Betriebsrat möchte Rechtsanwalt zur Prüfung neuer Arbeitsverträge beauftragen - welche Schritte notwendig?
Folgende Frage:
Am 31.3. endet unsere Phase des Betriebsüberganges. Als kleine Firma mit ca. 24 Mitarbeitern besteht unser Betriebsrat nur aus einer Person und die bin ich. Der AG wird uns zum 1.4. neue Arbeitsverträge vorlegen. Diese beinhalten ein völlig neues Arbeitszeitregimes(techn. Services) mit Arbeitszeitkorridor von Mo.-Sa. von 6 bis 20 Uhr und regelmäßiger AZ von 40 Stunden pro Woche und grundsätzlicher Zustimmung zu Überstunden. Von max. Wochenarbeitszeit ist im Vertrag keine Rede. Überstunden sollen nur von 20 bis 6 Uhr bezahlt werden. Arbeit an Sonn und Feiertagen ist mit Vertrag ebenfalls grundsätzlich akzeptiert.
Als Betriebsrat wurde mir heute ein Mustervertrag zugesendet. In Anbetracht der fehlenden Sachkenntnis bezüglich der durch den AG benutzen Formulierungen in den entsprechenden Paragraphen bezüglich Vergütung und Arbeitszeit und deren Einzelpunkten würde ich gerne diesen Mustervertrag von einem RA prüfen lassen. Es handelt sich nach meinen Recherchen nicht um einen sog. Formulararbeitsvertrag.
Welche Schritte schlagen Sie mir vor, bzw. ist mein Ansinnen überhaupt realisierbar in Bezug auf die Kostenübernahme dieser Massnahme durch den AG. § 40 Abs. 1 BetrVG
Vielen Dank im voraus
Frank
Community-Antworten (6)
31.01.2007 um 06:55 Uhr
hallo
da ist schon ein fehler drin ab 21 MA müssen es 3 Betriebsräte sein
31.01.2007 um 08:58 Uhr
@klausern Vielleicht war das mal anders...
@frank1 Da Du ja eh nach § 80 BetrVG als BR handeln willst, wirst Du hoffentlich auch vom selben Paragrafen Absatz 3 gelesen haben, oder?
31.01.2007 um 09:36 Uhr
Richtig zur Zeit der Wahl war das anders. Außerdem sind wir der Meinung, dass in der Phase Ende Betriebsübergang und Anschlussverträge nicht der Verhandlungspartner wechseln sollte. Es ist weiterhin eine Firma mit überwiegend im Aussendienst tätigen mit Homeoffice. 3 Mann bei nur jetzig 4 MA über der Grenze wäre wirtschaftlich der Firma (z.B. für die Abhaltung entsprechender Monatsgespräche, 4 x BV im Jahr) nicht zumutbar. 9 AD Techniker sind z.B. europaweit stationiert.
Es gibt bezüglich des Überprüfungswunsches von Formulararbeitsverträgen ein entsprechendes Urteil wo die Überprüfung durch einen Sachverständigen im Auftrag des BR in dritter Instanz verworfen wurde.
Bisher helfen mir die beiden Antworten nicht weiter.
mfg
frank
31.01.2007 um 09:46 Uhr
@frank1 Na dann... ...würde ich den internen Sachverstand erst einmal nutzen. ...würde ich an Deiner Stelle "aus wirtschaftlichen Gründen" die Kosten der Firma mit einem externen Sachverstand nicht weiter in die Höhe treiben wollen. ...das "wir" als einköpfiger BR weiterhin betreiben.
31.01.2007 um 13:21 Uhr
Ich bin auch ein Freund spitzer Worte und kenne die Antworter nicht.
Aber zur Sache.
Arbeitsvertrag durch Rechtsanwalt prüfen lassen oder klein beigeben ?
mfg
frank
31.01.2007 um 13:23 Uhr
Sich mit dem AG über die Bestellung eines Sachverständigen einigen...
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