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BR zerschlagen?

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robertgoytex
Jan 2018 bearbeitet

hallo an @lle,

der BR dessen ich (noch) als E-BRM angehöre geht in die nächste Runde, über bisherige Probleme (von allg. Formfehler bis zu Pflichtverletzung) hatte ich bereits um Meinungen in einem andern thread berichtet.

Nun ist es so, da ich NICHT mit unseren Diktator konform bin und ein heftiges Streitgespräch per Telefon stattgefunden hat, dass ich wohl künftig gemobbt werde bzw. auch zu weiteren Sitzungen nicht mehr geladen werde. Obwohl ich 1. E-BRM bin, wird er es immer irgendwie hinbiegen, das ich letztendlich der Dumme bin.

2 BRM + 1 E-BRM sind meiner Meinung, das der "Diktator" wohl fehl am Platz ist. Die einzige Möglichkeit diesen Diktator zu "entmachten", wird wohl das Zerschlagen des ganzen BR bedeuten.

Bin eigentlich nicht der "rachesüchtige", finde aber auch nicht den richtigen Weg, um ihn zumindest dazu zu bringen "Gesetzestreu zu handeln"

Folgendes habe ich bereits im BetrVG gefunden, weiß jedoch nicht so recht wie ich es umsetzen soll:

  1. Abberufen --> wenig bis überhaupt kein Erfolg da zuwenig gegenstimmen

  2. 1/4 der AN für die Auflösung des BR's --> mir fehlen die Adressen der AN

  3. Mandats-Niederlegungen von 2 BRM + 5 E-BRM a) übrig bleibt nur noch die benötigte Sollstärke von 11 BRM b) ist das eventuell ein Grund für Neuwahlen c) wer bestimmt den Wahlausschuss d) darf hier ein BR-Bewerber ausgeschlossen werden

Jede Hilfe nehme ich dankend an, auch Kritik kann ich vertragen. Bin auch bereit alleine das Mandat nieder zulegen, meine Gesundheit ist mir dann doch letzendlich wichtiger.

1.12609

Community-Antworten (9)

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HelmutK

01.10.2010 um 16:53 Uhr

Ich würde mich eher fragen wessen machtphantasien hier Ursache und Wirkung ist. Ersatzmitglieder die es nicht ins Gremium schaffen und nachher den Wählerwillen nicht respektieren.

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Petrus

01.10.2010 um 17:27 Uhr

Da warte doch einfach die paar Tage bis zur Gerichtsverhandlung ab - warum irgendwelche Szenarien durchspielen, wenn sich das Problem vielleicht in 2 Wochen erledigt hat... Den Rest besprichst Du dann am besten mit euren verdis + GEW-Sekretär.

auch zu weiteren Sitzungen nicht mehr geladen werde

Das könnte dabei helfen...

S
Sonnenschirm

01.10.2010 um 18:46 Uhr

Wieso wählt ihr euren BRV nicht ab? Und wieso hat der soviel Macht? Er ist nur euer Sprachrohr nach aussen, mehr nicht.

Und es irgendwie hinbiegen das du nicht geladen wirst kann und darf er eigentlich nicht, denn auch beim Mitglieder laden muss alles korrekt ablaufen. Du hast die Chance geladen zu werden wenn ein ordentliches Mitglied (in deinem Fall wohl ein Mann) a. krank, b. in Urlaub oder c. auf Fortbildung ist. Ansonsten wirst du nicht geladen.

Vielleicht kann man darüber was machen, denn dann sind ja alle Beschlüsse unwirksam. Wenn er dich einfach übergeht. Wenn du dran bist, bist du dran.

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robertgoytex

01.10.2010 um 19:18 Uhr

@ sonnenschirm es geht hier nicht um den BRV, sondern um den stellvertreter - der sich alle Rechte rausnimmt - aber mit pflichten nicht so genau nimmt.

mehrfach zur Rede gestellt, verharrt er auf seine langjährige erfahrung und seine "Kunst" dieses auch vor Gericht zu seinen Gunsten "Glaubhaft" darzustellen. Sehr "redegewannt" überzeugt er immer wieder die BRM, die keine/wackelige Meinung haben und hält somit für seine Zwecke die Mehrheit. Selbst der Gedanke, ich könnte die "wackler" impfen, laufe ich Gefahr das diese mich an den Diktator ausliefern ...... berühmte schuss nach hinten.

@ alle - die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht zwecks Wahlanfechtung findet am 12.12 statt . . . .

