Erstellt am 30.01.2009 um 21:12 Uhr von DonJohnson
@paule xx
Oh klasse - ist das dein Ernst? Du willst per Sozialauswahl die alten loswerden und die jungen die immer oder leiter eine neue Stelle bekommen können drin behalten? Oh ich bin jetzt mal extrem doof... Hast du schon mal was gehört von § 75 und 95 BetrVG gehört? Ich könnte um das Orchester zu bedienen auch noch mit dem AGG kommen.
Sag mal, seid ihr 5 (BRM bei einem Betrieb etwa 100 Mann) echt so drauf? Wo ist eure soziale Gerechtigkeit? Darf ich noch extremer werden? Wieso seid ihr BRM? Seid ihr auch alle "Rentner" und wollt euch nur schützen oder warum kannst du die Frage nciht selber beantworten?
Sorry, aber bei dieser Frage wird mir Spei Übel!!! Solche Fragen wie diese sind es, die uns davon abhalten teilweise vernünftig zu antworten!
Wenn du ein wenig nachdenkst wirst du den Unsinn deiner Frage selbst sehen.
Wie war das noch? was sind unsere Pflichten? Och habe ich vergessen - hauptsache mir geht es gut und ich werde ja eh nie alt!
DANKE FÜR DAS GESPRÄCH!!!
DJ
Erstellt am 30.01.2009 um 21:27 Uhr von Uschi66
@Don Johnson
Hallo DJ, ich will die Aussagen von "paule" nicht werten, kann aber durchaus nachvollziehen wie sie entstehen konnten. Die "Rentner" haben einen Anspruch auf Rente und verdienen ein "Zubrot", alle anderen AN fallen in die Arbeitslosigkeit. Da darf man schon einmal nachdenken. Sie sind auch der BR aller AN, also sowohl der jungen wie der älteren und auch der der AN mit Probezeit. Wie dieses alles rechtlich zu werten ist ist eine andere Sache. Bei Kündigungen trifft es auf alle Fälle Koll. für welche sie als BR da sind und sich einsetzen müssen. So ist es leider bei Kündigungen, einen trifft es. :-(( Die Sozialauswahl behandeln ist für BR ein undankbarer Job, kenne es aus eigener Erfahrung. Dabei schaut man selbstverständlich auch auf die jeweligen Situationen der AN (Betroffenheiten/ Auswirkungen). Das wer wann und wie regelt das Gesetz.
Hier sollte der BR dem AG den schwarzen Peter lassen. Der BR prüft dann ob die vom AG vorgelegten Kündigungen und die getroffene/ vorgesehene Sozialauswahl rechtlich ok ist.
PS: Das AGG läßt übrigens auch sachbegründete Ausnahmen zu. Es ist kein "heiliges Buch".
Der BR sollte hier aber einmal prüfen, ob man nicht durch andere mildere Maßnahmen die Kündigungen grundsätzlich vermeiden kann. Z.B. auch durch Kurzarbeit.
Es könnte ja sein, dass der Kundenabsprung mit der aktuelle Situation zusammenhängt und später diese oder andere Kunden das Delta ausgleichen.
Erstellt am 30.01.2009 um 23:57 Uhr von paule xx
@(Don Johnson) warst du schon mal in so einer situation?? ist ja schön wie du meckern kannst und mit deinen paragraphen punkten kannst ... aber, du hast meine frage in keinster weise beantwortet ....
@Uschi66 leider ist der kunde ein großkunde gewesen ...
deshalb müßen MA gehen ....
kurzarbeit ist schon für die teilzeitkräfte angedacht ...
Erstellt am 31.01.2009 um 07:18 Uhr von DonJohnson
@paule
Nun, deine Kritik an meinem Statement kann ich nicht nachvollziehen. Du wolltest doch §§ hören - lesen... die gab ich dir. Meine persönliche Meinung gab es gratis dazu. Du wolltest eine Antwort, die hast du bekommen. Du wolltest keine grundsätzliche Lösung des Problems, was meiner Meinung nach auch bei der kurzen Beschreibung nicht so einfach ist.
Wenn dir meine Meinung nciht gefällt, kann ich es nciht ändern, damit mußt du leben...
Aber ok, ich lasse mich noch mal drauf ein - ob dir mein Statement jetzt gefällt ist aber keinesfalls sicher und mir auch egal. Manchmal tut die Wahrheit halt weh!
Was passiert denn anderer Orts in einer solchen Situation? Es wird eine Sozialauswall getroffen - mit Punktesystem. Mach das mal bei euch und bewerte dann bitte selbst!
Es gibt noch eine Möglichkeit - denkt doch mal über eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit mit Lohnausgleich nach - von mir aus zeitlich begrenzt - vielleicht entgeht ihr den Entlassungen hiermit. In dem Zuge könnte man über flexible Arbeitszeit nachdenken - die Kombi könnte interessant sein! Sollten MA gehe müssen, könnte man auch über Aufhebungsverträge mit einer klasse Abfindung nachdenken - auf freiwilliger Basis, wurde das schon probiert oder darüber nachgedacht?
@Uschi
Klar gibt es kein "heiliges Buch" außer das eine, aber auch das ist nciht in enge Schranken gezwängt und Auslegungssache. Sag mal, unter uns, findest du nciht, dass diese Frage ziemlich provokant war? So oder so ähnlich könnte ich mir einen AG mit Kündigungsabsichten vorstellen.
Erstellt am 31.01.2009 um 09:32 Uhr von peanuts
", haben etwa 100 MA , darunter auch pansionäre über 65 jahre...
jetzt unsere fragen : kann man einen MA über 65 jahren einfach so kündigen ? bekommt er eine abpfindung ? Wo kann man das nachlesen ?"
