Erstellt am 29.07.2008 um 12:29 Uhr von Werner
Moin Kunteper,
natürlich darf ein Abteilungsleiter Arbeitsanweisungen schriftlich fixieren, auch ohne Absprach mit dem BR.
Erstellt am 29.07.2008 um 12:38 Uhr von waschbär
@Kunteper,
Wie kann den der Leiter Abteilung auch der AG sein ??? Oder ist euer Arbeitgeber gleichzeitig untergebner von einem anderen ???
Ich würde mich mal mit dem Weisungsrecht bei dir in der Firma auseinandersetzen.Offensichtlich scheint es bei dir in der Firma,leichte Kompetenzprobleme zu geben. ????
Erstellt am 29.07.2008 um 14:48 Uhr von Poseidon
Hallo Kunteper,
der AG/ leitender Angestellter darf selbstverständlich Arbeitsanweisungen zur Einhaltung der Arbeitszeit erstellen und auch zur Abwicklung evtl. anfallender Mehrarbeit. Er darf allerdings in dieser Anweisung keine Mehrarbeit anordnen! ohne Eure Mitbestimmung. Also aufpassen was in dieser Anweisung steht.
MfG
Poseidon