Krankheitsbedingte Kündigung (hoffentlich) - Wer hat da einen Rat?
Betriebsrat mal andersrum Hört sich jetzt seltsam an, aber ich muss mal fragen, wie man eine Kollegin "los wird". Seit jahren leiden wir in einer Außenstelle mit 5 anderen Kollegen unter dieser Kollegin, die voll und ganz von dem Regionalleiter "gedeckt" wird. Beispiele: Dzember 10 Tage gearbeitet, Rest, krank oder Urlaub. Okotober: 12 Tage gearbeitet, Rest: Krankheit und Urlaub. September: 11 Tage gearbeitet. Rest: Krankheit urlaub. Wenn sie da ist: innerhalb einer Woche folgender Ablauf: 10 Minuten zu spät kommen. T ä g l i c h um 11.00 Uhr in die "Mittags- pause" nach Hause fahren, Hund ausführen. Nach ca. 1 Std. wiederkommen. 1/2 Stunde rauchen, täglich. Mindestens 1 x mal in der Woche früher gehen oder später kommen (Jugendamt, Polizei, zum "Amt". Wird alles von unserem Regionalleier abgezeichnet, notfalls sagt er, sie mache für ihn Dienstgänge. Heute hat sie Ulaub genommen und schon mal angekündigt, dass sie danach krank sein wird, wegen Knochenkrebs. Keine Angst, wir haben schon alle anderen Krankheiten und Abtreibungen usw. durch. Schwer anzunehmen, dass sie damit ein ernstes Gespräch in der "Zentrale", das nächste Woche stattfinden soll, umgehen will. Ich bin schon langsam ziemlich fertig, weil ich sie immer sofort vertreten muss=> täglicher Kundenkontakt, meine Arbeit bleibt liegen. Wer hat da einen Rat?
Community-Antworten (17)
03.02.2009 um 22:38 Uhr
@agu Also, was stört es dich? Wenn der AG keine Schritte einleitet, warum willst du es dann? Oder bist du AG und versuchst deine (Ihre) Angestellte los zu werden? Wenn zweites richtig ist, wieso denken Sie, sollten wir ihnen helfen?
Was sind denn Betriebsräte? Sie sind die andere Seite der Waagschale und nciht dazu da den Ausschlag noch mehr auf AG Seite zu verlagern - also Sachen gibt es.... Tse tse tse
03.02.2009 um 22:56 Uhr
@agu
sofern wie Du angibts hier Koll. Nachteile haben, weil sie hier i. Folge dieses handlen mehr arbeiten müssen, sollte der Br hier den AG auffordern Abhilfe zu schaffen. Also z.B. einen Vertreter zusätzlich einzusetzen.
Also Urlaubs/ Krankenvertretung. Weiter kann der BR Mehrarbeit ablehnen.
03.02.2009 um 22:58 Uhr
. . . D.J., ich würde mal eher annehmen, dass hier jemand anfragt, der wegen des häufigen Einspringens überlastet ist. Also würde ich nicht überlegen, wie die Drecksarbeit des Arbeitgebers zu machen ist, sondern eher, wie man den armen Teufel vor weiterer Überlastung schützen kann. So ganz auf Anhieb fällt mir da die Möglichkeit einer Beschwerde an den BR nach § 85 BetrVG ein - aber bitte nicht mit dem Hinweis, dass die Kollegin gefeuert werden sollte, sondern dass der zuständige Regionalleiter sich bitteschön wegen der Vertretung was einfallen lassen möchte . . .
oh, ich sehe grade, da war jemand schneller als ich . . .
03.02.2009 um 23:08 Uhr
Nun ihr beiden! Ich gebe euch in der Sache Recht, aber von agu hörte sich das irgendwie anders an. agu will entlassen "krankheitsbedingte Kündigung (hoffentlich)" - Oh und die Einleitung war klasse "Betriebsrat mal andersrum ". Diese beiden Dinge reichen damit ich mir ein Bild machen kann was ablaufen soll - den AN entlassen. Und BR mal andersrum legt zumindest die Vermutung nahe, dass der BR auch mal für den AG was machen soll! Wenn diese Vorkommnisse so extrem übel sind wundert es mich, dass agu nicht mal soooo viel Zeit hatte (10 Minuten) um auf eine Antwort zu warten, oder sich rechtzufertigen bzw. einiges klar zu stellen. Auch bis jetzt gab es noch kein Statement - was könnte uns das sagen?
