Einladung zur Betriebsversammlung... "eine im Betrieb vetretene GEW.." - was ist das?
Hallo Kundige,
es geht um die erstmalige Wahl eines BR im vereinfachten, zweistufigen Wahlverfahren: In §17 III Betr.VG steht, dass 3 wahlberechtige AN zur Betriebsversammlung laden dürfen oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Meine Frage ist, was genau eine im Betrieb vertretende Gewerkschaft meint? Ich bin einer Gewerkschaft beigetreten, heißt dass, dass diese durch mich im Betrieb vertreten ist und ich sozusagen allein zur Betriebsversammlung laden kann? Oder heißt das, die zuständige GEW-Sekretärin muss dies tun?
Mal wieder vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus,
Euer realdudemeister!
Community-Antworten (8)
08.02.2009 um 23:36 Uhr
@realdudemeister, im Betrieb vertreten heißt, dass mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebes Mitglied der Gewerkschaft sein muss. In diesem Fall, Du. Einladen können entweder, wie Du erkannt hast, 3 wahlber. AN oder die GEW selbst. Nicht Du alleine.
08.02.2009 um 23:43 Uhr
@realdudemeister
ich hoffe, ihr denkt auch über die problematik nach, daß wenn ihr jetzt erstmals wählt, ihr gegebenenfalls nächstes jahr nochmal wählen müßt ..... man sollte hier die termine klug abstimmen........
09.02.2009 um 07:59 Uhr
Hallo ,
Weshalb sollte man im nächsten Jahr wieder wählen sollen ? Kennst Du Dich mit den Terminen aus ?
Danke
09.02.2009 um 09:20 Uhr
@Wählerboss § 13 Abs. 3 BetrVG Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
09.02.2009 um 09:33 Uhr
Wählerboss, als Ergänzung zu carrie: Die regelmäßigen Zeiträume, in denen überall die BR Wahlen stattfinden sind alle 4 Jahre vom 1.03. bis 31.05. Das nächste Mal 2010, dann 2014... Deswegen wäre eine Wahl am 2.03.2009 besser als noch in diesem Monat, da ihr sonst 2010 wieder wählen müsst.
09.02.2009 um 09:36 Uhr
Ergänzend zu carrie/kriegsrat:
§13 Abs. 1 BetrVG: Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März ... usw.
Damit stellt sich das Problem von kriegsrat schon fast nicht mehr. Wenn die Wahl nach dem 1. März diesen Jahres stattfindet muss nächstes Jahr nicht mehr gewählt werden. Im vereinfachten Wahlverfahren sollte also die 1. Wahlversammlung am 23. Februar sein (die zweite eine Woche später, also nach dem 1. März). Die Einladung sollte auch mindestens 'ne Woche vor der Wahlversammlung rausgehen, damit die Leute auch Zeit haben davon Kanntnis zu nehmen, die drei Kollegen müssen sich erst mal treffen, usw.
IMHO müsste realdudelmeister jetzt sich echt sputen, wenn er das ganze so schnell auf die Rolle bringen möchte, das nächstes Jahr nochmal Wahlen wären..... (Ich vermute das Wählerboss mit seiner Frage genau das gemeint hat) Und in Anbetracht dessen, das realdudelmeister in Sachen Wahl noch nicht so ganz sattelfest ist würde ich echt empfehlen sich von der Gewerkschaft unterstützen zu lassen damit da nichts schiefgeht. Also nur net hudele.
09.02.2009 um 09:41 Uhr
Lotte war schneller.... Ich sollte mich echt kurzfassen :-)
Ergänzend noch zu ridgeback:
GEW heisst in diesem Falle, wie realdudelmeister schon vermutet hat, die Gewerkschaftssekretärin. Allerdings glaube ich nicht, das diese aktiv wird, wenn realdudelmeister das einzige Gewerkschaftsmitglied im Betrieb ist. Die GEW ist in der Regel auf die Unterstützung durch ihre Mitglieder im Betrieb angewiesen - mit nur einem Mitglied wird das problematisch.
09.02.2009 um 09:56 Uhr
@wählerboss
wie du siehst, war die "frühschicht" schneller und hat dir alle nötigen antworten gegeben aber dafür bin ich jetzt richtig ausgeschlafen :-))
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