Aufgaben auf neuem Arbeitsplatz - Wie sollen wir uns als Betriebsrat nun verhalten?
Hallo zusammen, folgender Fall wurde mir heute geschildert und ich möchte mal ein paar Informationen bekommen wie wir vorgehen können. Ein Kollegin hat darum gebeten nach Ihrer Elternzeit eine Änderung des Arbeitsvertrages auf 6 Stunden zu machen. Dies wurde durch die Geschäftsführung genehmigt. Der Betriebsrat wurde informiert und mitgetilt welche Tätigkeiten die Kollegin im Unternehmen nun machen soll. Dies wurde der Kollegin ebenfalls schriftlich mitgeteilt. Nun ist es im Ergebnis eigentlich so das die Kollegin eigentlich diese Tätigkeit gar nicht ausübt was Ihr gesagt wurde und Sie macht eigentlich mehr oder weniger Lückenbüßer. Sie ist damit unzufrieden und entspricht nicht Ihren Vorstellungen. Problem ist die Kollegin kann nur von 08.00-14.00 Uhr arbeiten und einige arbeiten erfordern bei uns mehr flexibilität. Wie sollen wir uns als Betriebsrat nun verhalten?
Community-Antworten (1)
04.02.2009 um 13:35 Uhr
. . . ich nehme mal einfach an, dass die Kollegin die Verminderung ihrer Arbeitszeit wegen dem Kind beantragt hat. Weiter hast Du geschrieben, dass einige Arbeiten eine zeitliche Flexibilität beanspruchen. Beides unter einen Hut zu bekommen, dürfte ziemlich schwierig sein. Weiterhin davon ausgehend, dass die Verminderung der Arbeitszeit nicht für immer und ewig sein soll, kann man der Kollegin nur empfehlen, sich mit der Situation zu arrangieren, denn Arbeitszeit aussuchen und Arbeit aussuchen - da würde ich, wenn ich Arbeitgeber wäre, ganz schön sauer werden. . . . .
P.S.: die Zuweisung von Arbeit unterliegt nicht der Mitbestimmung . . .
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