Betriebsratswahl zerschlagen - wenn man einen MA zur Unterschrift nötigt?
Hallo,
Wir haben jetzt in nächster Zeit BR-Wahlen und es werden schon fleissig Stützunterschriften gesammelt. so hierzu meine Frage, wenn man einen MA zur Unterschrift nötigt ist das korekt, oder könnte das die komplette wahl zum platzen bringen. Noch dazu wer muss aufklären wie gewählt wird, und das wahlverfahren erklären???? danke schonmal für Eure Hilfe.
Community-Antworten (24)
27.01.2009 um 19:33 Uhr
Bitte nicht böse sein, aber die Wahl hat doch schon begonnen, also muß oder sollte der Wahlvorstand diese Infos doch haben...
- Aufklären wie gewählt wird, diese Aufgabe übernimmt der Wahlvorstand
- Nötigung zu einer Stützungsunterschrift? Nun, bei Nötigungen wie auch immer gelagert, ist diese Unterschrift nciht gültig. Die Wahl ist nicht gefährdet, da nur er Wahlvorschlag ausfällt. Die Nötigung sollte aber beweisbar sein.
Mein jetzt folgender Rat kommt wohl ein wenig zu spät, aber wäre es nicht sinnig gewesen den Wahlvorstand diesbezüglich zu schulen?
Gruß DJ
27.01.2009 um 19:39 Uhr
Hi DJ
Der Wahlvorstand hatt das erst gestern ausgehangen, hatt aber voher überhaupt nicht informiert. bei dem Beweien ist warscheinlich schwer weil dann derjenige mit Namen enannt werden muss oder?? Wird dann eigentlich nur die unterschrift von der Liste gelöscht oder bekommt der jenige auch noch einen Rüffel????
28.01.2009 um 01:20 Uhr
Don Johnson, Nalla, Wer sagt, dass der Wahlvorstand die Mitarbeiter über die Wahl aufklären muss? Der Wahlvorstand ist unabhängig und hat nur die Betriebsratswahl im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Der Wahlvorstand ist NICHT VERPFLICHTET die Arbeitnehmer aufzuklären wie gewählt wird, und muss auch nicht das Wahlverfahren erklären.
Die Bekanntmachung der Wahl erfolgt durch das Wahlausschreiben. Da steht alles drin, was die Arbeitnehmer über die stattfindende Betriebsratswahl wissen müssen. Möchte ein Arbeitnehmer mehr über den Ablauf einer BR Wahl wissen, kann er sich selber schlau machen. Google und Wikipedia wissen fast alles.
Übrigens, die Unwissenheit vieler Arbeitnehmer macht es den "Alten Wahlhasen" möglich legalen Einfluss auf die Betriebsratswahl zu nehmen.
28.01.2009 um 10:09 Uhr
Hallo Nalla S.
Laut § 3 Absatz 1 Satz 2 Mit Erlass des Wahlausschrieben ist die Betriebsratswahl eingeleitet.
Somit hat der Wahlvorstand richtig gehandelt. Er mus als nur die Belegschaft durch das Wahlausschrieben informieren.
Ich denke mal das der Wahlvorstand geschult worden ist durch einen kompetten Schulungsleiter und das euer Wahlvorstand versucht alles zu geben um eine ordungsgemäße Wahl stattfinden zu lassen.
Kannst du den Vorwurf der Nötigung beweisen ? Bzw wie sind die Mitarbeiter genötigt worden? Ausserdem warum habt ihr nun Neuwahl die normale Wahl ist doch erst nächstes Jahr?
28.01.2009 um 10:12 Uhr
@Nalla, im Wahlausschreiben steht auch, wo die Wählerliste und die dazugehörende Wahlordnung zur Einsicht ausgelegt sind.
28.01.2009 um 13:59 Uhr
Also eines muss der WV im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren schon erklären. Er muss erklären wie die Stimmabgabe erfolgt. Entweder bei der persönlichen Stimmabgabe im Wahlraum, oder selbsterklärend oder gesondert schriftlich bei der schriftlichen Stimmabgabe (§ 24 WO).
28.01.2009 um 14:14 Uhr
@w-j-l soweit wie ich Nalla verstanden habe geht es nur um die Stützunterschrift und das der WV die Mitarbeiter und evtl sie insbesondere nicht vorgewarnt hat, das die Wahl an dem Montag eingeleitet worden ist.
