EU-Urteil Urlaub - AG will angesichts des EU-Urteils den Urlaub demnächst in tariflichen Urlaub und Urlaub nach dem BUrlG trennen?
Unser AG will angesichts des EU-Urteils den Urlaub demnächst in tariflichen Urlaub und Urlaub nach dem BUrlG trennen. Habt Ihr dazu eine BV oder eine Regelungsabrede? Vor allem, welcher Urlaub wird zu Beginn eines Jahres zuerst genommen: Der tarifliche oder der Mindesturlaub?
Community-Antworten (4)
06.02.2009 um 20:25 Uhr
@Scorpion
Hier ist nicht der BR gefordert sondern der Tratifpartner (§ 77 Abs. 3), also die GEW. Der AG kann von sich aus hier die AN auch nicht schlechterstellen, es sei im TV wäre hierfür eine Öffnungsklausel.
Also am besten sofort an die GEW wenden.
06.02.2009 um 22:31 Uhr
Ich bin mir fast sicher, dass die Gewerkschaften einer solchen Aufsplittung oder einer entsprechenden Öffnungsklausel zustimmen werden. Die AN werden dadurch ja nicht schlechter gestellt.
"Vor allem, welcher Urlaub wird zu Beginn eines Jahres zuerst genommen: Der tarifliche oder der Mindesturlaub?"
Drei mal darfst Du raten, welches Ergebnis hier heraus kommen würde. Natürlich zuerst der "Zusatzurlaub".
06.02.2009 um 22:45 Uhr
@peanuts
Wie kommst Du darauf, dass sich hier die Gewerkschaften einlassen? Die Mitglieder würden ja schlechter gestellt in ihren Rechten.
06.02.2009 um 22:49 Uhr
Wo siehst Du die Schlechterstellung?
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