Einführung eines Kontrollsystems - Mitbestimmung möglich ?
Brauche mal dringend Eure Hilfe!!!!
Wir sind Betriebsräte in einer Wohnungsgesellschaft. Der Bereich Vertrieb, also die kaufmännische Abteilung für den Bereich Vermietung, soll von der Fa. Analyse & Konzepte durch Testpersonen mit fingierten Mails, Telefonaten, Wohnungsbesichtigungen, Hausbesuchen und Verwaltungsaufwand getestet werden. Diese Analyse soll dann der Geschäftsleitung angeblich anonym übermittelt werden, ohne dabei die Schwächen der einzelnen Mitarbeiter aufzuzeigen, um dann hier eine Optimierung vor zunehmen. Die Geschäftsleitung hat informiert, dass ein Mitbestimmungsrecht hier nicht gegeben sei, sondern nur eine Informationspflicht. Leider sind wir uns nicht sicher, wie können wir nach § 87 BetrVG verfahren? Oder kennt jemand eine Rechtsprechung?
Danke Dieter
Community-Antworten (4)
10.08.2006 um 21:57 Uhr
Dieter,
schau mal in den Thread 8709 (unter Stichwort suchen eingeben), dürfte Dir weiter helfen.
10.08.2006 um 22:17 Uhr
Das sehe ich nicht so. Das MBR des BR besteht auch, wenn leistungsrelevante Daten durch nichttechnische Einrichtungen oder durch Dritte erhoben werden. Da kann sich der AG nicht so ohne weiteres durchmogeln indem er argumentiert, daß in diesem Fall §87 (6) nicht greift. Aber ich glaube unsere Spezialisten hier werden sicher noch handfestes dazu schreiben.
10.08.2006 um 23:02 Uhr
????
Gevatter, ich vermute nur, was Du nicht so siehst! Aber das siehst Du ev. falsch! ;-))
Es geht auch in dem anderen Thread nicht darum, dass sich der AG bzgl. einer möglichen Leistungs- oder Verhaltensbeurteilung durchmogeln kann.
11.08.2006 um 11:46 Uhr
@ Fayence, Du hast Recht. Von Gesetzes wegen, kann der BR die Maßnahme im Grunde nicht verhindern. Mich stört nur, daß der AG einfach argumentiert, es bestünde lediglich eine Informationspflicht. Dem BR muß schon die Möglichkeit der Prüfung gegeben werden, ob die Art der Maßnahme gesetzeskonform ist.
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