Erstellt am 09.02.2009 um 11:49 Uhr von rolfo2
Drück dich mal richtig aus oder soll man das erraten?
Ihr hattet mal einen BV ???
Der Kollege reicht Klage ein und macht die Zahlungen " nicht geltend " ???
Was klagt er nun ein??
Erstellt am 09.02.2009 um 11:52 Uhr von starsearcher
Sorry habe ich schon korrigiert! Er macht natürlich diese Zahlungen geltend. Es handelt sich um einen ehemaligen BRV!
Also mein Vorgänger........!
Erstellt am 09.02.2009 um 11:54 Uhr von Kölner
@rolfo2
Ein wenig im Text lesen und Du könntest Dir - wenigstens - die erste Frage selber beanworten. BV ist hier der BRV!
@starsearcher
Ob der AG über die Zeugenaussage nicht erbaut ist oder doch, ist eigentlich egal. Die Wahrheit wird zu sagen sein und dafür sollte es keine Nachteile geben. Wenn doch kann der BR ja dann übernehmen.
Erstellt am 09.02.2009 um 12:03 Uhr von rolfo2
Woraus leitet denn der ehem. BRV seinen Rechtsanspruch ab wenn es keine BV gibt.
Weshalb die nicht unterschrieben worden ist, ist doch egal, es gehören ja immer 2 dazu.
Und dass der Kollege erzählt hat ihr hättet nicht unterschrieben, na und. Dem Kollegen kann da von Seiten des AG garnichts passieren.
Erstellt am 09.02.2009 um 12:04 Uhr von paula
Vor Gericht hat man die Wahrheit zu sagen und dafür kann man auch nicht gekündigt werden.
Außerdem was hat der Kollege den schon so tolles erzählt. Der BR hat eine BV nicht unterschrieben. Mal ehrlich: das sollte der BR doch den MA sowieso schon gesagt haben. Oder habt Ihr einen Geheimrat
Erstellt am 09.02.2009 um 12:11 Uhr von Kölner
@paula
Wir alle wissen ja nicht, wie heftig der AG ausflippen wird, wenn der Kollege bei Gericht erzählt, dass die BV nicht unterschrieben worden ist. ;-)
Vielleicht löst die Frage, ob der ehemalige BRV noch AN des Betriebs ist, noch viel heftigere Reaktionen beim AG aus.
@starsearcher
Was auch immer für eine Klage geführt wird: Ich wäre ganz entspannt und gelassen.
Erstellt am 09.02.2009 um 12:27 Uhr von starsearcher
Danke Kölner, ich glaube, die hast als einziger die Frage richtig verstanden!
Wie gesagt, der ehemalige BRV arbeitet hier schon seit 2 Jahren nicht mehr! Ich kenne ihn auch gar nicht! Und er ist hier auch nicht mehr beschäftigt!
Ich denke er hat damals eine ordentliche Abfindung bekommen und weg war er! Aber da er ja als BRV eine sehr lange Kündigungszeit gehabt hätte,
macht er diese Ansprüche jetzt geltend, quasi Jahr für Jahr in denen er hier noch beschäftigt gewesen "wäre"!
Erstellt am 09.02.2009 um 13:06 Uhr von paula
@kölner
was für eine Glaskugel hast Du denn? Ich habe gedacht das der Prinz da noch arbeitet.... :-)