BR Homepage - in wieweit können / dürfen wir die CI des Unternehmens übernehmen?
Hallo, wir wollen eine Homepage über unseren BR erstellen. Hier sollen natürlich keine Betriebsinternas veröffentlicht werden. In wie weit können / dürfen wir die CI des Unternehmens übernehmen (wie zB die Logos).
Community-Antworten (8)
14.10.2006 um 17:00 Uhr
tomadick, im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit würde ich dies mit dem AG abstimmen. Gut wäre ja auch ein Link auf der UN-Seite zu Euch und umgekehrt.
14.10.2006 um 17:53 Uhr
Ihr solltet Euch mit dem AG verständigen ob er mit der Einrichtung einer Homepage einverstanden ist. Selbst wenn der BR "nur" über seine Betriebsratsarbeit berichtet, sind dieses auch Betriebsinterna und ob der AG das hinnehmen muss, bezweifele ich.
15.10.2006 um 00:52 Uhr
tomadick, wollt Ihr Eure Homepage in´s Internet stellen? Da wäre ich mehr als zurückhaltend!
Mehr dazu hier: http://forbit.de/texte_internet/urteile.html
15.10.2006 um 01:48 Uhr
Fayence,
wenn man bedenkt wie viele Betriebsübergänge die Beklagte mittlerweile hinter sich hat, dann ist die Halbwertszeit von arbeitsgerichtlichen Urteile doch durchaus erstaunlich...
15.10.2006 um 13:59 Uhr
Moin, danke für die Antworten! Zunächst: Wir wollen uns die Homepage vom Arbeitgeber nicht bezahlen lassen - die meisten Urteile scheinen auf die Kostenerstattung zurückführbar zu sein. Der Arbeitgeber muss für die Homepage nicht bezahlen. Dann haben wir kein Intranet und wollen über die Homepage die Mitarbeiter in einem internen Bereich informieren und Formulare etc zur Verfügung stellen. Da bei uns 90% Studenten arbeiten, ist dieses wohl die geeignete Methode. Zusätzlich "duldet" der Arbeitgeber schon die Hompegaes drei anderer Betriebe des Konzerns. Es ist technisch schlicht unmöglich, auf die internas von außen ohne Leigitmation zuzugreifen. Ob wir das so machen, oder die Zettel ans schwarze Brett hängen ist daher doch eigentlich egal.
Es wird noch besser: Er hat den Entwurf der Homepage auch schon gesehen, und bat lediglich darum, sein Logo entfernen zu lassen - da man sich nict mit seinen Betriebsräten identifizieren wolle. Da das Logo aus einem öffentlichen Font besteht und auch in einer Farbe nach der HKS Skala erstellt wurde, sehe ich da eher Zweifel, dass er uns - als ein Teil seines Betriebs untersagen kann, einen frei zugänglichen Font mit einer frei zugänglichen Farbe zu benutzen (selbst das Telekom grau ist frei verfügbar).
Was die vertrauensvolle Zusammenarbeit angeht: Die gibt es bei uns nicht! Der Arbeitgeber hat sie so oft verletzt und wir mussten sooft Klagen das uns das eigentlich schon egal ist. Leider ist das Argument: "Wie Du mir so ich Dir" rechtlich nicht wirklich haltbar.
15.10.2006 um 16:42 Uhr
Wichtig ist, dass Betriebsinterna über diese Homepage nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wenn der Zugriff auf die Homepage nur mit entsprechender Legimitation der Berechtigten möglich ist, sehe ich keine Probleme; denn auch einem BR muss in der heutigen Zeit die Nutzung moderner Informationssysteme gestattet sein.
15.10.2006 um 17:50 Uhr
trotzdem wäre ich bei dem logo vorsichtig. falls es urheberrechtlich geschützt ist seid ihr nicht der rechte inhaber und das könnte probleme geben. außerdem was vergebt ihr euch wenn ihr es nicht benutzt?
15.10.2006 um 18:41 Uhr
Wegen des Logos: Wir haben nun eine andere Schriftart und eine andere Farbe genommen. Wir glauben dennoch, dass der Arbeitgeber überhauptnichts von seinem Firmennamen auf der Homepage sehen will. Und das wird schwierig, da wir schliesslich ein Betriebsrat von ihm sind, und das schon zum Ausdruck bringen wollen.
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