Erstellt am 21.02.2020 um 07:47 Uhr von Kratzbürste
Frage den Arzt. Zumindest bei Entgelt und Zeit dürfte es doch Erklärungsbedarf geben. Beim Urlaub kommt es auf die genaue Erklärung an.
Ansonsten- in den ersten 6 Monaten dürfte es dem Arzt leicht fallen zu erklären, warum gerade dieser Arbeitsplatz weg fällt ......
Erstellt am 21.02.2020 um 07:51 Uhr von seehas
Im Normalfall rechne ich 13,50 x 30 = 405,- €/Woche. 13 Wochen im Quartal bedeutet 405 x 13 = 5265,- €. 5265/3 = 1755,- €/Monat.
Der Arbeitgeber hat gerechnet 13,5 x 30 = 405,- €/Woche. Vier Wochen pro Monat 405 x 4 = 1620,- €/Monat. Ganz einfach, der AG ist ein Amateur.
Wenn der Arbeitgeber jeder Mitarbeiterin eine unterschiedliche Anzahl an Urlaubstagen gewährt, dann ist das Verhandlungssache. Begründet er es mit dem Alter ist es in der Tat ein Verstoß gegen das AGG.
Erstellt am 21.02.2020 um 08:14 Uhr von esci
seehas hat hier die richtige Rechnung aufgezeigt.
Rechnet man mit nur 4 Wochen je Monat über das ganze Jahr, so landet man bei 4x12=48 Wochen. Hier wird dann ein ganzer Monat bzw. 4 Wochen unterschlagen.
Rechnen kann man auch (mit gleichem Ergebnis, Wochenstundenx13/3 ist der offizielle Weg):
30 (Stunden) x 52 (Wochen) = 1.560 Stunden im Jahr.
1.560 x 13,50€ = 21.060 € Bruttojahresgehalt.
Dies macht dann pro Monat: 1.755 €
Ist denn im Arbeitsvertrag das Monatsbrutto angegeben? Üblicherweise wird das Jahresbrutto angegeben.
Erstellt am 21.02.2020 um 08:35 Uhr von Tulpe
Diese Zahlen stehen im Vertrag 1620.-€ Monatslohn , 30 Wochen STD. und 13,50 € Stundenlohn
Erstellt am 21.02.2020 um 10:35 Uhr von seehas
Dann sollte mit dem Arbeitgeber geklärt werden, welche Zahl denn nun gilt. 1620,- €/Monat und damit 12,46 €/Stunde oder 13,50 €/Stunde und damit 1755,- €/Monat.
Erstellt am 21.02.2020 um 11:03 Uhr von Pjöööng
Falscher Ansatz!
Man sollte mit dem Arbeitgeber klären dass der richtige Monatsverdienst eingetragen wird oder alternativ dass man jeweils ab dem 29ten bis Monatsende nicht zur Arbeit erscheint.
Erstellt am 21.02.2020 um 13:08 Uhr von Catweazle
Unklarheiten im Arbeitsvertrag gehen immer zu Lasten des Arbeitgebers. Ich vermute, dass in diesem Fall der Arbeitnehmer sich zwischen Monats- oder Stundenlohn entscheiden kann.