Das mit dem Wahlverfahren wird ja nochmals sperart ausgeschrieben wenn die Vorschlagslisten eingereicht worden sind.
28.01.2009 um 14:42 Uhr
nervchen, vielleicht hätte ich "@ Der alte Heini" drüber schreiben sollen. Ich beziehe mich auf seinen ablehnenden Rundumschlag.
28.01.2009 um 15:04 Uhr
@w-j-l Das wäre dann einfacher gewesen :-)))
und das nach Einreichung der Bewerberlisten und der entsprechenden Stützunterschriften die Kollegen über die Art und Weise der Wahl Verhältnis oder Personenwahl informiert werden mus ist glaub ich klar
Man mus ja wissen wen man wählt und wen nicht grins Wie gesagt ich glaub das der entsprechende WV das versucht 100% zu machen. Ich mache das ja im mom auch durch also Wahlvorstandsvorsitzender
28.01.2009 um 19:10 Uhr
Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten. Mir geht es in erster Linie um die "Jagd" nach den Stützunterschriften. Das Wahlausschreiben hängt in unserer Umkleide und es wurde von einem "Jäger" die Belegschaft noch an der Tür abgefangen und ziemlich aggresiv um eine Unterschrift "gebeten". Somit hatten die Leute noch gar keine Chance überhaupt etwas zu lesen. Sie wurden regelrecht gedrängt zu unterschreiben. Wie sich im nachhinein bei einer Befragung durch mich rausgestellt hat, wußten die meisten überhaupt nicht genau für was sie unterschrieben haben und vorallem, dass Sie nur auf einer Liste unterschreiben können. Auch wurde mir von Anderen gesagt, die betreffende Person hat sich dahingehend geäußert "Sie könnten auf jeder Liste unterschreiben, nur nicht auf meiner". Ich finde sowas unverschämt. Der WV meinte nur das es sich zwar nicht gehöre, aber er könne nichts daran machen. Ich finde diese ganze Wahl läuft nicht korrekt ab. Es wird zum erstenmal eine Listenwahl durchgeführt und niemand wurde aufgeklärt.
Wir wählen übrigens jetzt neu, weil unsere Betriebsratsmitgliederzahl unter der für unseren Betrieb vorgeschriebenen Mindeststärke liegt. Wir müssen 9 Mitglieder sein, sind aber aktuell nur 7.
Auf jeden Fall wird es nun sehr schwer überhaupt die nötige Zahl an Stützunterschriften zu bekommen, da ich am Tag des Wahlausschreibens 1 Tag Betriebsratsfrei hatte und viele unwissend schon eine Unterschrift abgegeben haben.
Gruß Nalla
28.01.2009 um 19:16 Uhr
@Nalla Das ist aber dann wie im richtigen Leben: Wer eine Unterschrift abgibt sollte wissen, was er tut! ...naja und der WV hat m.E. durchaus recht.
Deine Chance wäre es, wenn viele der 'Unterschreiber' jetzt auch bei Dir unterschreiben und sich dann erklären müssen. Dann hätte er der 'Pseudo-Nötiger' ein Problem!
29.01.2009 um 11:18 Uhr
Hallo Nalla, wie wir alle wissen, ist das Einholen der Unterstützungsunterschriften bei Euch ordnungsgemäss abgelaufen. Der Wahlvorstand hat sich davon bei mehreren Mitarbeitern überzeugt. Wenn Du überzeugt bist, dass dort nicht korrekt gehandelt wurde, wende Dich bitte unter Angabe der "genötigten Person" an den Wahlvorstand. Ansonsten wäre ich vorsichtig mit solchen Unterstellungen.
29.01.2009 um 22:01 Uhr
@Nalla´s Wahlvorstand
Wer sind denn wir alle? Ist schon interessant das mein Wahlvorstand weiß um wen und was es sich hier in diesem Thread handelt, ohne das ich meinen Namen genannt habe. Haben Sie vielleicht ein schlechtes Gewissen Herr Chr. H.? Ich werde mich nicht an den Wahlvorstand wenden, sondern habe mich bereits an einen Rechtsanwalt der W.A.F. und an den Rechtsanwalt in Neuenstein gewendet. Nicht nur, dass Stützunterschriften eingeholt wurden ohne den die Mitarbeiter zu informieren um was es geht und ihnen die Chance zu geben erst einmal das Wahlausschreiben zu lesen. Nein, es wurden sogar die Kandidatenliste von der Unterschriftenliste getrennt und dann behauptet die Mitarbeiter müssten ihre Unterschrift abgeben. Für beide Vorfälle habe ich Zeugen die ich auch namentlich benennen kann und dem AG gerne mitteile.
