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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsanweisungen - darf der AG dies ohne Absprache des BR.s?

K
Kunteper
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Liebe BR.s wir haben ein problem, der AG (Leiter abteilung) hat für einige MA in seinem bereich arbeitsanweisungen schriftlich gegeben wo es um die einhaltung der arbeitszeiten und ausführung der mehrarbeiten geht. Nun unsere frage, darf er AG dies ohne absprache des BR.s machen????? danke euch im voraus!!!

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Community-Antworten (3)

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Werner

29.07.2008 um 14:29 Uhr

Moin Kunteper, natürlich darf ein Abteilungsleiter Arbeitsanweisungen schriftlich fixieren, auch ohne Absprach mit dem BR.

W
Waschbär

29.07.2008 um 14:38 Uhr

@Kunteper,

Wie kann den der Leiter Abteilung auch der AG sein ??? Oder ist euer Arbeitgeber gleichzeitig untergebner von einem anderen ???

Ich würde mich mal mit dem Weisungsrecht bei dir in der Firma auseinandersetzen.Offensichtlich scheint es bei dir in der Firma,leichte Kompetenzprobleme zu geben. ????

P
Poseidon

29.07.2008 um 16:48 Uhr

Hallo Kunteper, der AG/ leitender Angestellter darf selbstverständlich Arbeitsanweisungen zur Einhaltung der Arbeitszeit erstellen und auch zur Abwicklung evtl. anfallender Mehrarbeit. Er darf allerdings in dieser Anweisung keine Mehrarbeit anordnen! ohne Eure Mitbestimmung. Also aufpassen was in dieser Anweisung steht.

MfG Poseidon

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