meine frage: in einem versicherungsunternehmen werden die innendienstmitarbeiter zu einer dienstkleidung verdonnert...es gibt ein schreiben der direktion wie diese dienstkleidung zu tragen ist (in kombination mit jean, bluse, usw....). diese dienstkleidung ist nur in wien vorgeschrieben, nicht in den bundesländern.
meine erste frage: darf eine direktion eine dienstkleidung "vorschreiben" ohne daß diese in der betriebsvereinbarung festgehalten wird?
meine zweite frage: die mitarbeiter nehmen es recht locker und die meisten tragen sie nicht, jedoch wird immer nur eine person diesbezüglich gerügt, die anderen mitarbeiter (ohne dienstkleidung) werden jedoch ausser acht gelassen.

ich nehme an, daß es in deutschland ähnlich ist wie in österreich. finde leider keine möglichkeit online in österreich nachzufragen.
danke schön.