§100BetrVG - Was meint Ihr?
Hallo
unser AG stellt aus angeblichen dringend gründen eine Bürokraft ein zum Akten Sotieren. Arbeiten tut sie am 26.01 und am gleichen Tag bekommen wir die Einstellung.
Was meint Ihr ist das rechtens?
Community-Antworten (2)
29.01.2009 um 15:01 Uhr
Natürlich ist das nicht rechtens. Bei Einstellung "zum Akten sortieren" kommt er wahrscheinlich nicht mal mit § 100 durch.
Ihr könnt euch ja überlegen, den § 101 zu ziehen.
29.01.2009 um 15:24 Uhr
@ w-j-l
Ob er damit durchkommt oder nicht ist IMHO in der aktuellen Situation irrelevant (auch wenn ich Dir recht gebe das er das wahrscheinlich nicht rechtmäßig tut).
@ Frank0815
Der AG hat nach Deinem Wortlaut offensichtlich nach §100 gehandelt, entsprechend müsst Ihr auch reagieren, sprich: §100 (2) 2. Satz findet Anwendung. Die Unverzüglichkeit habt ihr IMHO allerdings bereits verschlafen also könnt Ihr die Dringlichkeit nicht mehr bestreiten, das hindert Euch aber nicht daran, die Erforderlichkeit der Maßnahme zu bestreiten (siehe Fitting zu §100 "Unterrichtung und Stellungnahme des Betriebsrates"). Macht natürlich nur Sinn, wenn Ihr auch die Zustimmung zu der Maßnahme verweigert. Wenn sich der AG auf §100 beruft (rechtmäßig oder nicht) findet §101 keine Anwendung. (... oder hält er eine vorläufige Maßnahme entgegen §100 Abs 2. Satz oder Abs. 3 aufrecht,. so ...) Zumindest solange nicht, bis einer der beiden Zitierten Fälle eintritt.
siehe Fitting zu §100 unter "Unterrichtung und Stellungnahme des Betriebsrates" oder DKK zu §100 unter III. Reaktion des Betriebsrates (die es allerdings im Gegensatz zu Fitting es nicht einmal mehr als erforderlich ansehen die Erforderlichkeit zu bestreiten - danach reicht die Verweigerung der Zustimmung)
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