Wir sind Betriebsräte in einer Wohnungsgesellschaft.
Der Bereich Vertrieb, also die kaufmännische Abteilung für den Bereich Vermietung, soll von der Fa. Analyse & Konzepte durch Testpersonen mit fingierten Mails, Telefonaten, Wohnungsbesichtigungen, Hausbesuchen und Verwaltungsaufwand getestet werden. Diese Analyse soll dann der Geschäftsleitung angeblich anonym übermittelt werden, ohne dabei die Schwächen der einzelnen Mitarbeiter aufzuzeigen, um dann hier eine Optimierung vor zunehmen. Die Geschäftsleitung hat informiert, dass ein Mitbestimmungsrecht hier nicht gegeben sei, sondern nur eine Informationspflicht. Leider sind wir uns nicht sicher, wie können wir nach § 87 BetrVG verfahren? Oder kennt jemand eine Rechtsprechung?
Danke Dieter
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