Beschlußfähigkeit des Betriebsrates - wenn ein Betriebsratmitglied nicht eingeladen wurde?
Ist der Betriebsrat beschlußfähig, wenn ein Betriebsratmitglied nicht eingeladen wurde?
Community-Antworten (10)
07.02.2009 um 21:47 Uhr
@Mauricette
....wenn ein Betriebsratmitglied nicht eingeladen wurde? Bedeutet fehlerhafte Ladung und damit nichtige Beschlüsse!
07.02.2009 um 23:33 Uhr
Mauricette hier nochmal etwas ausführlicher:
Quelle: Wolfgang Däubler/Michael Kittner/Thomas Klebe/Peter Wedde (Hrsg.) Betriebsverfassungsgesetz / Kommentar für die Praxis
Voraussetzung für die Beschlussfassung ist die ordnungsgemäße Ladung und die rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung (BAG 28. 4. 88, AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG 1972, 28. 10. 92, BB 93, 580 = BetrR 93, 63 mit Anm. Ortmann, 19. 8. 92, BB 93, 1433; Richardi-Thüsing, Rn. 3; ErfK-Eisemann, Rn. 3; Fitting, Rn. 22, 24; GK-Raab, Rn. 52; HSWG, Rn. 12; v. Hoyningen-Huene, S. 161; MünchArbR-Joost, § 307 Rn. 53; vgl. § 29 Rn. 3 ff. und allgemein Felser, AiB 06, 280 ff.). Für eine wirksame Beschlussfassung ist die Ladung aller BR-Mitglieder (BAG 23. 8. 84, AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972; LAG Düsseldorf 7. 3. 75, DB 75, 743) und aller Mitglieder der JAV, sofern die JAV im BR Stimmrecht hat, sowie ggf. der Ersatzmitglieder erforderlich (BAG 23. 8. 84, a. a. O., 19. 8. 92, a. a. O.; LAG Saarbrücken 11. 11. 64, AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG; HSWG, Rn. 13; GK-Raab, Rn. 52 f.; MünchArbR-Joost, a. a. O.).
07.02.2009 um 23:33 Uhr
@Mauricette Naja. Erst mal müsste jemand die Beschlüsse anzweifeln...
07.02.2009 um 23:51 Uhr
@Kölner
..was ist heute mit Dir los :-)
es wurde doch nichts falsche gesagt. Klar, es gilt immer der Grundsatz, wo kein Kläger da kein Richter, so ist es auch beim überfahren der roten Ampel. Wenn keiner wa sbemerkt, ist die Missachtung immer noch ein verstoß gegen das Gesetz aber ohne Folgen
07.02.2009 um 23:56 Uhr
@Uschi66 Ja, was ist mit mir wohl los? Das zu klären könnte dann doch Jahre dauern.
Ein Beschluss wird eben nicht einfach ungültig, weil nicht ordnungsgemäß geladen wurde. Je nach Lage der Dinge könnte man ja noch viel mehr annehmen...
08.02.2009 um 09:03 Uhr
@Uschi66 und Kölner
Vielen Dank für die Antwort.
Ich kann leider noch keine Details geben, aber soviel: Ich wurde am Freitag Nachmittag von einer Kollegin (nicht BR) angesprochen. Es würde eine BR-Sitzung am Montag morgen stattfinden. So habe ich festgestellt, dass ich nicht eingeladen wurde. Es war leider schon spät und der BR-Vorsitzender hatte schon Feierabend. Daher meine Frage.
Da ich als 1/2-Tag Beschäftigte erst nachmittags Dienst habe, werde ich erst wohl nach der BR-Sitzung die Situation klären können.
Nochmals vielen Dank und einen schönen Sonntag.
08.02.2009 um 09:44 Uhr
@Mauricette habt Ihr denn nicht eure privaten Telefonnummern ausgetauscht?
08.02.2009 um 09:53 Uhr
@Mauricette Wenn du weisst das die Sitzung morgen stattfindet...warum gehst du dann nicht hin? Noch ein paar Fragen... Arbeitest du nach einem Dienstplan? Bist du zu unterschiedlichen Zeiten im Betrieb? Sind die Sitzungen immer Vormittags? Wenn die Sitzungen ausserhalb deiner Arbeitszeit lagen, bist du dann immer gekommen?
08.02.2009 um 10:12 Uhr
"Ist der Betriebsrat beschlußfähig, wenn ein Betriebsratmitglied nicht eingeladen wurde?"
Wenn mind. die Hälfte der BRM an der Beschlussfassung teilnimmt, kann die Antwort nur "JA" lauten.
Und der AG darf sogar ganz problemlos davon ausgehen, dass ein gültiger Beschluss gefasst wurde.
09.02.2009 um 02:19 Uhr
Mauricette Um es einmal zusammen zu fassen, hier würde ein Beschluss in einer NICHT ordentlichen Betriebsratssitzung gefasst. So lange Mauricette nicht zeitweilig oder persönlich verhindert ist, muss sie eingeladen werden. Gefasste Beschlüsse wären somit angreifbar. Mauricette kann aber dem BR schriftlich mitteilen, da sie nicht zu der Sitzung eingeladen wurde, obwohl sie weder zeitweilig noch persönlich verhindert war. Somit wurde zur Sitzung nicht ordentlich Eingeladen, was zur Folge hätte, dass sämtliche gefassten Beschlüsse angreifbar sind. Kopie könnte an dem AG geschickt werden, wobei der dann nicht mehr davon ausgehen kann, dass die Beschlüsse gültig gefasst wurden.
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