Kontenkontrolle
Ich arbeite bei einem Kreditinstitut und bin in dessen Personalrat. Die Direktoren haben jetzt den Abteilungsleitern die mündliche ( schriftlich verweigert ) Anweisung gegeben die Konten der Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen zu untersuchen um Bewegungen zu überwachen, ohne das Verdachtsgründe für Betrug oder ähnliches vorliegen. Im Gespräch mit dem Kollegen der mir das gesagt hat, wurde auch gesagt: Unsere Innenrevision macht das mit den Mitarbeiterkonten sowieso. Wir werden hier parmanent ohne Mitteilung, Infprmation überwacht. Ist so etwas überhaupt Rechtens?
Community-Antworten (3)
09.08.2010 um 01:17 Uhr
na klar ist dass rechtens.. genau wie ik gleich mein fernrohr auf die nette junge dame im dritten stock gegenüber richten werde um zu sehen wie sie duscht. ich verstehe auch nicht, warum sich deine direktoren weigern, diese anweisung schriftlich rauszugeben??!
wenn ihr einen personalrat habt, habt ihr sicher auch einen datenschutzbeauftragten?! dem würde ich doch mal eine offizielle anfrage zur innenrevision stellen. was, wieso, warum ..und überhaupt sie macht?
ok. genug gelästert. eine pauschale überprüfung ist selbstverständlich NICHT zulässig. bei verdachtsgründen können sie gerne beim personalrat (also bei euch!! [tschuldigung, doch wieder passiert]) anfragen, ob es eine straftatrelevante nachprüfung geben darf. mit eurer zustimmung und in eurem beisein, dürfte es evtl. (BV) dann solch eine EINZELüberprüfung geben. ..wie die modalitäten dazu aussehen, klärt ihr am besten vorab. (BV) eine überprüfung der Kontobewegungen geht (im regelfall) nur über technische anlagen, die dazu [i]geeignet[/i] (neue rechtssprechung) sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. daher habt ihr über die "Einführung und Anwendung" mitzubestuimmen. ohne eine BV geht mal garnix. im notfall schaltet die staatsanwaltschaft ein!
mfg
p.s. sry.. bei sowas gerät mir immer die halsschlagader etwas ausser kontrolle :-)
09.08.2010 um 11:33 Uhr
azrael
Unsere Innenrevision macht das mit den Mitarbeiterkonten sowieso
Daher vor Ratschlägen doch einmal fragen, was steht in den Regelungen zu Mitarbeiterkonten in den entsprechenden Kontoeröffnungsanträgen oder ggef. in bestehenden BV zu diesem Thema.
Hier handelt es sich ja nicht um "normale" Kundenkonten bei einer Bank.
Allerdings bei Einsicht durch Abteilungsleiter sehe ich rechtliche Probleme.
Das einfachste wäre aber ein Konto bei einer anderen Bank.
09.08.2010 um 19:50 Uhr
@all Sorry, wenn mir einanderer auf mein Konto schauen will sehe ich mich in meinem Persönlichkeitsrecht gestört. Mit der Innerevision das mag ja noch gehen, aber dann ist auch Schluss.