Öffnen von Mitarbeiterpost - hat jemand von Euch schon mal eine Betriebsvereinbarung dazu mit dem AG abgeschlossen?
Hallo Kollegen, hat jemand von Euch schon mal eine Betriebsvereinbarung mit dem AG abgeschlossen, in der es um das Öffnen von Mitarbeiterpost geht? Bei uns ist es folgendermaßen: Anweisung an die Poststelle:eine bestimmte Berufsgruppe- Post bleibt zu, alle anderen Berugsgruppen- Post wird geöffnet. Wenn allerdings der Name vor dem Betrieb steht oder die Post einen Vertraulichkeitsvermerk hat, bleibt die Post zu. Wir möchten gerne eine einheitliche Regelung für alle Gruppen in Form einer Betriebsvereinbarung.Wer von Euch hat damit Erfahrung? Morgana
Community-Antworten (3)
10.05.2007 um 14:58 Uhr
Zunächst gibt es ein Briefgeheimnis, das gilt auch in der hintersten Poststelle der allerletzten Firma. Wenn der Adressat namentlich genannt ist, muss die Post zu bleiben. Auch wenn nur "an den Betriebsrat der Firma XY" drauf steht, muss die Post zu bleiben. Wenn der Chef Anweisungen an die Poststelle gibt, sollte er sich mal §202 des Strafgesetzbuches anschauen.
10.05.2007 um 15:07 Uhr
Wo ausreichend gesetzliche Regeln wie in diesem Fall vorliegen, bedarf es keiner BV. Zunächst gibt es das Briefgeheimnis an sich durch GG§10 für jeden Bürger gewährleistet,dessen Missachtung durch StGB §202 unter Strafe steht. Ergänzend gibt es doch das Postgesetz und Datenschutz.
Das Entscheidende ist doch die Post geht laut Adresse an die Firma xxx und darf deshalb geöffnet werden. Hat mit Berufsgruppen nichts zu tun. Wie du selber schreibst ist doch die Lösung: den Namen oben anführen oder „vertraulich“ dann erst die Firma und der Brief bleibt zu. Wozu eine BV ?
11.05.2007 um 11:19 Uhr
Bestimmte Gruppen von der Öffnungsanweisung auszunehmen ist auch ok: z.B. Personalabteilung (Krankmeldungen, Pfändungsbeschlüsse), Geschäftsführung und natürlich Betriebsrat.
Es ist Post an die Firma und nicht Privatpost an den Mitarbeiter, dazu hat dieser eine Privatanschrift. Was würde passieren wenn man die Post nicht öffnen darf, etwas wichtiges darin ist und der Mitarbeiter über Wochen krank ist?
Was ist an der Regelung in eurer Firma auszusetzen?
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