Anfrage auf Mehrarbeit, ab wann Mitbstimmung
Hallo zsuammen,
ich habe mal eine Frage. Kurz zu uns, wir sind ein ganz neuer Betriebsrat, quasi erst seit diesem Jahr aktiv und der erste in unserer Firma- Daher war bisher noch keine Mitbestimmung bei Mehrarbeit nötig, da diese nicht stattfand. Der normale Ritus ist hier, dass spätestens Mittwoch ein Zettel aushängt, dass am Samstag Mehrarbeit stattfinden soll (Wiir produzieren immer just-in-time von daher immer recht spontan Mehrarbeit und nie einfach so).
Aktueller Fall. Heute hängt ein Zettel aus, auf dem sich die Mitarbeiter eintragen können, wenn diese bereit sind, Samstag zu arbeiten.
Ab wann greift die Mitbestimmung. Ab dem Aushängen des Zettels? Also beim Stellen der Frage, ob jemand die Mehrarbeit leisten möchte?
Oder erst dann, wenn sich abzeichneichnet, dass wir eine Schicht zusammenbekommen?
Reicht es, wenn wir Donnerstag in der Sitzung darüber abstimmen?
Danke für eine schnelle Antwort :-)
Community-Antworten (2)
17.02.2020 um 16:36 Uhr
Der Arbeitgeber braucht Eure Zustimmung um Mehrarbeit anweisen zu können. Formal greift sie also erst wenn der Arbeitgeber die Kollegen zur Mehrarbeit einteilen möchte.
Dann gibt es aber noch die Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die sähe ich hier schon gefährdet wenn der Arbeitgeber hier den Kollegen den Mund wässrig macht und es Euch so de facto unmöglich macht über die personelle Einzelmaßnahmen zu entscheiden. Daher sehe ich eine Informationspflicht bereits vor dem Aushang.
17.02.2020 um 16:44 Uhr
sobald der AG zum Entschluss gelangt, dass er Mehrarbeit "benötigt" (und diese dann umsetzen will).
Verwandte Themen
Mehrarbeit / Überstunden
ÄlterHat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im
Unterschriften auf Überstundenantrag
ÄlterHallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe
Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten
ÄlterTschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.
Welche Frist ist vom Arbeitgeber bei der Anmeldung von Mehrarbeit gesetzlich vorgegeben?Wo kann man das nachlesen?
Älterhallo zusammen, hab mal wieder eine frage an euch. bis wann muss der arbeitgeber beim betriebsrat die mehrarbeit anmelden? wir haben gestern ein "standartschreiben"...allgemein mehrarbeit für die nä
Mehrarbeit/Überarbeit von schwerbehinderten TZ-Beschäftigten?
ÄlterHabe eine Frage zur Mehrarbeit/Überarbeit von teilzeitbeschäftigten Schwerbehinderten. ich habe hier drei Kommentare liegen, die den § 124 SGB IX so auslegen, dass trotz der "BAG-Definition" von Mehr