Hallo,

bei uns wird gerade das Thema ins Gespräch gebracht, dass der Programmier-Quellcode von den Softwareentwicklern von einer externen Firma analysiert wird, um mögliche kritische Sicherheitslücken zu finden.

Da der Programmier-Quellcode durch eine Versionsverwaltung vorgehalten wird, kann man detailliert sehen, wann wer was gemacht hat. Eine BV für das Versionsverwaltungsprogramm haben wir schon, hier sind Auswertungen, Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausgeschlossen.

Hat der Betriebsrat hier noch weitere Mitbestimmungmöglichkeiten? Auswahl der Firma? Einsehen der Ergebnisse? Welche Paragrafen wären hier die richtigen?

Vielen Dank schon einmal.

Beste Grüße
SoftwareBR