Wenn die über 65jährigen bereits Altersrente beziehen, also Pensionäre sind, auf welcher Grundlage sind denn die bei Euch beschäftigt?
Wenn diese über 65jährigen aber einen ganz normalen AV haben, in welchem keine Altersgrenze (Eintritt auf Anspruch Regelaltersrente) festgehalten ist, können diese KollegInnen auch nicht einfach gekündigt werden. In einem ähnlich gelagerten Fall hat ein über 70jähriger eine Kündigungsschutzklage eingereicht und gewonnen!
Falls der AG gewillt ist, könnten im Vorfeld Gespräche über Aufhebungsverträge (verbunden mit dem Angebot einer Abfindung) hilfreich sein.
"Du willst per Sozialauswahl die alten loswerden und die jungen die immer oder leiter eine neue Stelle bekommen können drin behalten?"
Ich habe nicht lesen können, dass dieser BR die "Alten" loswerden will. Die Frage wurde ausschließlich auf die über 65jährigen KollegInnen bezogen und diese Fragestellung ist absolut nachvollziehbar. Zumal diese KollegInnen, wie bereits angemerkt wurde, ihren Anspruch auf Regelaltersrente geltend machen können.
Ich für meinen Teil halte eher Deine Aussage, dass junge KollegInnen immer oder leider eine neue Stelle bekommen können, für äußerst bedenklich.
Erstellt am 31.01.2009 um 10:47 Uhr von Uschi66
@DJ
Ja, die Fragestellung könnte auf Grund der unglücklische Ausdrucksweise Reaktionen auslösen. ..wir als BR haben uns geeinigt... diese Ausdrucksweise ohne Begründung ist unglücklich. Kann also durchaus auch Deine Reaktion nachvollziehen. Manchmal könnte ich ja auch "auspflippen" :-))
@peanuts
AN in Altersrente (Regelrente) können unbegrenzt hinzuverdienen. Es gibt leider sogar Rentner welche wegen der geringen Rente auf Zuverdienste angewiesen sind. Ein AG und auch BR sollten heute auf Grund der Arbeitsmarktsituation und mit sozialem Gewissen bei Anstellungen von Menschen mit Regelrentenbezug immer an die Arbeitsmarktsituation auch denken.
@Paule
Also alles prüfen und mit einbeziehen, was kündigungen vermeidet. Die Kündigungen als schlechtetes Mittel um wirtschaftlich schwierige Zeiten auszugleichen, sollte immer das letztlich möglichstes Mittel sein.
Ihr als BR solltet euch von Fachleuten, gibt es u.a. auch bei der GEW, beraten lassen. Wie kann diese Situation möglichst verträglich behandelt werden? Sofern zwingend Kündigungen erfolgen müssen, lasst den AG diesen Part spielen. Ihr als BR solltet dann prüfen ist alles in Ordnung und wie können wir gute Abfindungslösungen erreichen, auch hier wieder Fachleute zur Unterstützung/ Beratung ins Boot holen.
@Paule: Was ich gar nicht verstehe und auch nicht nachvollziehen / unterstützen kann ist >>>>>> kurzarbeit ist schon für die teilzeitkräfte angedacht ...
Wieso nur für Teilzeitkräfte??? Sind dieses bei euch AN 2. Klasse???
Erstellt am 31.01.2009 um 11:10 Uhr von peanuts
"AN in Altersrente (Regelrente) können unbegrenzt hinzuverdienen. Es gibt leider sogar Rentner welche wegen der geringen Rente auf Zuverdienste angewiesen sind. "
Das bestreitet niemand, aber darum geht´s doch gar nicht.
Erstellt am 31.01.2009 um 11:15 Uhr von DonJohnson
@peanuts
warum nicht? Auch der Hinweis von Uschi auf die Teilzeitbeschäftigten ist durchaus relevant, oder sollte ich sagen gerade der? Ganz ehlich, worum geht es deiner Meinung nach?
Erstellt am 31.01.2009 um 11:36 Uhr von Uschi66
@peanuts
....Das bestreitet niemand, aber darum geht´s doch gar nicht.
Aber diese Frage kam von Dir.
...Wenn die über 65jährigen bereits Altersrente beziehen, also Pensionäre sind, auf welcher Grundlage sind denn die bei Euch beschäftigt? ..
Die Grundlage ist wie immer ein Arbeitsvertrag. Was denn sonst?
Erstellt am 31.01.2009 um 11:42 Uhr von Kölner
@Uschi66
Hoffen wir mal, dass diese Alten nicht TzBfG-Verträge haben, die vor Ablauf der Befristung unkündbar sind.
Erstellt am 31.01.2009 um 12:23 Uhr von peanuts
"Die Grundlage ist wie immer ein Arbeitsvertrag. Was denn sonst?"
Auf die Idee wäre ich mein Lebtag nicht gekommen.
*Vermutungsmodus on*
Der Begriff "Pensionär" wurde nur als Synonym für die über 65jährigen KollegInnen benutzt ...
*Vermutungsmodus off*
Nachtrag
Um diesem BR mal ein klein wenig auf die Sprünge zu helfen!
Wenn betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden müssen, wird man als BR wohl kaum KollegInnen in Probezeit schützen können. Und schon gar nicht, wenn als Probezeit max. 6 Monate vereinbart worden sind. Der § 1 KschG findet innerhalb der ersten 6 Monate eines Beschäftigungsverhältnisses KEINE Anwendung!
Würden diese KollegInnen aus der Sozialauswahl heraus genommen, würde jede Kü´schutzklage anderer AN auf offene Ohren eines Arbeitsrichters stoßen.