Fragen über Fragen
Ist aber schön, dass ihr nciht auf § 2625 StPO hingewiesen habt ;-)
03.02.2009 um 23:09 Uhr
Die Überstunden, die von den anderen Kollegen ge- leistet werden müssen - und dies seit Jahren - werden nicht bezahlt, da es sie offiziell nicht gibt. Jemanden zusätzlich einzustellen wurde Ende letzten Jahres abgelehnt. Und noch etwas Herr/Frau Tse Tse Tse: Ein Betriebsrat ist doch nicht nur für das Wohlbefinden e i n e r Person da, oder?
03.02.2009 um 23:20 Uhr
Ein BR ist aber auch nciht dafür da als AG Polizei zu fungieren - wenn Überstunden nciht bezahlt werden, könnte ein BR hiergegen was machen - sie nciht zulassen z.B. Der AG darf auch nciht stillschweigend Überstunden zulassen die vom Gremium nciht genehmigt sind. Schon mal gehört? Des weiteren ist der AG verpflichtet wie auch immer Überstunden festzuhalten. Ach und noch was. Früher waren GEW und BR der Meinung eine elektonische Zeiterfassung ist schlecht - dieses Bild hat sich gedreht, als Kontrollfuntion gerade bei Überstunden wird dieses gerne gesehen ;-) Auch könnte ich ausführen, dass ein Gremium für die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zuständig ist - hmmmm, wie paßt das hier rein.... Was sagt noch mal das Arbeitszeitgesetzu über die höchstzulässige Wochenarbeitszeit und wie ist diese auszugleichen? Also Ansatzpunkte habt ihr reichlich - jemanden loszuwerden halte ich für die denkbar schlechteste Alternative - könnte sogar eine Art von Mobbing bedeuten - so mal aus der Hüfte geschossen. Mehr sage ich jettz nicht - sollen andere das machen - ich stehe zu meiner Einstellung. Punkt!
03.02.2009 um 23:39 Uhr
Als BR, den man hier vorgibt zu sein, hätte man die Mehrarbeitsstunden ablehnen können/müssen. Wer hat die Neueinstellung eigentlich abgelehnt? Der BR? Der AG? Und warum hat der BR hier nicht "Druck" gemacht? Möglichkeiten gäbe es genug. Warum ist der BR nicht schon früher aktiv geworden?
03.02.2009 um 23:43 Uhr
@agu sorry aber ich kann/ muss hier DJ zupflichten. Was ist das für ein BR, der mitbekommt, dassseit Jahren Mehrarbeitgeleistet wird ohne dass die AN diese vergütet bekommen oder durch Freizeit ausgleichen können? Die Rechtslage sollte einem BR bekannt sein. DJ hat auch noch einmal darauf hingewiesen. Mehrarbeit kann/ darf nur geleistet oder vom AG geduldet werden, sofern der BR dieser zugestimmt hat.
Beachtet der AG die MB hier nicht und vergütet die Mehrarbeit auch nicht, würde ich von meinem BR erwarten, dass er alle rechtliche Mittel hier nutzt/ anwendet. Also arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren gegen den AG.
Handelt er nicht so, könnte und würde ich diesen BR bei der nächsten Wahl nicht mehr wählen können, da er seine Pflichten auf die Einhaltung der Gesetze hinzuwirken nicht nachkommt. Zumindest nicht im ausreichenden Maße.
