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Schwerbehindertenwahlen; BRV verweigert Wahlvorstand das BR-Büro zu nutzen - was tun?

S
sauer
Nov 2016 bearbeitet

hallo ihr lieben ich hätte mal eine frage wir haben als br eine wahlvorstand für schwerbehindertenvertretungwahlen eingesetzt und der wahlvorstand möchte jetzt seine arbeit aufnehmen und wir wollten das br büro dafür nutzen aber die brv sagt nein ist das so richtig?

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Community-Antworten (1)

P
pirat

07.02.2009 um 12:58 Uhr

@sauer, hier ist Aufklärungsarbeit gefragt..... § 96 Abs. 9 SGB IX "Die Räume und der Geschäftsbedarf, die der AG dem BR für dessen Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellt, stehen für die gleichen Zwecke auch der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung, soweit ihr hierfür nicht eigene Räume und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden."

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