Betriebsarzt; du mußt jetzt zu ihm - Ist das überhaupt rechtlich?
Hallo, hier mal eine Frage zum Thema Betriebsarzt. Bei uns ist es so , daß es von einer auf die andere Minute heißt : der betriebsartz ist da. Du mußt jetzt zu ihm. Ist das überhaupt rechtlich. Welche Aufgaben hat er noch ausser Seh und Hörtest zu machen. Vielen Dank für die antworten.
Community-Antworten (2)
02.02.2009 um 11:26 Uhr
@ XANDER, grundsätzlich gilt, soweit ärztliche Untersuchungen in Gesetzen oder Rechtsverordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ausdrücklich vorgeschrieben sind, ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, sich vom Betriebsarzt untersuchen zu lassen. Info: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/arbsichg.htm
02.02.2009 um 16:26 Uhr
Prinzipiell gilt, dass JEDER Arbeitnehmer das Recht auf freie Arztwahl (Betriebsarzt) hat. So kann KEIN Arbeitnehmer dazu gezwungen werden, z.B. erforderliche Untersuchungen durch den, vom Arbeitgeber bestellten Betriebsarzt vornehmen lassen zu müssen.
Falls der AN allerdings einen anderen, von der BG zugelassenen Arzt (Zusatz: Arbeitsmedizin) aufsucht, muss der AG die Auslagen nur in der Höhe erstatten, die per Untersuchung durch den "eigenen" Betriebsmediziner angefallen wären.
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