03.02.2009 um 23:47 Uhr
@agu
..weiter noch die Frage: Wenn hier ein AN diese AU-Tage hat, dürfte doch wohl auch die Grenze des § 84 (2) SGB IX (6 Wochen AU in Folge oder in addition innerhalb der letzten 12 Monate) erreicht sein. Dann müsste dem betroffenen AN eine betriebliche Wiedereingilderungsmaßnahme (BEM) angeboten werden. Weiter müsste der BR hier im Rahmen seiner Aufgabe prüfen ob der Arbeitsplatz/ Arbeitsumfeld ggf. der Auslöser der AU ist. Ist dem so, müsste er auch hier auf Abhilfe drängen.
03.02.2009 um 23:50 Uhr
@Uschi Och männo - alles vergessen (Ritter Schimmel schimmernde Rüstung)? Wieso "kann/ muss"t du mir "zupflichten"? Tust du das nciht gerne? Tse tse tse! Oder bedrohe ich dich? lach Na, es ist schon spät und ich nehme es mal nciht persönlich ;-)
04.02.2009 um 11:38 Uhr
@DJ
.... ich "durfte" Dir zustimmen, weil es einfach richtig war. ...nichts vergessen, wer vergist schon seinen Ritter in der schimmernden Rüstung :-))
04.02.2009 um 12:22 Uhr
"Schimmernde Rüstung"...ist das jetzt die neue Arbeits(schutz)kleidung für BR`s?:-)
04.02.2009 um 19:05 Uhr
Danke erstmal für so manchen guten Tipp (&). Manchmal ist es ja gut, Dinge unvollendet zu lassen. Hier aber nicht, weil der schlimme Eindruck entstanden ist, hier soll eine sehr kranke Mitarbeiterin "gemobbt" werden. Daher der ganz konkrete Anlass: Eine Arbeitnehmer stellt einen Urlaubsantrag, dieser wird genehmigt ohne die Vertreter zu informieren. Als die "Urlauberin" sich verabschiedet: Tschüß, ich gehe in den Urlaub, wid die Vertretung hellhörig und wehrt sich mit dem Hinweis darauf, dass die Urlauberin doch gerade erst wieder eine Woche da sei und sie selbst vorhatte, 2 Tage Urlaub zu nehmen. Und erfährt dann: "Ich gehe jetzt in den Urlaub und danach werde ich bestimmt krankgeschrieben. Meine Blutwerte sind so schlecht und mein Arzt hat gesagt, dass ist entweder eine Erkältung oder K n oc h e n k r e b s!" Wenn Ihr glaubt, dass klingt lächerlich, so habt ihr recht. Aber es ist wahr. Deshalb habe ich gestern diese Mail geschrieben. Noch ein paar Wort zu uns: Wir sind ein mittleres Unternehmen, gehören aber einem Konzern an. Unser BR wurde letztes Jahr gegründet, unter sehr heftigen Wehen. Mobbing, Hausverbot für Gewerkschaften, das ganze Programm. Wir haben im ersten Jahr einiges erledigen müssen (dazu gehörten BV für Schichtarbeit, für Zeiterfassung (läuft gerade) Areitnehmerübelassung/Zeitarbeit und die langwierigen Entwirrungen innerhalb des Konzerns etc.) alles begleitet von großen Widerständen. Wir haben mehrere Niederlassungen aber einen Gesamtbetriebsrat. Z. zt. hat die GF vor, den günstigeren Tarifvertrag in den Niederlassungen abzuschaffen und den (schlechtern) vor Ort einzuführen. Wir hatten auch schon mehrere Kündigungen (z. B. wegen Unpünktlichkeit) in der Zentrale. Was glaubt ihr wohl, wie man sich fühlt, wenn man für einen solchen AN nichts machen (Prozess wurde verloren) und weiß, dass ein paar hundert Kilometer weiter, in der gleichen Firma jemand buchstäblich machen kann, was und wann er will? Komplett zu Lasten der anderen Kollegen, von denen die eine inzwischen beim Kardiologen war. Ärger und Stress machen krank und wenn man sich dann nicht mal wehren kann, weil man einen Zeitvertrag hat... Mir jedenfalls fällt es schwer zu einem netten Kerl (den nicht nur ich nett fand, auch andere, nur leider nicht die GF) "Pech gehabt" zu sagen, und zu jemand der alles ausreizt, was nur geht: Glückwunsch, weiter so und lass Dich nicht erwischen! Eigentlich bin ich BR geworden, weil es mir um größtmögliche Gerechtigkeit geht. Das wars und Tschüß.
