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Freistellung im GBR - hat jemand Erfahrung?

H
hennessy
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich bin BR-Vorsitzender einer Filiale mit 29 Arbeitnehmern.

Seit mitte letzten Jahres bin ich jetzt GBR-Vorsitzender und delegierer für den europäischen BR.

Wir sind in unserem Unternehmen in Deutschland noch in den Kinderschuhen.

da mir die BR-Arbeit jetzt doch sehr stark beansprucht, und ich in der Filiale durch meine Fehlzeiten probleme bekomme, haben sich meine kollegen vom GBR und ich gedanken über eine freistellung gemacht.

hat jemand Erfahrung über eine Freistellung wegen GBR?

Unser Unternehmen hat 2000 Mitarbeiter in deutschland in 65 Filialen

12.79506

Community-Antworten (6)

K
Kölner

03.02.2009 um 19:34 Uhr

@Hennessy Ich überlege mal eben... ...im GBR sitzen rund 65 BR's? Na dann kann man über den § 37 Abs. 2 BetrVG (nicht über den § 38 BetrVG!)und den 2.000 AN gut argumentieren.

Übrigens hast Du hoffentlich nicht wirklich 'Fehlzeiten', sondern eher Verhinderungen wegen der BR-Arbeit!

H
hennessy

04.02.2009 um 09:23 Uhr

Von den 65 Filialen haben 9 einen BR

Mit Fehlzeiten meine ich fehlzeiten am meinen Arbeitsplatz durch BR-Arbeit.

Ich bin im Moment bemüht neue BR's aufzubauen. Ich habe auch folgendes gefunden:

eine Freistellung nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG in Verbindung mit § 37 Abs. 2 BetrVG

nach:

LAG München v. 19. 07. 1990 - 6 TaBV 62/89 Betriebsrat: Freistellung von Mitgliedern eines Gesamtbetriebsrats

Ich wollte nur mal wissen wie die Erfolgsaussichten sind und ob jemand diesen Weg schon gegangen ist.

W
w-j-l

05.02.2009 um 15:16 Uhr

Yep, gibt es bei uns.

Die Vorsitzenden (1+2 Stellvertreter) sind vom jeweiligen BR (über die Mindestzahl nach 38 hinaus) freigestellt für die Arbeit im GBR-Vorsitz. Allerdings sind die jeweils entsendenden Betriebe auch schon ausreichend groß, um selbst Freistellungen zu wählen.

Letztlich ist ja die Frage, ob der AG das (ergänzend zu den Mindestfreistellungen nach Gesetz) akzeptiert. Dann wird es einfach. Auch werden die Vorsitzenden des GBR bei uns von der Zentrale an die Betriebe bezahlt, da sie ja fürs gesamte Unternehmen tätig sind.

P
Peanuts

05.02.2009 um 16:13 Uhr

"Die Vorsitzenden (1+2 Stellvertreter) sind vom jeweiligen BR (über die Mindestzahl nach 38 hinaus) freigestellt für die Arbeit im GBR-Vorsitz."

Bislang werden BRM noch immer vom AG und NICHT vom BR freigestellt ...

H
hennessy

05.02.2009 um 18:11 Uhr

BRM werden zwar vom AG freigestellt, aber den beschluß über die Freistellung macht der BR. Wenn der AG nicht einversatnden ist gehts zur Schlichtungsstelle. So habe ich das gehört.

W
w-j-l

06.02.2009 um 11:03 Uhr

peanuts, der BR wählt die Freizustellenden. Der AG HAT freizustellen, oder ggf. die Einigungsstelle anzurufen. Faktisch entscheidet also der BR über die Freistellungen; dass der AG als Leistungempfänger natürlich formal freistellt ist klar.

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