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Überstundenabzug bei betrieblichen Fortbildungen

S
S.Fischer
Feb 2020 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren. Ein Mitarbeiter soll bei uns dieses Jahr zwei Fortbildungslehrgänge der Firma besuchen. Mein Arbeitgeber ist bereit hier für die Kosten zu übernehmen, verlangt aber von dem Arbeitnehmer das er für diese Zeit von seinem Überstundenkonto Stunden abgezogen bekommt. Ich selbst bin in der Firma als Betriebsratsvorsitzender tätig und bin aber der Meinung dass er dazu nicht berechtigt ist.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

20.02.2020 um 12:54 Uhr

Wie so oft ... kommt darauf an. Sind das Pflichtveranstaltungen, die der AG dem MA ermöglichen muss? Dann hast Du sicherlich recht. Wenn nicht und der AG ist so "nett" die Fortbildung zu bezahlen, kann er das mMn durchaus an die Bedingung knüpfen, das der MA die Zeit dafür selbst aufbringen muss.

P
Pjöööng

20.02.2020 um 15:06 Uhr

Benötigt der Kollege diese Fortbildungen um seine vertraglich geschuldete Arbeit leisten zu können, oder erwirbt er damit eine Zusatzqualifikation?

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