Freistellung im GBR - hat jemand Erfahrung?
Hallo Kollegen,
ich bin BR-Vorsitzender einer Filiale mit 29 Arbeitnehmern.
Seit mitte letzten Jahres bin ich jetzt GBR-Vorsitzender und delegierer für den europäischen BR.
Wir sind in unserem Unternehmen in Deutschland noch in den Kinderschuhen.
da mir die BR-Arbeit jetzt doch sehr stark beansprucht, und ich in der Filiale durch meine Fehlzeiten probleme bekomme, haben sich meine kollegen vom GBR und ich gedanken über eine freistellung gemacht.
hat jemand Erfahrung über eine Freistellung wegen GBR?
Unser Unternehmen hat 2000 Mitarbeiter in deutschland in 65 Filialen
Community-Antworten (6)
03.02.2009 um 19:34 Uhr
@Hennessy Ich überlege mal eben... ...im GBR sitzen rund 65 BR's? Na dann kann man über den § 37 Abs. 2 BetrVG (nicht über den § 38 BetrVG!)und den 2.000 AN gut argumentieren.
Übrigens hast Du hoffentlich nicht wirklich 'Fehlzeiten', sondern eher Verhinderungen wegen der BR-Arbeit!
04.02.2009 um 09:23 Uhr
Von den 65 Filialen haben 9 einen BR
Mit Fehlzeiten meine ich fehlzeiten am meinen Arbeitsplatz durch BR-Arbeit.
Ich bin im Moment bemüht neue BR's aufzubauen. Ich habe auch folgendes gefunden:
eine Freistellung nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG in Verbindung mit § 37 Abs. 2 BetrVG
nach:
LAG München v. 19. 07. 1990 - 6 TaBV 62/89 Betriebsrat: Freistellung von Mitgliedern eines Gesamtbetriebsrats
Ich wollte nur mal wissen wie die Erfolgsaussichten sind und ob jemand diesen Weg schon gegangen ist.
05.02.2009 um 15:16 Uhr
Yep, gibt es bei uns.
Die Vorsitzenden (1+2 Stellvertreter) sind vom jeweiligen BR (über die Mindestzahl nach 38 hinaus) freigestellt für die Arbeit im GBR-Vorsitz. Allerdings sind die jeweils entsendenden Betriebe auch schon ausreichend groß, um selbst Freistellungen zu wählen.
Letztlich ist ja die Frage, ob der AG das (ergänzend zu den Mindestfreistellungen nach Gesetz) akzeptiert. Dann wird es einfach. Auch werden die Vorsitzenden des GBR bei uns von der Zentrale an die Betriebe bezahlt, da sie ja fürs gesamte Unternehmen tätig sind.
05.02.2009 um 16:13 Uhr
"Die Vorsitzenden (1+2 Stellvertreter) sind vom jeweiligen BR (über die Mindestzahl nach 38 hinaus) freigestellt für die Arbeit im GBR-Vorsitz."
Bislang werden BRM noch immer vom AG und NICHT vom BR freigestellt ...
05.02.2009 um 18:11 Uhr
BRM werden zwar vom AG freigestellt, aber den beschluß über die Freistellung macht der BR. Wenn der AG nicht einversatnden ist gehts zur Schlichtungsstelle. So habe ich das gehört.
06.02.2009 um 11:03 Uhr
peanuts, der BR wählt die Freizustellenden. Der AG HAT freizustellen, oder ggf. die Einigungsstelle anzurufen. Faktisch entscheidet also der BR über die Freistellungen; dass der AG als Leistungempfänger natürlich formal freistellt ist klar.
Verwandte Themen
Ersatzmitglied im GBR
ÄlterHallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and
neuer GBR: Ersatzmitglied zum Vorsitzenden gewählt...
ÄlterDurch Unternehmensfusion haben wir nun ein Unternehmen mit zwei Standorten mit jeweils eigenem BR (1x 9BR-Mitglieder, 1x 3 BR-Mitglieder). Nun soll ein GBR gegründet werden und hierzu fand die kons
BR Gründung seitens des GBR - muss der GBR darauf warten bis sich 3 Leute gefunden haben die sich an den GBR wenden um in dieser BR losen Filale einen BR zu errichten?
ÄlterHallo Guten Morgen, wir sind ein Filialunternehmen im Einzelhandel mit 16 Filialen. Im Stammsitz und 3 weiteren Filalen existiert bereits ein BR, und auch ein GBR: Nun meine Frage ist denn ein GBR
Ersatzmitglied bei Verhinderung der GBR-Vorsitzenden wegen GBR Angelegenheit
ÄlterNoch eine Frage dieses Mal zur BR Arbeit und nicht zur Wahl. Wahlfragen haben wir eh so viele. Sorry dass ich auch eine gestellt habe. Hoffe das ist ok für Euch Kann man ein Ersatzmitglied in folge
Genehmigung für AG ohne (GBR-)Beschluss möglich?
ÄlterHallo, die Geschäftsführung bittet den GBR um eine (geringfügige, sozusagen die Form betreffende) Änderung im Zusammenhang mit einer Anlage zu einer GBV, die (mittlerweile) zeitkritisch ist/geworden