Hallo Kundige,


es geht um die erstmalige Wahl eines BR im vereinfachten, zweistufigen Wahlverfahren: In §17 III Betr.VG steht, dass 3 wahlberechtige AN zur Betriebsversammlung laden dürfen oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft.
Meine Frage ist, was genau eine im Betrieb vertretende Gewerkschaft meint? Ich bin einer Gewerkschaft beigetreten, heißt dass, dass diese durch mich im Betrieb vertreten ist und ich sozusagen allein zur Betriebsversammlung laden kann? Oder heißt das, die zuständige GEW-Sekretärin muss dies tun?

Mal wieder vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus,

Euer realdudemeister!