Erstellt am 08.02.2009 um 22:36 Uhr von ridgeback
@realdudemeister,
im Betrieb vertreten heißt, dass mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebes Mitglied der Gewerkschaft sein muss. In diesem Fall, Du. Einladen können entweder, wie Du erkannt hast, 3 wahlber. AN oder die GEW selbst. Nicht Du alleine.
Erstellt am 08.02.2009 um 22:43 Uhr von kriegsrat
@realdudemeister
ich hoffe, ihr denkt auch über die problematik nach, daß wenn ihr jetzt erstmals wählt, ihr gegebenenfalls nächstes jahr nochmal wählen müßt .....
man sollte hier die termine klug abstimmen........
Erstellt am 09.02.2009 um 06:59 Uhr von Wählerboss
Hallo ,
Weshalb sollte man im nächsten Jahr wieder wählen sollen ?
Kennst Du Dich mit den Terminen aus ?
Danke
Erstellt am 09.02.2009 um 08:20 Uhr von carrie
@Wählerboss
§ 13 Abs. 3 BetrVG
Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Erstellt am 09.02.2009 um 08:33 Uhr von Lotte
Wählerboss,
als Ergänzung zu carrie:
Die regelmäßigen Zeiträume, in denen überall die BR Wahlen stattfinden sind alle 4 Jahre vom 1.03. bis 31.05.
Das nächste Mal 2010, dann 2014...
Deswegen wäre eine Wahl am 2.03.2009 besser als noch in diesem Monat, da ihr sonst 2010 wieder wählen müsst.
Erstellt am 09.02.2009 um 08:36 Uhr von RAKO
Ergänzend zu carrie/kriegsrat:
§13 Abs. 1 BetrVG:
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März ... usw.
Damit stellt sich das Problem von kriegsrat schon fast nicht mehr. Wenn die Wahl nach dem 1. März diesen Jahres stattfindet muss nächstes Jahr nicht mehr gewählt werden. Im vereinfachten Wahlverfahren sollte also die 1. Wahlversammlung am 23. Februar sein (die zweite eine Woche später, also nach dem 1. März). Die Einladung sollte auch mindestens 'ne Woche vor der Wahlversammlung rausgehen, damit die Leute auch Zeit haben davon Kanntnis zu nehmen, die drei Kollegen müssen sich erst mal treffen, usw.
IMHO müsste realdudelmeister jetzt sich echt sputen, wenn er das ganze so schnell auf die Rolle bringen möchte, das nächstes Jahr nochmal Wahlen wären..... (Ich vermute das Wählerboss mit seiner Frage genau das gemeint hat) Und in Anbetracht dessen, das realdudelmeister in Sachen Wahl noch nicht so ganz sattelfest ist würde ich echt empfehlen sich von der Gewerkschaft unterstützen zu lassen damit da nichts schiefgeht. Also nur net hudele.
Erstellt am 09.02.2009 um 08:41 Uhr von RAKO
Lotte war schneller.... Ich sollte mich echt kurzfassen :-)
Ergänzend noch zu ridgeback:
GEW heisst in diesem Falle, wie realdudelmeister schon vermutet hat, die Gewerkschaftssekretärin. Allerdings glaube ich nicht, das diese aktiv wird, wenn realdudelmeister das einzige Gewerkschaftsmitglied im Betrieb ist. Die GEW ist in der Regel auf die Unterstützung durch ihre Mitglieder im Betrieb angewiesen - mit nur einem Mitglied wird das problematisch.
Erstellt am 09.02.2009 um 08:56 Uhr von kriegsrat
@wählerboss
wie du siehst, war die "frühschicht" schneller und hat dir alle nötigen antworten gegeben
aber dafür bin ich jetzt richtig ausgeschlafen :-))