Der WV hat dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemässe Wahl statt findet. Dieses bedingt auch, dass jeder AN unbeeinflusst seine Stützunterschrift abgeben kann. Aber was soll man schon von einem WV erwarten der selber zur Zeit Betriebsrat ist und es auch bleiben will. Alleine schon der Vorteil sich selber auf die Wahl vorzubereiten zu können um dann aus dem Nichts die Wahlausschreibung zu starten. Für die anderen Kandidaten bleibt keine Chance mehr sich auf einer Vorschlagsliste zu sammeln und die nötigen Stützunterschriften zu bekommen. Diese wurden ja schon von der "Clique" abgegriffen. Da kommt es natürlich gerade recht, dass die Mitarbeiter keinerlei Informationen zum Wahlverfahren bekommen haben, so kann man sie auch leichter "überzeugen" sofort zu Unterschreiben. Und wenn dann noch die Aussage von der betreffenden Listenvertreterin kommt "Ihr könnt auf jeder Liste unterschreiben, nur nicht auf der von Nalla" dann ist das für mich manipulativ. Vor allem, da die Listenführerin ihre Machtposition ausnutzt und von sich selber behauptet "ich konnte ja hier der Chef sein wenn ich wollte".
So wie es aussieht bekommt die Belegschaft nun wieder einen Betriebsrat der mehr darauf bedacht ist persönliche Vorteile zu erhalten und sich zu profilieren, als etwas für die Belegschaft zu tun. Da ich diese ganzen Spielchen nicht mitmache und wohl zu unbequem bin will man mich auf dieser Art loswerden.
Nalla
30.01.2009 um 11:13 Uhr
@ Nalla
Das der WV aus BR Mitgliedern besteht ist nicht ungewöhnlich. Das die Stützunterschriften eingeholt werden sobald der Wahlaushang geschehen ist, ist auch vollkommen legitim. Wie schon geschrieben im vorherigen Beitrag von mir Laut § 3 Absatz 1 Satz 2 WO
Alle andere Vorwürfe die du hier machst wie negative Wahlwerbung und Trennung der Bewerberlisten etc muss der Wahlvorstand prüfen. Bzw der Wahlvorstand als Unabhäniges Gremium kann über die Richtigkeit der Bewerberliste entscheiden.
Wenn du nicht mit der Wahleinverstanden bist, bzw deiner Meinung nach nicht korrekte Wahlvorschläge eingereicht worden sind dann melde dich beim WV damit die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Das du direkt die Anwälte einschaltest mus ja auch nicht sein und verursachen ja nur unnötige Kosten die im Zuge der aktuellen Wirtschaftskrise auch nicht sein müssen.
Ausserdem wird doch der WV vom BR eingesetzt und da du ja BR Mitglied bist ( steht so in einem anderem Forum hier) hättest du ja Versuchen können diesen WV zu verhindern.
30.01.2009 um 13:26 Uhr
@ Nalla
Kannst du das denn beweisen das du als ordentliches BR Mitglied nicht an der Abstimmung zur Bestimmung des WV eingeladen worden bist bzw das du an diesen beiden Sitzungen nicht bzw Verspätet teilgenommen hast. Weil somit wäre dann der WV nicht ordnungsgemäß bestellt worden. Ansonsten wäre ich sehr vorsichtig mit solchen Äusserungen, weil man ansonten dich belangen könnte wegen übeler Nachrede
30.01.2009 um 13:32 Uhr
@nervchen Belangen wegen 'übler Nachrede'? Das ist ja mal ein schöner Humbug! Dann wäre jeder wie auch immer geartete Verdacht auf Wahlmanipulation, der vom Gericht nicht gesehen würde, eine üble Nachrede!
Habt Ihr beiden hier eigentlich einen privaten Zwist?
30.01.2009 um 13:46 Uhr
@ Kölner
Nein ich habe keinen Zwist ich mach ja gerade in meinem Betrieb auch eine BR Neuwahlen durch und hier ist eigentlich alles bisher korrekt abgelaufen und ich denke mal das bei den Kollegen von Nalla´s Wahlvorstand genauso abgelaufen ist.
