Öffnen von Schränken
Hallo. Bei uns im Betrieb soll demnächst eine Arbeitsschutz und Hygiene Begehung stattfinden (Klinik, es geht um Bürozimmer). Angekündigt ist auch dass wenn die mitgehende GF dies für sinnvoll ansieht, Schränke geöffnet werden. Auch in Abwesenheit der Mitarbeiter. Ist das routinemäßig ohne konkreten Anlass erlaubt? Wie verhält es sich mit Schränken, in denen z.B. Aufzeichnungen von Psychotherapeuten sind (diese schließen ihre Aufzeichnungen weg). Dürfen auch diese Schränke in Abwesenheit geöffnet werden?
Community-Antworten (3)
17.02.2020 um 14:30 Uhr
ich halte das Öffnen für ein No-Go. Bei Schränken mit psychotherapeutischen Aufzeichnungen erst recht. Aber auch so schon. (also jedenfalls, wenn nur wegen Hygiene geschaut werden soll.
17.02.2020 um 15:25 Uhr
Da könnten ja auch private Dinge drin sein (oder nicht?). Also No Go!!!
17.02.2020 um 18:14 Uhr
Ich wäre da jetzt etwas vorsichtiger. Gerade das Thema Hygiene hat wohl in jedem Krankenhaus eine übergeordnete Bedeutung, hoffe ich zumindest mal. Es kommt für mich schon darauf an, was das für Schränke sind. Normale Arbeitsschränke, indenen neben arbeitsrelevanten Unterlagen auch die ein oder andere private Sache liegt, oder direkt zugeordnete Spinde o.ä. für private Verschlussachen. Grundsätzlich mal darf der AG Schränke öffnen, er ist ja auch der Eigentümer der Schränke. Nachdem die Aktion ja angekündigt ist, kann der MA ja seine persönlichen Sachen aus den Schränken entfernen. Bei zugeordneten Spinden sehe ich das etwas anders. Hier kann der AG nicht einfach den Spind öffnen. Bzgl. der Aufzeichnungen der Psychotheapeuten sollte es ja wohl irgendwo geklärt sein, wer Zugriffsrecht auf die Akten hat. Demnach darf selbstredend nur ein Berechtigter solche Schränke/ Akten einsehen.
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