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Ab wann man gekündigt werden kann?

M
Mildner
Jan 2018 bearbeitet

wie viel Mündliche Abmahnungen braucht man zur Kündigung? oder müssen sie schrieftlich sein ?

5.63303

Community-Antworten (3)

P
pirat

06.02.2009 um 23:53 Uhr

@Mildner, die Form der Abmahnung kann auch mündl. erfolgen...Problem Beweisbarkeit... ansonsten kann der AN theoretisch Abmahnungen bekommen, bis der Klabauter kommt. Handelt es sich jedesmal um einen anderen Sachverhalt, haben die einzelnen Abmahnungen keine "kumulative Wirkung".

http://www.felser.de/juracity.de/db_arbeitsrecht/downloads/Merkblatt%20Abmahnung%202001.pdf

P
Peanuts

07.02.2009 um 00:01 Uhr

"wie viel Mündliche Abmahnungen braucht man zur Kündigung?"

Wenn man sich ganz besonder clever anstellt, keine einzige!

T
TROISDORFER

07.02.2009 um 11:39 Uhr

Hallo Mildner, ein beispiel: ...der Richter würde im Kündigungsfall fragen,welche Massnahmen der Arbeitgeber getroffen hat um,solche Vorfälle die zur Mündliche Abmahnung führen unternommen hat,die Abmahnung hat auch die Aufgabe der Erklärung. Sprich hier,wird ständig der selbe fehler gemacht,hat auch der Arbeitgeber die Pflicht (Fürsorgepflicht)zu hinterfragen wie man die fehler abstellen kann . Angenommen du sortierst igendwelche Gegenstände ein,und es Läuft immer was falsch(falsche beschriftung,falscher Lagerort),so kann es sein das der Mitarbeiter vieleicht überfordert ist ,er könnte Analphabet sein oder einfach eine Sehschwäche haben,jeder der eine (Berechtigte )Abmahnung bekommt sollte diese auch zu Herzen nehmen .

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