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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Splitting-Unternehmen - um damit das BR-Gremium zerschlagen zu können?

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Lemming49
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen.

Meine Frage an Euch? Es gibt in Oberfranken einen Betrieb der in Unterbetriebe aufgeteilt werden soll( man hofft damit das BR-Gremium zerschlagen zu können). Welche Möglichkeiten bestehen, dass der BR beschlußfähig bleibt, auch wenn es verschiedene Splitting-Unternehmen im Unternehmen gibt (Holding) Der BR besteht erst seit 1 Jahr. Hat der BR nhandhabe als solcher gegenüber dem AG. Vielen Dank im voraus, Lemming49

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Community-Antworten (1)

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DonJohnson

10.11.2008 um 18:11 Uhr

Also ich bin kein Experte, aber einfach zu splitten geht nciht. Schau mal im Schoof "Betriebsratspraxis von A bis Z nach, was ein betriebsratsfähiger Betrieb also ein einheitlicher Betrieb ist. So einfach wird es aber nciht sein, da sich die Unternehmensstruktur wohl nciht ändert, man also nicht von eigenständigen Betrieben reden kann, aber letztendlich können das hier nur die Fachleute diesen Bereiches beantworten - ein paar Namen würden mir wohl einfallen, aber die werden dich auch so darauf ansprechen. Um eine klare Aussage treffen zu können, müßte man die Struktur genauer durchleuchten und dafür sind wesentlich mehr Infos nötig.

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