Der Orion

J
Jumper

09.02.2009 um 13:25 Uhr

@Der-Orion,

zu 3. wäre dieser Arbeitnehmer dann Leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 BetrVG??

Wenn Ja, braucht es der AG dem BR nur Mitzuteilen nach § 105 BetrVG.

DAH
Der alte Heini

09.02.2009 um 22:09 Uhr

Der-Orion Ob ein Abteilungsleiter ein leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist, bezweifel ich.

Wenn der BR Ausschreibungen gefordert hat, diese aber nicht erfolgte, so dürfte eine Verweigerung der Zustimmung wegen fehlender Ausschreibung, gerechtfertigt sein. Siehe § 99 Abs.2, Ziffer 5 BetrVG.

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