04.02.2009 um 20:10 Uhr
@agu "Manchmal ist es ja gut, Dinge unvollendet zu lassen. Hier aber nicht, weil der schlimme Eindruck entstanden ist, hier soll eine sehr kranke Mitarbeiterin "gemobbt" werden. " Also diesen eindruck habe ich zumindest nciht. Nee, ernsthaft! Ich sehe nur das Problem, dass du nciht weißt, wo du "politisch" stehst! Stehst du auf Seiten des AG, des AN oder mitten drin? Solltest du dich dazwischen sehen, liegst du falsch! Natürlich vermittelet ein BRM, steht aber deshalb auf Seiten des AN! Schau doch nciht nach wie du AN maßregeln kannst, sondern suche Lösungen wie du AN helfen kannst. Wie haben wir hier geschrieben: Suche nciht nach Möglichkeiten den AN zu entlassen, sondern suche welche andere zu sichern (aber dazu gleich mehr). UND NOCHMAL: Wenn dein AG ncihts gegen den MA unternehmen möchte, warum solltest du tätig werden? Andere werden doch nur weiter belastet, weil der BR seine Arbeit nciht richtig macht (sorry, aber die Wahrheit tut weh).
""Ich gehe jetzt in den Urlaub und danach werde ich bestimmt krankgeschrieben. Meine Blutwerte sind so schlecht und mein Arzt hat gesagt, dass ist entweder eine Erkältung oder K n oc h e n k r e b s!" " Kannst du behaupten, dass es nciht so ist? Nimmt sie vielleicht Urlaub weil es ihr schglecht geht und sie es nciht ausreizen will? Und selbst wennes so ist wie du es dir vorstellst - nochmals - was interessiert es dich wenn es den AG nciht interessiert?
"Noch ein paar Wort zu uns: Wir sind ein mittleres Unternehmen, gehören aber einem Konzern an. Unser BR wurde letztes Jahr gegründet, unter sehr heftigen Wehen. " Ja, das glaube ich dir, aber auch diese Wehen vergißt die "Mutter" wenn das Kind groß ist...
" Mobbing, Hausverbot für Gewerkschaften, das ganze Programm." Nun, es sollte mich wundern wenn eine GEW ncihts gegen ein "Hausverbot" unternimmt...
"Wir haben im ersten Jahr einiges erledigen müssen (dazu gehörten BV für Schichtarbeit, für Zeiterfassung (läuft gerade) Areitnehmerübelassung/Zeitarbeit und die langwierigen Entwirrungen innerhalb des Konzerns etc.) alles begleitet von großen Widerständen." Respekt, dann seid ihr gut - das in einem Jahr und dann ncoh die Schulungen der BRM... Echt Hut ab! Gerade die dritte von dir erwähnte war bestimmt nicht einfach abzuschließen...
"Wir haben mehrere Niederlassungen aber einen Gesamtbetriebsrat. Z. zt. hat die GF vor, den günstigeren Tarifvertrag in den Niederlassungen abzuschaffen und den (schlechtern) vor Ort einzuführen." Cool, um welche HTV geht es dort - mit welcher GEW? Ich dachte die hätte Hausverbot...
"Wir hatten auch schon mehrere Kündigungen (z. B. wegen Unpünktlichkeit) in der Zentrale. Was glaubt ihr wohl, wie man sich fühlt, wenn man für einen solchen AN nichts machen (Prozess wurde verloren) und weiß, dass ein paar hundert Kilometer weiter, in der gleichen Firma jemand buchstäblich machen kann, was und wann er will? " Aber schau, wenn der AG diesen Vertragsverstoß nciht ahndet, warum wollt ihr dann weitere MA aus dem Betrieb haben nur weil sie Glück hatten oder sonst was? Wo gibt das denn ein Sinn? Wenn du zwei Hunde hast und einer stibt weil er überfahren wurde, läßt du den anderen einschläfern nur weil der immer deine Pantoffel zerbeißt?
