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Betriebsinternas - Was erwartet diesen Kollegen?

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starsearcher
Jan 2018 bearbeitet

Habe da mal eine heikle Frage!

Ersteinmal der Sachverhalt! Es gab hier in diesem Betrieb mal einen BRV, dem fristlos gekündigt wurde. Ich glaube es ging um unerlaubtes surfen! Wie gesagt es war vor meiner Zeit! Dieser ehemalige Kollege hat darauf hin Klage eingereicht und soweit ich weiß auch vor Gericht gewonnen, Warum auch immer, es tut hier nichts zur Sache. Da wir im letzten Jahr eine BV nicht unterschrieben haben bezüglich Urlaubs und Jahresleistung, hat dieser ehemalige nun Klage eingereicht und macht diese Zahlungen geltend. Auch dieses ist eigentlich für uns Irrrelevant, da dies Sache des Arbeitgeber ist.

Nun mein folgendes Problem. Einer meiner BR Kollegen hat das mit der nicht unterschriebenen BV den ausgeschiedenen Kollegen wohl mal auf einer Party erzählt. So dass dieser nun in der schriftlichen Klage als Zeuge genannt wird. Diese Klage liegt dem AG schon schriftlich vor. Man kann sich vorstellen, das dieser darüber nicht erbaut ist.

Nun meine Frage: Was erwartet diesen Kollegen?? Kann man ihn fristlos kündigen?? Worauf kann ich mich berufen, bzw wie kann ich diesen BR Kollegen eigentlich noch helfen??

5.15008

Community-Antworten (8)

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rolfo2

09.02.2009 um 12:49 Uhr

Drück dich mal richtig aus oder soll man das erraten? Ihr hattet mal einen BV ??? Der Kollege reicht Klage ein und macht die Zahlungen " nicht geltend " ??? Was klagt er nun ein??

S
starsearcher

09.02.2009 um 12:52 Uhr

Sorry habe ich schon korrigiert! Er macht natürlich diese Zahlungen geltend. Es handelt sich um einen ehemaligen BRV!

Also mein Vorgänger........!

K
Kölner

09.02.2009 um 12:54 Uhr

@rolfo2 Ein wenig im Text lesen und Du könntest Dir - wenigstens - die erste Frage selber beanworten. BV ist hier der BRV!

@starsearcher Ob der AG über die Zeugenaussage nicht erbaut ist oder doch, ist eigentlich egal. Die Wahrheit wird zu sagen sein und dafür sollte es keine Nachteile geben. Wenn doch kann der BR ja dann übernehmen.

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rolfo2

09.02.2009 um 13:03 Uhr

Woraus leitet denn der ehem. BRV seinen Rechtsanspruch ab wenn es keine BV gibt. Weshalb die nicht unterschrieben worden ist, ist doch egal, es gehören ja immer 2 dazu. Und dass der Kollege erzählt hat ihr hättet nicht unterschrieben, na und. Dem Kollegen kann da von Seiten des AG garnichts passieren.

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paula

09.02.2009 um 13:04 Uhr

Vor Gericht hat man die Wahrheit zu sagen und dafür kann man auch nicht gekündigt werden.

Außerdem was hat der Kollege den schon so tolles erzählt. Der BR hat eine BV nicht unterschrieben. Mal ehrlich: das sollte der BR doch den MA sowieso schon gesagt haben. Oder habt Ihr einen Geheimrat

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Kölner

09.02.2009 um 13:11 Uhr

@paula Wir alle wissen ja nicht, wie heftig der AG ausflippen wird, wenn der Kollege bei Gericht erzählt, dass die BV nicht unterschrieben worden ist. ;-)

Vielleicht löst die Frage, ob der ehemalige BRV noch AN des Betriebs ist, noch viel heftigere Reaktionen beim AG aus.

@starsearcher Was auch immer für eine Klage geführt wird: Ich wäre ganz entspannt und gelassen.

S
starsearcher

09.02.2009 um 13:27 Uhr

Danke Kölner, ich glaube, die hast als einziger die Frage richtig verstanden!

Wie gesagt, der ehemalige BRV arbeitet hier schon seit 2 Jahren nicht mehr! Ich kenne ihn auch gar nicht! Und er ist hier auch nicht mehr beschäftigt!

Ich denke er hat damals eine ordentliche Abfindung bekommen und weg war er! Aber da er ja als BRV eine sehr lange Kündigungszeit gehabt hätte,

macht er diese Ansprüche jetzt geltend, quasi Jahr für Jahr in denen er hier noch beschäftigt gewesen "wäre"!

P
paula

09.02.2009 um 14:06 Uhr

@kölner

was für eine Glaskugel hast Du denn? Ich habe gedacht das der Prinz da noch arbeitet.... :-)

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