ERA Reklamationen von Nicht Mitgliedern - Muss der Betriebsrat die annehmen und bearbeiten?
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an euch! Wir haben bei uns den Entgeltrahmentarifvertrag zum 01.01.2009 eingeführt. Derzeit befinden wir uns in der Reklamationsphase, nun meine Frage. Muss der Betriebsrat Reklamationen von nicht Mitgliedern annehmen und bearbeiten. Nach unserer Ansicht nein, weil im Tarifvertrag unter Geltungsbereich klar geregelt wurde das der Tarifvertrag nur für Mitglieder der IG Metall gilt. Sind wir hier im Recht?
Danke
Saki
Community-Antworten (3)
05.02.2009 um 09:20 Uhr
Hallo salepf, der BR ist für alle AN (siehe § 5 BetrVG) zuständig und wird auch von diesen gewählt. Wenn der AG erklärt hat, dass der TV für alle AN in seinem Betrieb gilt, dann habt Ihr die Pflicht und Schuldigkeit Euch darum zu kümmern.
Seid Ihr im BR denn alle GEW-Mtgl.?
Mit Zwang kann der BR keine Mitglieder für die GEW werben, sonder nur durch gute Arbeit für die Kolleginnen und Kollegen.
05.02.2009 um 11:10 Uhr
Kleine Ergänzung zu pit47:
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pit47 hat 100% recht
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Das ändert nichts an der Tatsache, dass nicht-Gewerkschafter i.d.R. keinen Rechtsanspruch auf das tarifliche Verfahren haben, d.h. spätestens beim Organisationsvertretergespräch und erst recht im Gerichtsverfahren hat sich das Thema zu ungunsten des AN erledigt. Außer: der AN hat z.B. durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag Tarifbindung erworben, dann kann er vor Gericht punkten, aber nicht im OV-Gespräch.
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"unter Geltungsbereich klar geregelt wurde das der Tarifvertrag nur für Mitglieder der IG Metall gilt": das steht im TV möglicherweise so drin (z.B. in BW), ist rechtlich aber nicht haltbar (die Bayern kennen diese Version erst gar nicht, da gilt der TV für alle AN). Die Gewerkschaften versuchen das schon seit undenklichen Zeiten so durchzusetzen, widerspricht aber der Koalitionsfreieheit und dem Gleichheitsgrundsatz nach GG und ist somit vor Gericht nicht haltbar.
06.02.2009 um 16:38 Uhr
Bezug nehmen auf den Tarifvertrag können nur Mitglieder einer Tarifvertragspartei, entweder Arbeitgeber im Verband oder halt Mitglieder der Gewerkschaft. Alle Nichtmitglieder haben keinen Rechtsanspruch auf Leistungen oder Betrachtungen nach dem Tarifvertrag.
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