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Anfrage auf Mehrarbeit, ab wann Mitbstimmung

Y
Youssra
Feb 2020 bearbeitet

Hallo zsuammen,

ich habe mal eine Frage. Kurz zu uns, wir sind ein ganz neuer Betriebsrat, quasi erst seit diesem Jahr aktiv und der erste in unserer Firma- Daher war bisher noch keine Mitbestimmung bei Mehrarbeit nötig, da diese nicht stattfand. Der normale Ritus ist hier, dass spätestens Mittwoch ein Zettel aushängt, dass am Samstag Mehrarbeit stattfinden soll (Wiir produzieren immer just-in-time von daher immer recht spontan Mehrarbeit und nie einfach so).

Aktueller Fall. Heute hängt ein Zettel aus, auf dem sich die Mitarbeiter eintragen können, wenn diese bereit sind, Samstag zu arbeiten.

Ab wann greift die Mitbestimmung. Ab dem Aushängen des Zettels? Also beim Stellen der Frage, ob jemand die Mehrarbeit leisten möchte?

Oder erst dann, wenn sich abzeichneichnet, dass wir eine Schicht zusammenbekommen?

Reicht es, wenn wir Donnerstag in der Sitzung darüber abstimmen?

Danke für eine schnelle Antwort :-)

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

17.02.2020 um 16:36 Uhr

Der Arbeitgeber braucht Eure Zustimmung um Mehrarbeit anweisen zu können. Formal greift sie also erst wenn der Arbeitgeber die Kollegen zur Mehrarbeit einteilen möchte.

Dann gibt es aber noch die Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die sähe ich hier schon gefährdet wenn der Arbeitgeber hier den Kollegen den Mund wässrig macht und es Euch so de facto unmöglich macht über die personelle Einzelmaßnahmen zu entscheiden. Daher sehe ich eine Informationspflicht bereits vor dem Aushang.

C
celestro

17.02.2020 um 16:44 Uhr

sobald der AG zum Entschluss gelangt, dass er Mehrarbeit "benötigt" (und diese dann umsetzen will).

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