Erstellt am 18.02.2020 um 13:07 Uhr von Pickel
"als Software betrachten und somit Mitbestimmungspflichtig"
Wie kommst du auf diese Gleichung?
Erstellt am 18.02.2020 um 13:23 Uhr von JungBR
Der Anwalt hat diese den Führungskräften vorgestellt und meinte zu den meisten Punkten, gesetzlich geregelt, da hat der br kein Mitbestimmungsrecht...
$87 nr.1 betrvg
Meiner Meinung nach war es eine extreme Verwirrung der FK , die völlig überladen mit Informationen war....
Die Software macht nur das was gesetzlich vorgeschrieben ist... Schau Dir das mal an!?
Rack Rechtsanwälte
Erstellt am 18.02.2020 um 13:24 Uhr von JungBR
Erstellt am 18.02.2020 um 13:39 Uhr von Pjöööng
Mir scheint das im Wesentlichen eine Datenbank zu sein in der allgemeine Informationen hinterlegt sind. Also im Prinzip wie ein Buch/Ordner, nur elektronisch.
Allerdings ist diese Datenbank ja nicht für jeden öffentlich zugänglich, sondern wohl über UserId / Paßwort abgesichert. Der Betreiber wird dann vermutlich die Zugriffe registrieren? Da würde ich ansetzen.
Erstellt am 18.02.2020 um 13:53 Uhr von JungBR
Richtig, hier werden Personen hinterlegt, die bestimmte Verantwortungen und Funktionen haben !
Diese werden mit Zeitplänen hinterlegt bis wann was erledigt sein muss... wenn nicht gibt es eine Meldung oder so an den nächst höheren Vorgesetzten der an der Stelle den MA Anweisung gibt oder ähnliches das er die Vorgabe erfüllen soll....
Erstellt am 18.02.2020 um 14:49 Uhr von Krambambuli
Ich würde einen Sachverständigen hinzu ziehen (§80 Abs. 3 BetrVG). Nur weil ein Rechtsanwalt seine Meinung darlegt, muss es ja nicht so sein.
Erstellt am 18.02.2020 um 16:41 Uhr von Pjöööng
Diese "Software" entfaltet aber, so wie ich es sehe, keine eigene Kontrollfähigkeit. Es ist meines Erachtens nur ein "Blatt" auf dem drauf steht, wer was bis wann zu erledigen hat und die Erledigung wird händisch eingetragen. Nicht viel mehr als ein elektroniuscher Leitz-Ordner.
Über die Zugriffsberechtigungen und -protokollierungen bekommt man meines Erachtens aber zumindest so weit einen Fuß in die Tür dass der Arbeitgeber einem hier Rede und Antwort stehen muss.