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Ich bin ratlos kann mir jemand helfen - zwei MA sollen eine Vereinbarung schreiben, in der steht wie sie miteinander umgehen sollen?

T
tanjamey
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich hab mal eine frage. Eine vorgesetzte möchte das zwei mitarbeiter eine vereinbarung schreiben, in der stehen soll wie sie miteinander umgehen sollen. ich als BR habe gesagt das ist doch lächerlich. aber die voergesetzte meint das sie das haben will. was ist nun wenn einer von den beiden ma das nicht unterschreiben will? ist das rechtens ?

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Community-Antworten (4)

H
huwiel

05.02.2009 um 18:04 Uhr

@tanjamey Wenn ich das richtig interpretiere sollen die MA das schreiben selbst verfassen und eigene Regeln erstellen. Ich sehe da auch keinen sinn drin Was sagt denn die GF dazu

W
wölfchen

05.02.2009 um 18:59 Uhr

. . . gab es da im Vorfeld Streit zwischen den beiden MA? Soll diese Vereinbarung sozusagen den Streit beenden?

DAH
Der alte Heini

05.02.2009 um 23:16 Uhr

tanjamey Grundsätzlich sollte der BR mit dem Arbeitgeber bzw. mit der Geschäftsleitung oder mit der entsprechend bevollmächtigten Person reden. Die Genannten sind die Ansprechpartner des BR. Streitereien mit irgendwelchen "wichtigen" Vorgesetzten bringen nichts und kosten dem BR nur Zeit und Kraft. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit sich beim BR offiziell zu beschweren. Der BR kann dann gem.: § 85 BetrVG aktiv werden. Achte darauf wer nach diesem Gesetz der Ansprechpartner des BR ist.

§ 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat

(1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.

(2) Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist.

(3) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Behandlung der Beschwerde zu unterrichten. § 84 Abs. 2 bleibt unberührt.

P
Peanuts

06.02.2009 um 11:58 Uhr

"ist das rechtens ? "

Die zielführende Frage wurde im Beitrag 112246 gestellt!

Hört sich sehr nach einer "Schlichtungsvereinbarung" an, die ich grundsätzlich für rechtmäßig halte.

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