Erstellt am 02.02.2009 um 10:26 Uhr von ridgeback
@ XANDER,
grundsätzlich gilt, soweit ärztliche Untersuchungen in Gesetzen oder Rechtsverordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ausdrücklich vorgeschrieben sind, ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, sich vom Betriebsarzt untersuchen zu lassen.
Info: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/arbsichg.htm
Erstellt am 02.02.2009 um 15:26 Uhr von peanuts
Prinzipiell gilt, dass JEDER Arbeitnehmer das Recht auf freie Arztwahl (Betriebsarzt) hat. So kann KEIN Arbeitnehmer dazu gezwungen werden, z.B. erforderliche Untersuchungen durch den, vom Arbeitgeber bestellten Betriebsarzt vornehmen lassen zu müssen.
Falls der AN allerdings einen anderen, von der BG zugelassenen Arzt (Zusatz: Arbeitsmedizin) aufsucht, muss der AG die Auslagen nur in der Höhe erstatten, die per Untersuchung durch den "eigenen" Betriebsmediziner angefallen wären.