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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pausenregelung / Pausenraum für die Nacht und Spätschicht schliessen - was tun?

H
hasel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

mein Problem ist wie folgt, wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit ca. 220 Mitarbeitern. Wir haben insgesamt drei Pausenräume, von denen einer auch als Kantine genutzt wird. In der letzten Zeit gab es vermehrt Diebstähle in der Kantine, Salzstreuer, Deko und auch alte Semmeln.

DIe geschäftsleitung ist nun auf den BR zugekommen und meinte, dass sie diesen Bereich für die Nacht und Spätschicht schliessen möchte, da sie nicht mehr für die gestohlenen Sachen aufkommen möchten.

Der BR Möchte den Mitarbeitern nicht den Aufenthaltraum nehmen. Gibt es ein Gesetzt das eine Pausenraumregelung beinhaltet?

Mfg

6.80402

Community-Antworten (2)

L
Lotte

04.02.2009 um 21:51 Uhr

hasel, guck mal in die ArbStättV § 6 (3). Und die Mitbestimmung des BR in dieser Frage findest Du im BetrVG § 87 Nr. 8

R
roberta

09.02.2009 um 19:37 Uhr

Hallo hasel, lotte gab schon den richtigen Hinweis aber, hier ist auch zu überprüfen, warum wird die Kantine überhaupt offen gehalten? Reichen die anderen Pausenräume nicht aus, sind sie zu weit von Arbeitsbereichen entfernt? Oder kann man in der Kantine auf Zwischenmahlzeiten bzw. Pausensnacks (aus Automaten) zurückgreifen? Wenn ihr wollt, dass die Kantine auch weiter zur Verfügung steht, solltet Ihr Eurem Arbeitgeber den Vorschlag unterbreiten, den Sitzbereich vom Tresenbereich zu trennen. wir haben da mittels eines Rollos geregelt.

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