"Komplett zu Lasten der anderen Kollegen, von denen die eine inzwischen beim Kardiologen war. Ärger und Stress machen krank und wenn man sich dann nicht mal wehren kann, weil man einen Zeitvertrag hat..." Da bin ich ganz deiner Meinung - aber wie gestern schon geschrieben, wer läßt die Überstunden zu? Doch wohl der BR!!! Macht für euche Fehler keinen MA verantwortlich sondern die BRM!!! Wie du sicher weißt muß der AG Mehrarbeti dokumentieren wenn er kein Zeiterfassungssystem hat. Er darf ohne eure Zustimmung einen Mehrarbeit nicht mal dulden. Des weiteren, wenn man es genau nimmt, ist die Kollegin doch sogar sehr sozial. Da sie häufig krankheitsbedingt fehlt, werden vielleicht befristete Verträge verlängert oder entfristet - sie das mal bitte SOOO RUM!
"Mir jedenfalls fällt es schwer zu einem netten Kerl (den nicht nur ich nett fand, auch andere, nur leider nicht die GF) "Pech gehabt" zu sagen, und zu jemand der alles ausreizt, was nur geht: Glückwunsch, weiter so und lass Dich nicht erwischen!" Wir können nicht jeden retten - aber unsere Bemühungen sollten doch wohl nciht duch "mögen" oder "nicht mögen" beeinflußt oder bestimmt werden! Stell dir mal vor du fährst morgen mit deinem Auto einen Menschen tot - denkst du der Richter sagt: "Ach agu ist nett - er soll bitte nur die Blutflecken weg machen und dann ist alles ok!" - na ich denke wohl eher nciht - versuche es aber bitte nciht!
"Eigentlich bin ich BR geworden, weil es mir um größtmögliche Gerechtigkeit geht. " Welche Gerechtigkeit meinst du? Das alle AN gleichmäßig schlecht vom AG behandelt werden? Also ich bin BR geworden um den MA zu helfen. Wenn ich einen nciht retten kann vor einer Kündigung, dann lasse ich den anderen nciht über die Klinge springen, weil es doch sonst ungerecht wäre... Wenn cih nach Gerechtigkeit suche, oder versuche sie zu erlangen oder zu bekommen, geht es mir im Grundsatz ERSTMAL um das Recht der AN gegenüber des AG.
"Das wars und Tschüß." Nun, würde mich freuen, wenn du versuchst mich zu überzeugen, dass ich Unrecht habe - versuche es ruhig - bin lernfähig - echt
Gruß DJ
04.02.2009 um 21:08 Uhr
Soryy, ich kann nur in Intervallen antworten (muss nebenbei die "Fruchtzwerge" versorgen). zu Punkt 1) Neutralität ist das einzige, was bei dieser Person noch geht. Nach den gemachten Erfahrungen ist das unumkehrbar das Einzige, was ich aufbringen kann. Ich bin kein Übermensch und will und werde auch nicht so tun, als könnte ich das.
Zu 2) Ich muss auch hier berücksichtigen, was schon vorgefallen ist.
zu 3) Damit wollte ich nicht rumjammern. Es gab in meinem Bekanntenkreis in der letzten Zeit aber zwei Gründungen die ziemlich problemlos waren, obwohl die Chefs vorher auch nicht wollten. zu 3) Das Hausverbot galt nur in der "Gründerzeit".
Zu 4) IG Metall (Nordbaden), der gilt jetzt. Gewünscht wird Hamburg/Unterweser und Magdeburg? Zu 5) Er ahndet ihn nicht, weil er nicht kann. Er würde gerne, aber da ist der RL. Den würden sie auch gerne loswerden, geht z. Zt. nicht , hat gute Verbindungen ins Mutterhaus und wäre der GF zu teuer (Abfindung).
