Erstellt am 03.02.2009 um 16:32 Uhr von rolfo2
Nein, bei Abmahnungen gibt es keine Beteiligungsrechte
Erstellt am 03.02.2009 um 16:40 Uhr von nicoline
Und keinen Informationszwang für den AG ;-(
Erstellt am 03.02.2009 um 17:00 Uhr von packer
aber wenn die JAV gut ist, werden die betroffenen automatisch auf euch zukommen...
ansonsten ist es aber auch mal ganz praktisch hier ein gespräch mit dem zuständigen ausbildungsleiter zu suchen (regelmäßig?).
und auch zweckmäßig kann es sein, ein regelmäßiges gespräch zwischen azubis, jav/BR und ausbilder zu gründen wo ein offener meinungsaustausch gepflegt wird... das ist eine freiwillige sache, aber eine geschickte jav wird dem AG schon verständlich machen, wie wichtig so etwas aus ihrer sicht ist...
Erstellt am 04.02.2009 um 08:41 Uhr von Nini