Zusatzvergütung der BR-Tätigkeit?
Hallo,
bei uns wird im rollierenden Schichtmodell gearbeitet. Wir haben in unseren neu gewählten Betriebsrat nun Mitglieder die meine, vor ihrem Dienst eigenmächtig ins BR-Büro zu kommen um "BR-Arbeit" zu erledigen (aber im Grunde nichts großartiges machen), oder halt nach dem Dienst. Wollen dafür aber auch dementsprechend Bezahlt werden.
So kommen Sie zu zusätzlichen Stunden. Ich finde das nicht in Ordnung da es doch sehr zweifelhaft ist dieses Verhalten. Was kann ich dagegen tun, ohne rechtlich belangt zu werden als BR-Vorsitzender, der noch nicht (wie die auch) auf den Grundlageseminaren waren.
Community-Antworten (3)
08.02.2009 um 13:57 Uhr
@stabinatos "Eigenmächtig" ist schon in Ordnung, da jedes BRM eigenmächtig entscheidet. "Aber im Grunde nichts großartiges machen", wer beurteilt das? Und wenn sie in die Bücher schauen, was ja Sinn macht, wenn ihr alle noch keine Schulung habt. "Wollen dafür dementsprechend bezahlt werden", wenn der AG das macht...müssen muss er nicht. "Was kann ich dagegen tun?", erst mal gar nichts.
Ich hoffe ihr habt schon einen Termin für die Schulung, sonst habt ihr den ersten Ärger, bevor ihr wisst wie es zu laufen hat.
08.02.2009 um 16:03 Uhr
@stabinatos,
ihr solltet euch unbedingt mit dem § 37 BetrVG beschäftigen. Zuerst hat BR-Tätigkeit während der Arbeitszeit stattzufinden. Nur bei betrieblichen Gründen sind Ausnahmen möglich. Die werden im Schichtbetrieb natürlich vorkommen. Für die dann anfallenden Stunden gibt es einen entsprechenden Freizeitausgleich. Nur wenn er aus betriebsbedingten Gründen innerhalb eines Monats nicht gewährt werden kann muss er abgegolten werden.
09.02.2009 um 01:38 Uhr
stabinatos Was Du nicht in Ordnung findest, ist in diesem Fall unerheblich.
Jedes Betriebsratsmitglied hat ein Recht auf SEINE Betriebsratsarbeit. Dafür benötigen die Kollegen keine Erlaubnis vom Arbeitgeber oder vom Vorsitzenden des BR und auch keinen Beschluss des Gremiums. Hier gilt nur eine Vorgabe; die Betriebsratsarbeit muss notwendig sein. Die Notwendigkeit muss der Kollege weder dem Arbeitgeber oder dem BR nachweisen, sondern nur in einem entsprechenden Verfahren dem Arbeitsgericht. Geleistete Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit, ist mit Freizeit zu vergüten. Eine Bezahlung dieser Zeiten ist nur in Ausnahmen verpflichtend. Die Kollegen hätten aber auch die Möglichkeit, sich selbst, für notwendige Betriebsratsarbeit, von der arbeitsvertraglichen Arbeit freizustellen.
Ach ja, bevor einer darauf kommt, dass doch das Arbeitszeitgesetz wegen der zusätzlichen Betriebsratsarbeit nicht eingehalten werden kann, dem sei gesagt, dass Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit keine Arbeitszeit im Sinn des ArbZG ist.
Verwandte Themen
Beschluss Aushang offene (Zusatz)Positionen ohne Zusatzvergütung rechtens?
ÄlterLiebe Forumsteilnehmer, darf der BR per Beschluss regeln, dass ein Unternehmer/AG auch solche Positionen öffentlich im Betrieb aushängen muss, die nur Zusatzaufgaben betreffen? Also Positionen ohne Z
Anspruch Leistungslohn für Überstunden?
ÄlterHallo, unser Gehalt besteht aus Fixum und leistungsorientierter Bezahlung. (diese macht im konkreten Fall 1,57€ pro Stunde aus, Stundenlohn 9,46€) Diese wird jedes Quartal neu festgesetzt. Diese leist
AG möchte BR massiv einschränken - Teil 2
ÄlterIrgendwie habe ich den Eindruck - es ist noch nicht alles gesagt. Daher hier noch mal die Frage: Hallo Kollegen/innen, Zur Situation: Unser AG möchte unseren BR (9 BRM) in seiner BR-Tätigkeit
Impfung wegen neuer Tätigkeit?
ÄlterHallo liebe Mitstreiter! Wir hoffen, dass ihr uns helfen könnt! Unsere Geschäftsleitung möchte, aus Kostengründen, eine Tätigkeit von den Mitarbeitern ausführen lassen, für die eine Hepatitis B
Dringend!! AG möchte BR massiv einschränken
ÄlterHallo Kollegen/innen, Zur Situation: Unser AG möchte unseren BR (9 BRM) in seiner BR-Tätigkeit massiv einschränken. Laut unserem TV sind in unserer Branche "max. 248 Stunden/Gewerbliche MA" mö