Da hätte ich mal eine Frage: ich wittere, dass wenn die GF ihn nicht loswerden kann, sie wohlmöglich den ganzen Standort schließen und unser RL ist schon so einer, der uns gerne alle "mitreißen" würde.... Auch das ist durchaus ernst gemeint.
zu 6) Meine Kollegen und ich kämpfen im Moment an allen Ecken und Enden. Bevor wir jemanden in die Außenstelle kriegen, müssenwir dringend dafür sorgen, das die Personalabteilung, die durch Schwangerschaft ab März praktisch nicht mehr vorhanden ist, ersetzt wird. Eine H a l b t a g s s t e l l e für 150 Leute! Das ist doch eine echte Herausforderung.! Im Moment fahre ich alle 14 Tage einige hundert Kilometer zur BR-Sitzung - und sie reichen bei weitem nicht aus!! Meine Kollegen vor Ort sind noch viel mehr belastet. Wir werden Ausschüsse gründen müssen.
Deine anderen Ansichten kann ich so nicht teilen, vielleicht ist das noch zu früh. Ich meine zudem auch irgendwo gelesen zu haben, dass ein BR zwar - und das ist für mich selbstverständlich - für die AN zuständig ist, aber auch eine gewisse Verpflichtung dem "Ganzen" gegenüber hat. Möglicherweise ist das eine "weibliche " Sichtweise und das ist auch o.k. so. So, Pause
04.02.2009 um 21:24 Uhr
@agu Hier mal ein Link und der dazugehörige Text. vielleicht zeigt er ein paar Lösungen für deine Probleme...
www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc
Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern
Sie haben in Ihrer Gruppe, Abteilung, Schicht usw. ein Mitglied des Betriebsrats. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie Mitarbeiter/innen haben, die so viel Vertrauen in der Belegschaft Ihres Betriebs genießen, dass sie in den Betriebsrat gewählt wurden. Mit diesem Informationsblatt wollen wir für Sie zu einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und „Ihrem“ Betriebsrat beitragen.
Der Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes lautet: Arbeitgeber (und Sie als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers somit auch) und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der Arbeitnehmer/innen und des Betriebs.
Um eventuell bestehende Missverständnisse über die Position des Betriebsrates von vorneherein auszuschließen hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil gefällt, in welchem es um die grundsätzlich unterschiedlichen Interessen (Interessengegensatz) von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geht. Hier ein paar Auszüge aus diesem Urteil: „...Ohne diesen Interessengegensatz wären gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung von Arbeitnehmerseite an Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos. Auch das Betriebsverfassungsgesetz setzt diesen Interessengegensatz voraus...Im Betrieb hat der Betriebsrat die Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft wahrzunehmen...Anstelle möglicher Konfrontation tritt zwar die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation, dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, nicht aber dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zurückzustellen. Damit obliegt dem Betriebsrat eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz“ der Interessenvertretung...“
Sie als Vorgesetzte/r eines BR-Mitglieds sind verpflichtet, „Ihrem“ Betriebsratsmitglied die ungestörte Ausübung seines Betriebsratsamtes zu ermöglichen. Wir haben deshalb im folgenden für Sie die Rechte und Pflichten zusammengestellt, die ein BR-Mitglied gegenüber dem Arbeitgeber und Ihnen als persönlichem Vorgesetzten hat.
1.) Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet/freigestellt zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!
2.) Wer entscheidet über den Umfang der Arbeit für den Betriebsrat? Eindeutige gesetzliche Regelung: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Eine „Genehmigung“ der Betriebsratsarbeit durch den Vorgesetzten, aber auch durch den Betriebsratsvorsitzenden, ist nicht vorgesehen. Würden Sie ein Betriebsratsmitglied (aber auch Jugend- und Auszubildendenvertreter oder Wahlvorstandsmitglied) an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, wäre dies sogar strafbar (Behinderung der betriebsverfassungsrechtlichen Organe wird im Höchstfalle mit Gefängnis bestraft).
3.) Wer entscheidet, wann ein Betriebsratsmitglied seine Aufgaben erledigt? Auch hier die eindeutige Antwort: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Allerdings: Das Betriebsratsmitglied ist angehalten, auf betriebliche Termine Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall ist die Dringlichkeit der Betriebsratsarbeit entscheidend.
