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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fachvorgesetzer (andereFirma) / disziplinarischer Vorgesetzter - Auf wenn muss ein Mitarbeiter hören?

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Franz-Josef
Jan 2018 bearbeitet

Habe da mal eine Interessante Frage:

Auf wenn muss ein Mitarbeiter hören, auf den Fachvorgesetzten (IT), in diesem Fall aus einer anderen Firma, oder dem disziplinarischen Vorgesetzen, in diesem Fall Technischer Direktor (Volle Prokura) bei der der Mitarbeiter angestellt ist.

Kann man eine Vereinbarung treffen, dass sich bei Meinungsverschiedenheiten, die Vorgesetzten einigen müssen und der Mitarbeiter nicht mit irgenwelchen Konsequenzen rechnen muss, wenn sich die Anweisungen widersprechen.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Ansonsten Nachfragen ;-)

Gruß Franz-Josef

4.94604

Community-Antworten (4)

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Jube

27.01.2009 um 16:13 Uhr

@Franz-Josef Fachvorgesetzter aus einer anderen Firma??? Doch wohl allenfalls Berater o. ä. Der ITler soll sich an den Technischen Direktor wenden und dort Vorgehensweisen absprechen, die dann disziplinarisch von diesem angeordnet werden können. Kurzprotokoll schreiben und Vorgesetztem und BR zur Kenntnis geben, würde ich raten.

U
uhu

27.01.2009 um 16:36 Uhr

@franz-josef der AN sollte Aufklärung über die Weisungsbefugnis der entsprechenden Vorgesetzten verlangen; könnte sich auf §§ 81 und 82 BetrVG beziehen;

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Franz-Josef

27.01.2009 um 16:36 Uhr

Danke erstmal Jube,

ist ein bisl schwierig, der Fachvorgesetzte ist bis jetzt bei uns in der Firma beschäftigt. Er geht demnächst zu einer anderen Firma (gleicher Geschäftsführer wie bei uns, eigenständige GmbH) und macht dann von dort aus seine Aufgaben für uns, die Firma wo er angestellt wird und noch weitere Firmen, die alle "eigenständig" sein sollen.

Wir wollen die Miatarbeiter schützen, die aus der IT hier bleiben und dann Ihren direkten Vorgesetzten von dort haben sollen. Oder ist das garnicht möglich?

Gruß

Franz-Josef

U
uhu

27.01.2009 um 16:44 Uhr

@franz-josef ihr als BR solltet in allererster Linie umfassend über diese Veränderungen, Konstrukte etc. informiert werden (§ 80 BetrVG); fordert das vom AG ein; dann seht ihr klarer und weiter;

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