W.A.F. LogoSeminare

JAV- Nachrücker wird nicht übernommen - rechtens wenn wir den MA jetzt zur JAV -Sitzung einladen?

G
Gisela71
Jan 2018 bearbeitet

Ein JAV -Nachrücker noch nicht eingesetzt, wurde zum 31.06.2009 jetzt schon gekündigt (es wurde gesagt er wird nicht übernommen ).ist die Kündigung auch noch rechtens wenn wir den MA jetzt zur JAV -Sitzung einladen alls vertetung.Besteht dann nicht übernahme verpflichtung?

7.60009

Community-Antworten (9)

M
Mecki

29.01.2009 um 15:11 Uhr

Hallo Gisela 71,

im "Kittner" steht im Kommentar zu § 78a, dass die Vorschrift auch für Ersatzmit- glieder besteht, wenn sie ein ordentliches Mitglied, das zeitweise verhindert ist, auch nur vorübergehend vertreten. Das heißt, der Kündigungsschutz für das Ersatzmitlied besteht für ein Jahr nach seiner letzten Vertretung.

Grüße,

Mecki

D
DocPille

29.01.2009 um 15:37 Uhr

@Gisela71

Die Einladung zu einer Sitzung denke ich,muss aber hieb und stichfest sein.Da dürft ihr euch keinen Patzer erlauben. Da wird der AG hinterher sein,umsonst gibt er nicht die Nichtübernahme so früh bekannt.

Doc

B
Bärbel1

29.01.2009 um 17:24 Uhr

@DocPille

der Kündigungsschutz greift aber nicht mehr, wenn eine rechtsmäßige Kündigung bereits ergangen ist. Daher wäre hier die entscheidende Frage, ist eine Kündigung zum 31.06.2009 welche bereits jetzt erfolgt ist rechtsmäßig/-kräftig? Wenn ja wäre es dann das mit den besonderen Kündigungsschutz.

N
nicoline

29.01.2009 um 18:05 Uhr

@Bärbel1 (es wurde gesagt er wird nicht übernommen ) kann bislang, nach der Aussage, nicht rechtskräftig sein, denn:Die Schriftform ist für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vorgeschrieben.

L
Lotte

29.01.2009 um 18:08 Uhr

Gisela, wenn ich den Fall richtig sehe, geht es wohl kaum um eine Kündigung, sondern um eine Übernahme nach der Ausbildung. Eine Kündigung während der Ausbildung ist ohnehin nur aus wichtigem Grund möglich. Wenn der Vertretungsfall jetzt noch eintritt, kann das Ersatzmitglied ganz normal seinen Übernahmeantrag gemäß § 78a stellen.

B
Bärbel1

29.01.2009 um 18:49 Uhr

@All

entschuldigung, habe nicht richtig gelesen.

Lösung wäre, JAV macht Urlaub, saubere Vertretung möglich

N
nicoline

29.01.2009 um 23:12 Uhr

Gisela um es ganz sicher zu machen, vielleicht auch hierauf achten: Es gibt Kommentierungen, die besagen, dass Krankheit und Urlaub keine "echten" Verhinderungsgründe sind, es sei denn, das betroffene BRM (JAV Mitglied) gibt explicid bekannt, nicht an den Sitzungen teilnehmen zu wollen, so dass, liegt diese Äußerung nicht vor, kein Ersatzmitglied zu laden ist.

G
Gisela71

30.01.2009 um 08:42 Uhr

Hallo Lotte Du hast recht ,es geht um die nicht Übernahme nach der Ausbildung.Dieses wurde schon jetzt dem MA schriftlich mitgeteilt.

L
Lotte

30.01.2009 um 09:56 Uhr

Gisela, wenn der AG es so einfach hätte, dann würde jeder AG der JAV direkt nach der Wahl ein Schreiben in die Hand drücken und ihr mitteilen, dass eine Übernahme nicht möglich ist.

Ihre Antwort