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albdonar

01.10.2010 um 22:49 Uhr

robertgoytex Nun ist es so, da ich NICHT mit unseren Diktator konform bin und ein heftiges Streitgespräch per Telefon stattgefunden hat, dass ich wohl künftig gemobbt werde bzw. auch zu weiteren Sitzungen nicht mehr geladen werde. Bist Du nicht mehr mit ihm konform? Seit wann wirst Du gemobbt? alle - die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht zwecks Wahlanfechtung findet am 12.12 statt . Wie hast Du die Wahlanfechtung geschafft, es fehlen Dir doch die Adressen der AN.

Da Du Dich per Email nicht mehr meldest und auch tel. nicht , muss ich diesen Weg wählen. Ich hätte noch ein paar Fragen an Dich, was die Absprache zwischen BRV und GF angeht. Habt ihr die BV schon erstellt? Hast Du den § 238 schon gefunden? Oder hast Du schon alles umgesetzt, was Du wissen wolltest von mir. Antwort 15 Erstellt am 01.10.2010 um 13:11 Uhr von albdonar

F
Fabrice

02.10.2010 um 14:25 Uhr

@robertgoytex warum legst du dein mandat dann nicht sofort nieder?

Und wieso hat der soviel Macht? Er ist nur euer Sprachrohr nach aussen, mehr nicht.

ja erkläre uns mal, warum sie soviel Macht hat? Geb Dir gerne auch meine Mailadresse zum Austauschen von Infos.

@all, gibt es keine Antworten mehr?

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robertgoytex

03.10.2010 um 15:44 Uhr

@ albdonar --> meine letzten beiden mails an xxx@t-online.de wurden von DIR nicht mehr beantwortet, meine Tele-Nr. gebe ich ungern weiter.

@alle --> es wird leider etwas verwirrend wiedergegeben, was SO nicht von mir gewollt ist.

  1. Die Wahlanfechtung findet am 12.Oktober statt und ist NICHT von mir oder durch mich beantragt worden, sondern von GEW-Mitglieder unter Führung der GEW

  2. Zum Gespräch zwischen mir und den Stellvert. BRV, welches 5 Stunden gedauert hat= habe darauf gebaut, das er Einsicht -im Bezug auf sein Fehlverhalten- zeigt. Leider ist das Gegenteil eingetreten, wir haben uns angeschrien und weil wir ja nur zu zweit waren hat er mir noch Sinngemäss erzählt "§1 Er hat immer Recht, §2 wenn er unrecht hat tritt §1 in Kraft" So würde er auch vor Gericht argumentieren. Ergo mit anderen Worten, er wird versuchen durch lügen oder durch verdrehen der Tatsachen den Prozess (Wahlanfechtung) zu gewinnen.

  3. Leider etwas traurig, da folgende Fragen/Themen GARNICHT behandelt wurden:

    1. Abberufen --> wenig bis überhaupt kein Erfolg da zuwenig gegenstimmen

    2. 1/4 der AN für die Auflösung des BR's --> mir fehlen die Adressen der AN

    3. Mandats-Niederlegungen von 2 BRM + 5 E-BRM a) übrig bleibt nur noch die benötigte Sollstärke von 11 BRM b) ist das eventuell ein Grund für Neuwahlen c) wer bestimmt den Wahlausschuss d) darf hier ein BR-Bewerber ausgeschlossen werden

A
albdonar

03.10.2010 um 16:02 Uhr

robertgoytex, warum habe ich die nicht mehr beantwortet. Du kannst sie auch gerne öffentlich machen, meine Mailadresse, gehört ja nicht mehr viel dazu. Dies hast Du gefragt: eventuell kannst Du mir von Euren bisher angestrebten Handlungen erzählen. Was habt ihr vor? Wie geht ihr vor? Denke mal, das Du/ihr wisst, wie ein BRV abzusetzen ist, oder fehlt es Dir/euch an der Mehrheit?

Auf guten Rat aus dem Forum habe ich nicht mehr geantwortet. Ein Schalk, wer Böses denkt. Meine Tel.NR. hast Du doch auch, aber Du behälst lieber die Kontrolle.

L
Lotte

03.10.2010 um 16:02 Uhr

hallo robert zu Deinen Fragen: Neuwahlen erst, wenn die Sollstärke unterschritten wird. Den Wahlvorstand bestimmt der amtierende BR (§16 BetrVG), welcher auch bis zur Wahl im Amt bleibt (§22 BetrVG) Nein, wenn das passive Wahlrecht gegeben ist, darf kein Bewerber ausgeschlossen werden. Viel Glück!

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