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Nachrücker und frisch Schwanger

U
User1990
Feb 2020 bearbeitet

Hallo, ich befinde mich aktuell in einem Dilemma, ich bin nach 3 Fehlgeburten wieder schwanger und jetzt hat sich „leider“ ergeben, dass ich als Nachrücker für einen ausscheidenden BR nachrücken soll. Aufgrund der Vorgeschichte weiß es natürlich noch niemand und eigentlich wäre es mir auch lieber es noch nicht zu sagen. Wäre es nun verwerflich die Stelle anzunehmen oder muss ich diese ablehnen? Danke für die Hilfe

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Community-Antworten (5)

C
celestro

17.02.2020 um 22:31 Uhr

Es gibt keine "Stelle", die Sie annehmen oder ablehnen könnten. Wenn ein BRM ausscheidet, rückt das nächste Mitglied automatisch nach. Und ich sehe auch kein Problem darin. Sollte die Schwangerschaft irgendwann soweit fortgeschritten sein, das der Mutterschutz beginnt, dann sind Sie verhindert und dann muss in dieser Zeit die wiederum nächste Person nachrücken.

U
User1990

17.02.2020 um 22:36 Uhr

Vielen Dank für Ihre Antwort. Muss ich das Thema in der nächsten Sitzung ansprechen? Oder steht es mir frei die kritischen Wochen abzuwarten? Viele Grüße

C
celestro

18.02.2020 um 00:02 Uhr

"Muss ich das Thema in der nächsten Sitzung ansprechen?"

Nein!

"Oder steht es mir frei die kritischen Wochen abzuwarten?"

Sie müssen es überhaupt nicht ansprechen. Wie gesagt, rücken Sie automatisch nach. Und wenn dann der Mutterschutz anfängt, würde sogar eine Mitteilung an den BRV reichen, für wie lange Sie verhindert sind. Sofern Sie aber einen vernünftigen Umgang mit dem Rest des Gremiums pflegen wollen, wäre natürlich eine Mitteilung des Grundes (Mutterschutz) sinnvoll. Nur können Sie sich wie gesagt den Zeitpunkt aussuchen. Es geht die anderen erst einmal nichts an (es sei denn, Sie dürfen aufgrund der Arbeitssicherheit Ihren Job nicht mehr ausüben, aber das müsste ja zunächst als Info an den AG und nicht an den BR).

S
seehas

18.02.2020 um 09:06 Uhr

Um Ihre Schutzrechte zu wahren ist es sinnvoll den Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich über die Schwangerschaft zu informieren. Sobald der AG informiert ist gelten die Bestimmungen des MuSchuG. Es wäre allerdings schlechter Stil den AG zu informieren und den BR nicht zu informieren.

P
Pjöööng

18.02.2020 um 11:02 Uhr

"Schlechter Stil"? Quatsch!

Wie seehas noch richtig schreibt ist die Meldung an den Arbeitgeber notwendig um die entsprechenden Schutzrechte geltend machen zu können.

Weder der BR, noch die BRM brauchen diese Kenntnis für ihre Arbeit. Wann eine ANin ihre Schwangerschaft wem offenbart bleibt ihr alleine überlassen. Das hat nichts, aber auch rein gar nichts, mit "schlechtem Stil" zu tun.

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