§100BetrVG Vorläufige personelle Maßnahme - auch für Leiharbeiter?
Hallo liebe Kollegeinnen und Kollegen,
Wie geht der BR mit §100 BetrVG um. Gilt der auch für Leiharbeitern, also bei zb.kurzfristiger Erkrankung eines Stammmitarbeiters. ( Hier in diesem Fall eine leichte Helfertätigkeit).
Ich habe da keine Erfahrung.
Gruß und Danke für eure Antworten
Community-Antworten (1)
14.06.2007 um 15:37 Uhr
Hallo huhn, der AG hat den BR unverzüglich von der vorläufigen personellen Maßnahme zu unterrichten. Die Unterrichtung kann vor und auch unmittelbar nach der Durchführung der Maßnahme erfolgen. Siehe auch die Kommentierung von Däubler zum § 100 BetrVG ab Rn 14.
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