Hallo rapunzel67,
der AG kann anweisen, welche Dienstkleidung in welchen Bereichen zu tragen ist. Das kann er über sein Direktionsrecht.
Aber, und so ist es hier in Deutschland, wenn der AG vorschreibt, es sollen alle nur noch weisse Blusen und schwarze Hosen tragen, dann hat er die Kosten dafür zu tragen. Ein Beispiel: Meine Frau arbeitet in einer größeren Warenhauskette, die Bundesweit vorhanden ist. Der AG hatte nun angewiesen, dass an Samstagen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur Kleidung in Schwarz oder Weiss (kombiniert) tragen dürfen, also weisses Hemd und schwarze Hose oder umgekehrt oder bei den Damen halt Bluse oder Blazer weiss und Rock/ Hose Schwarz etc. Der AG hat jedem MA dafür gestattet, sich in den entsprechenden Abteilungen die entsprechende Kleidung auszusuchen, und zwar zwei Sachen insgesamt. Heisst also, der AG hat die Kosten übernommen. Bei mir in der Firma war es fast genauso. Die Arbeitsanzüge stellt der AG seit mehreren Jahren. Auch die Reinigung der Kleidung erfolgt über die Firma (Leihkleidung). Jetzt sollte jeder, um ein einheitliches Bild zu ergeben, ein blaues T-Shirt wärend der Arbeitszeit anziehen. Wir haben als BR dann den Vorschlag gemacht, für alle MA diese Shirt´s zu kaufen, und zwar für jeden 6 Stück mit Firmenlogo. Kostenpunkt ca 35.000,- €. Die Reinigung erfolgt in Eigenregie. Wenn eines löcher hat, wird es Alt gegen Neu getauscht.
Also würde ich an Eurer Stelle mit dem AG reden, wenn ihr einen BR habt, und versuchen, eine Kostenübernahme oder zumindest eine Kostenbeteiligung zu erwirken, in Verbindung mit Kostenübernahme der Reinigung der Kleidung. Das ganze als BV, mit eideutigen Regelungen und Festlegungen.
MfG
Rapper22