W.A.F. LogoSeminare

EU-Urteil Urlaub - AG will angesichts des EU-Urteils den Urlaub demnächst in tariflichen Urlaub und Urlaub nach dem BUrlG trennen?

S
Scorpion
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG will angesichts des EU-Urteils den Urlaub demnächst in tariflichen Urlaub und Urlaub nach dem BUrlG trennen. Habt Ihr dazu eine BV oder eine Regelungsabrede? Vor allem, welcher Urlaub wird zu Beginn eines Jahres zuerst genommen: Der tarifliche oder der Mindesturlaub?

5.83504

Community-Antworten (4)

U
Uschi66

06.02.2009 um 20:25 Uhr

@Scorpion

Hier ist nicht der BR gefordert sondern der Tratifpartner (§ 77 Abs. 3), also die GEW. Der AG kann von sich aus hier die AN auch nicht schlechterstellen, es sei im TV wäre hierfür eine Öffnungsklausel.

Also am besten sofort an die GEW wenden.

P
Peanuts

06.02.2009 um 22:31 Uhr

Ich bin mir fast sicher, dass die Gewerkschaften einer solchen Aufsplittung oder einer entsprechenden Öffnungsklausel zustimmen werden. Die AN werden dadurch ja nicht schlechter gestellt.

"Vor allem, welcher Urlaub wird zu Beginn eines Jahres zuerst genommen: Der tarifliche oder der Mindesturlaub?"

Drei mal darfst Du raten, welches Ergebnis hier heraus kommen würde. Natürlich zuerst der "Zusatzurlaub".

E
Erwin

06.02.2009 um 22:45 Uhr

@peanuts

Wie kommst Du darauf, dass sich hier die Gewerkschaften einlassen? Die Mitglieder würden ja schlechter gestellt in ihren Rechten.

P
Peanuts

06.02.2009 um 22:49 Uhr

Wo siehst Du die Schlechterstellung?

Ihre Antwort