Hier ist von allen BR Mitgliedern der Wahlvorstand eingesetz worden und auch die Protokolle sind ordnunggemäß bei der nächsten BR sitzung abgesegnet worden von allen Mitgliedern.
Bei mir im Betrieb geht gerade auch das Gerücht um das man Kollegen zur Unterschrift genötigt hat und da geht mein Wahlvorstand schon nach.
30.01.2009 um 14:55 Uhr
@nervchen
Ja, ich kann das Beweisen das ich nicht eingeladen worden bin. Ich habe um 08:05 Uhr ausgestempelt und war somit im Betrieb. Den Ausdruck der Stempeluhr habe ich ebenfalls vorliegen.Bis ich im Betriebsratsbüro gewesen wäre hätten wir 08:10 Uhr gehabt. Die außerordentliche Sitzung war von 08:00 bis 08:10 Uhr, es wurde ja nur beschlossen den Wahlvorstand zu bestellen. Selbst wenn ich eine Einladung bekommen hätte, ich wäre gar nicht rechtzeitig angekommen. Auch die Betribsratszeit muss ein- und ausgestempelt werde, ist also ebenfalls beweisbar. Auch habe ich nur 1x bei einer Sitzung in der ganzen Amtszeit gefehlt, sogar wenn ich Urlaub hatte oder BR frei bin ich zu Sitzungen gegangen. Ebenso bei der Absegnung der Protokolle, um 8:25 Uhr ausgestempelt und um 8:30 Uhr für die BR Sitzung eingestempelt. Es ist auch bekannt, dass es zu Verspätungen kommen kann, da die Arbeitsendzeit nicht immer absehbar ist. Normal arbeiten wir bis ca. 7:30 Uhr, deswegen sind die Sitzungen in der Regel um 8:00 Uhr.
Und was ist mit der Protokollführung? Einflussnahme der Geschäftsleitung auf den BR? Weitergabe von internen Angelegenheiten des BR an die Geschäftsleitung?
@Kölner
Nein, ich glaube nicht das wir einen Streit haben, eventuell eine etwas andere Auffassung von Gerechtigkeit und Fairness.
Gruß Nalla
30.01.2009 um 15:08 Uhr
@ nalla
dann gibt es nur eines die Absetzung des WV beantragen.
Da du es ja bestimmt auch beweisen kannst durch die Anwesenheitsliste der entsprechenden BR-Sitzung , dadurch wäre dann die ganze Wahl anfechtbar.
Das mit den Protokollen ist eine andere Geschichte und wird nach der Neuwahl ja bestimmt bei euch besprochen werden wer dann die Protokolle führen darf.
30.01.2009 um 15:19 Uhr
@nervchen
Genau das haben mir auch beide Anwälte gesagt die übrigens bisher nichts gekostet haben und wenn ich es aus eigener Tasche bezahlen müsste. Ist nicht über den BR Anwalt gegangen und somit entstehen auch dem Betrieb keine Kosten. Nur, Freunde mache ich mir mit der Anfechtung der Wahl auch nicht und ich bin wieder der Buhmann. Allerdings spricht dann wieder dafür, dass ich mich auch den MA gegenüber verpflichtet sehe und man eigentlich so einen Betriebsrat nicht verdient. Nur, ob die anderen MA verstehen worum es eigentlich geht weiß ich nicht. Ich darf ja diese Informationen nicht an die MA weitergeben um meinen Standpunkt zu erklären.
Es geht weder darum wer die Protokolle führt sondern um die aktive Einflußnahme der Geschäftsleitung.
Gruß Nalla
30.01.2009 um 15:28 Uhr
Ok dann drücke ich dir mal die daumen das du damit erfolg hast
halte uns mal auf dem laufenden
es wundert mich nur das nalla´s wahlvorstand sich nicht mehr meldet
09.02.2009 um 17:44 Uhr
und gibt es schon was neues von deiner wahl ?
wenn ich das richtig gerechnet habe müste heute doch der aushang bzw der Termin für die stützunterschrifteneingabe zuende sein
11.02.2009 um 13:29 Uhr
mann seid ihr alle doof
15.02.2009 um 18:46 Uhr
Selbst im Kindergarten ist das Kommunikationsniveau und der Intelligentsquotient höher. Ob Ihr hier diskutiert oder ein Sack Reis in Japan umfällt interessiert keinen (ausser Euch natürlich! : ) Euer Mr. Krebs
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