W.A.F. LogoSeminare

Nach Abwahl/Austritt wieder zur Wahl aufstellen lassen?

P
para123
Nov 2016 bearbeitet

Falls ein Betriebsrat abgewählt werden würde, bzw. ein oder mehrere Mitglieder ihren Austritt erklären würden, ist es den "zukünftig ehemaligen" Mitgliedern möglich, sich bei den nächsten Wahlen wieder aufstellen zu lassen???

thx

5.35405

Community-Antworten (5)

M
mic34

04.02.2009 um 14:09 Uhr

Hallo Para123,

sehe keinen Grund warum das nicht gehen sollte. Ob der oder die Koll. dann gewählt würden bliebe dann allerdings abzuwarten.

Gruß mic34

P
packer

04.02.2009 um 14:39 Uhr

moin para,

ein betriebsrat kann nicht abgewählt werden!

um es noch klarer zu machen: selbst ein nach §23 des amtes enthobener BR kann nach BAG entscheid, da die materiellen gegebenheiten des §8 betrvg zutreffen, sich zur wiederwahl stellen.

am klügsten ist es, daß die verbliebenen mitglieder (nach §22 voll geschäfttüchtig) einen wahlvorstand einberufen und sich dann wieder zur wahl stellen.

in mics antwort schwingt mit, daß die kollegenInnen, die das boot verlassen haben, nicht mehr das vertrauen ihrer wähler genießen. das mit dem zurücktreten ist übrigends eine seuche. es gibt m.e. viel zu viele kollegenInnen die bei schwierigkeiten schnell bereit sind, daß handtuch zu werfen. auch haben anscheinend einige nicht gelernt, auch mal zurückzustecken und wirkungsvolle oppositionsarbeit zu leisten wenn sie nicht die mehrheit haben... aber das ist ein anderes thema...

M
mic34

04.02.2009 um 15:01 Uhr

@packer

besser hätt ichs nicht ausdrücken können ;-)

P
para123

04.02.2009 um 17:29 Uhr

Vielen Dank für Eure fachmännischen Antworten. Jetzt bin ich doch etwas schlauer ;-)

D
DonJohnson

04.02.2009 um 17:33 Uhr

@para123 möchtest du uns vielleicht die Gründe des Rücktritts erklären?

Ihre Antwort