JAV- Nachrücker wird nicht übernommen - rechtens wenn wir den MA jetzt zur JAV -Sitzung einladen?
Ein JAV -Nachrücker noch nicht eingesetzt, wurde zum 31.06.2009 jetzt schon gekündigt (es wurde gesagt er wird nicht übernommen ).ist die Kündigung auch noch rechtens wenn wir den MA jetzt zur JAV -Sitzung einladen alls vertetung.Besteht dann nicht übernahme verpflichtung?
Community-Antworten (9)
29.01.2009 um 15:11 Uhr
Hallo Gisela 71,
im "Kittner" steht im Kommentar zu § 78a, dass die Vorschrift auch für Ersatzmit- glieder besteht, wenn sie ein ordentliches Mitglied, das zeitweise verhindert ist, auch nur vorübergehend vertreten. Das heißt, der Kündigungsschutz für das Ersatzmitlied besteht für ein Jahr nach seiner letzten Vertretung.
Grüße,
Mecki
29.01.2009 um 15:37 Uhr
@Gisela71
Die Einladung zu einer Sitzung denke ich,muss aber hieb und stichfest sein.Da dürft ihr euch keinen Patzer erlauben. Da wird der AG hinterher sein,umsonst gibt er nicht die Nichtübernahme so früh bekannt.
Doc
29.01.2009 um 17:24 Uhr
@DocPille
der Kündigungsschutz greift aber nicht mehr, wenn eine rechtsmäßige Kündigung bereits ergangen ist. Daher wäre hier die entscheidende Frage, ist eine Kündigung zum 31.06.2009 welche bereits jetzt erfolgt ist rechtsmäßig/-kräftig? Wenn ja wäre es dann das mit den besonderen Kündigungsschutz.
29.01.2009 um 18:05 Uhr
@Bärbel1 (es wurde gesagt er wird nicht übernommen ) kann bislang, nach der Aussage, nicht rechtskräftig sein, denn:Die Schriftform ist für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vorgeschrieben.
29.01.2009 um 18:08 Uhr
Gisela, wenn ich den Fall richtig sehe, geht es wohl kaum um eine Kündigung, sondern um eine Übernahme nach der Ausbildung. Eine Kündigung während der Ausbildung ist ohnehin nur aus wichtigem Grund möglich. Wenn der Vertretungsfall jetzt noch eintritt, kann das Ersatzmitglied ganz normal seinen Übernahmeantrag gemäß § 78a stellen.
29.01.2009 um 18:49 Uhr
@All
entschuldigung, habe nicht richtig gelesen.
Lösung wäre, JAV macht Urlaub, saubere Vertretung möglich
29.01.2009 um 23:12 Uhr
Gisela um es ganz sicher zu machen, vielleicht auch hierauf achten: Es gibt Kommentierungen, die besagen, dass Krankheit und Urlaub keine "echten" Verhinderungsgründe sind, es sei denn, das betroffene BRM (JAV Mitglied) gibt explicid bekannt, nicht an den Sitzungen teilnehmen zu wollen, so dass, liegt diese Äußerung nicht vor, kein Ersatzmitglied zu laden ist.
30.01.2009 um 08:42 Uhr
Hallo Lotte Du hast recht ,es geht um die nicht Übernahme nach der Ausbildung.Dieses wurde schon jetzt dem MA schriftlich mitgeteilt.
30.01.2009 um 09:56 Uhr
Gisela, wenn der AG es so einfach hätte, dann würde jeder AG der JAV direkt nach der Wahl ein Schreiben in die Hand drücken und ihr mitteilen, dass eine Übernahme nicht möglich ist.
Verwandte Themen
Was tun wenn die Zusammenarbeit mit dem BR nicht funktioniert?
ÄlterHallo ich habe mal einige Fragen, seit 2004 bin ich Vorsitzende der JAV. Bisher lief die Zusammenarbeit super mit unserem BR, leider verstehe ich nun seit einem halben Jahr die Welt nicht mehr. Ich
Nachrücken der komplizierten Art
ÄlterHallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne
Datenschutzlücken im BR
ÄlterHallo liebe Leser, habe eine Frage an Euch, die mir schon seit gut 14 Tagen auf der Seele brennt. Bei uns im Betrieb darf die JAV bei den Betriebsratssitzungen teilnehmen und erfährt daher auch
Amtszeit, Wahl & Aufgaben der JAV bei verpasster Frist der Neuwahl
ÄlterHallo zusammen, folgende Situation: das Wahlergebnis der momentan amtierenden JAV wurde am 03.04.2019 bekanntgegeben. Bisher (Stand: 24.11.2020) wurde weder ein Wahlvorstand gebildet noch Sonstiges un
Absage JAV-Wahl
ÄlterHallo, ich habe folgende Probleme: Wir haben im März den neuen Betriebsrat gewählt. Zur Wahl hatten sich auch 2 JAV- Mitglieder aufgestellt. Ein JAv- Mitglied war bereits zur konstituierenden Sitz