Vertrag Rechtens
Meine Schwiegertochter hat einen AV 30 Std in der Woche zu einem Std Lohn 13,50 für 1620.-€. Es passt aber nicht zusamen. 30 Std a 13,50 sind 1755.-€. Dann noch Sie hat 26 Tage Urlaub, weil Sie noch keine 30 ist. Ich dachte das Verstößt gegen das AGG,Kollegin hat 30 Tage. Arbeitszeit von MO-FR, in einer Arztpraxis. Komme mir irgenwie Blöd vor. Kann es mir jemand Erklären. Vielen Dank
Community-Antworten (7)
21.02.2020 um 08:47 Uhr
Frage den Arzt. Zumindest bei Entgelt und Zeit dürfte es doch Erklärungsbedarf geben. Beim Urlaub kommt es auf die genaue Erklärung an.
Ansonsten- in den ersten 6 Monaten dürfte es dem Arzt leicht fallen zu erklären, warum gerade dieser Arbeitsplatz weg fällt ......
21.02.2020 um 08:51 Uhr
Im Normalfall rechne ich 13,50 x 30 = 405,- €/Woche. 13 Wochen im Quartal bedeutet 405 x 13 = 5265,- €. 5265/3 = 1755,- €/Monat. Der Arbeitgeber hat gerechnet 13,5 x 30 = 405,- €/Woche. Vier Wochen pro Monat 405 x 4 = 1620,- €/Monat. Ganz einfach, der AG ist ein Amateur. Wenn der Arbeitgeber jeder Mitarbeiterin eine unterschiedliche Anzahl an Urlaubstagen gewährt, dann ist das Verhandlungssache. Begründet er es mit dem Alter ist es in der Tat ein Verstoß gegen das AGG.
21.02.2020 um 09:14 Uhr
seehas hat hier die richtige Rechnung aufgezeigt. Rechnet man mit nur 4 Wochen je Monat über das ganze Jahr, so landet man bei 4x12=48 Wochen. Hier wird dann ein ganzer Monat bzw. 4 Wochen unterschlagen. Rechnen kann man auch (mit gleichem Ergebnis, Wochenstundenx13/3 ist der offizielle Weg): 30 (Stunden) x 52 (Wochen) = 1.560 Stunden im Jahr. 1.560 x 13,50€ = 21.060 € Bruttojahresgehalt. Dies macht dann pro Monat: 1.755 € Ist denn im Arbeitsvertrag das Monatsbrutto angegeben? Üblicherweise wird das Jahresbrutto angegeben.
21.02.2020 um 09:35 Uhr
Diese Zahlen stehen im Vertrag 1620.-€ Monatslohn , 30 Wochen STD. und 13,50 € Stundenlohn
21.02.2020 um 11:35 Uhr
Dann sollte mit dem Arbeitgeber geklärt werden, welche Zahl denn nun gilt. 1620,- €/Monat und damit 12,46 €/Stunde oder 13,50 €/Stunde und damit 1755,- €/Monat.
21.02.2020 um 12:03 Uhr
Falscher Ansatz!
Man sollte mit dem Arbeitgeber klären dass der richtige Monatsverdienst eingetragen wird oder alternativ dass man jeweils ab dem 29ten bis Monatsende nicht zur Arbeit erscheint.
21.02.2020 um 14:08 Uhr
Unklarheiten im Arbeitsvertrag gehen immer zu Lasten des Arbeitgebers. Ich vermute, dass in diesem Fall der Arbeitnehmer sich zwischen Monats- oder Stundenlohn entscheiden kann.
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