4.) Kann das Betriebsratsmitglied den Arbeitsplatz ohne weiteres verlassen? Im Prinzip ja. Es muss sich allerdings so ab- und wieder zurückmelden, wie man das in Ihrem Betrieb allgemein tut, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlässt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, vereinbaren Sie mit dem Betriebsratsmitglied, wie Ab- und Rückmeldung stattfinden sollen.
5.) Was gehört alles zur Betriebsratsarbeit? Der häufigste Irrtum ist, dass Betriebsratsarbeit nur die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen bedeutet. Zur Betriebsratsarbeit gehören aber z.B. auch Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Aufsuchen von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz, Teilnahme an Gesprächen mit Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Betriebsärzten oder sonstigen Institutionen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen des Betriebs, Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen und Ausschüssen des Betriebsrats, Sprechstunden, Personalgespräche, Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Arbeit im Betriebsratsbüro, Lektüre von Gesetzen, Verordnungen und Fachzeitschriften, Beschaffung von Informationen für die Betriebsratsarbeit, z.B. im Internet, Besuch von Betriebsratsfortbildungen und Seminaren usw.
Sie sehen: Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Wir empfehlen Ihnen: Sehen Sie in „Ihrem Betriebsratsmitglied“ Ihren Partner, der wie Sie größtes Interesse am Wohl der Arbeitnehmer und Ihres - gemeinsamen - Betriebs hat.
Besonders wichtig sehe ich dort: "Der Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes lautet: Arbeitgeber (und Sie als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers somit auch) und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der Arbeitnehmer/innen und des Betriebs.
Um eventuell bestehende Missverständnisse über die Position des Betriebsrates von vorneherein auszuschließen hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil gefällt, in welchem es um die grundsätzlich unterschiedlichen Interessen (Interessengegensatz) von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geht. Hier ein paar Auszüge aus diesem Urteil: „...Ohne diesen Interessengegensatz wären gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung von Arbeitnehmerseite an Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos. Auch das Betriebsverfassungsgesetz setzt diesen Interessengegensatz voraus...Im Betrieb hat der Betriebsrat die Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft wahrzunehmen...Anstelle möglicher Konfrontation tritt zwar die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation, dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, nicht aber dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zurückzustellen. Damit obliegt dem Betriebsrat eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz“ der Interessenvertretung...“"
Das dazu wo der BR politisch steht.
Ich glaube dir, dass ihr einen schweren Stand habt, bleibe aber im Kern bei meiner Aussage.
Darf ich fragen welche Seminare ihr besucht habt?
04.02.2009 um 23:08 Uhr
Tja, jetzt wirds es lustig. (Ich habe bisher wenig Kontakt zu anderen Betriebsräten gehabt, denke aber, dass bei uns alles ein bißchen anders war, als üblich.) Zwei Stunden nach unserer Wahl hatten wir schon einen Besuch bei einem Rechtsanwalt, weil wir gleich eine Klage einreichen mussten. Dieser RA hat uns dann 2 x 3 Tage geschult. Quasi "Learning bei doing". Bei dem, was da alles über uns hereinbrach war es am günstigsten, gleich die ersten Sitzungen unter Obhut des RA mit Beschlussfassungen und allem Zipp und Zapp zu verbringen. Im Laufe des letzten Jahres haben wir dann mehr und mehr Kontakt mit der Gewerk- schaft aufgenommen (waren auch bei unserer letzten Betriebsversammlung anwesend). Die BR-Vorsitzende und stellvertr. Vorsitzende hatten zwischenzeitlich schon 2 Seminare bei der Gewerkschaft (Tarif). Ach, ich vergaß zu erwähnen, dass wir im letzten Jahr auch sämtliche ERA-Einstufungen vorgenommen haben (mangels Personalabteilung), wir sind aber noch nicht ganz einig mit der GF.... Bei der nächsten Sitzung wollen wir absprechen, wer welches Seminat besucht. (Interessant wäre ja eins, wo das Thema "verhaltensbedingte Kündigung" vorkommt, nicht?)Muss Schluss machen, Tschüß
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