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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pflichtverletzung

O
otto
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen? In Kürze die Fakten: Eine kranke Kollegin wurde von einem Kollegen aus der Abteilung (dort zwar weisungsbefugt, aber kein disziplinarischer Vorgesetzter und Betriebsratsmitglied) zu Hause angerufen und gefragt, ob sie sich vorstellen kann, zukünftig halbtags zu arbeiten, da ihre Aufgaben jetzt von einer anderen Kollegin erledigt würden. Diese Frage sei aber nicht offiziell sondern nur so eine Idee von ihm und der BR müßte ja wahrscheinlich auch noch gehört werden. Außerdem sagte er ihr noch so im Vertrauen, wenn sie die Möglichkeit des Arbeitgeberwechsels hätte, solle sie unserer Firma doch ein Angebot machen (bzgl. Auflösung/Abfindung). Ca.3 Wochen später rief er wieder und wollte wissen, wann sie denn wiederkäme. Auf ihre Antwort, lt. Arzt nicht vor Ende April , sagte er ihr, man würde jetzt schauen, dass man sie ganztags beschäftigen könne, wahrscheinlich mit Aushilfsarbeiten, etc. Letzte Woche rief er an und fragte wieder, wann sie wiederkäme. Daraufhin verbat sie sich diese Anrufe und erklärte, sie würde sich melden, sobald sie genaueres wüßte. Nun schlug dieser Kollege vor, wenn sie schon mit 3 Fingern tippen könnte, wäre es doch möglich in die Firma zu kommen und sich in den Bereich einzuarbeiten. Für mich ist das ganz klares Mobbing. Die Kollegin hat sich nun offiziell an mich als BR-Mitglied gewandt. Wir haben am 07.04.06 eine BR-Sitzung und ich würde gerne wissen, wie ich diesem Kollegen begegnen kann (z.B. Pflichtverletztung, etc.). Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

06.04.2006 um 00:09 Uhr

Hallo Otto, eine Bitte vorweg. Wir haben schon einen "Otto" im Forum, nur hat sich "unser Otto" wegen einem Auslandsaufenthalt kurzfristig abgemeldet. Bitte einen Otto 2 oder so aus dem Nicknamen machen. Danke!

Ob Mobbing oder nicht, dieses Verhalten ist nicht korrekt! Greift die Beschwerde der Kollegin offiziell als TOP auf und handelt gem. § 85 BetrVG. In Kommentierungen findest Du weitere Erläuterungen zu diesem Thema, würde ich mir vorbereitend durchlesen.

Gruß Fayence

K
Kölner

06.04.2006 um 00:17 Uhr

@Fayence Kein Wunder das der Forum-Admin nur auf Dich hört...Du bist wahrhaftig und wirklich die Gute Fee des Forums: Du sortierst Beiträge, Du erinnerst an korrekte Nicknamen, Du rufst uns vergessen geglaubte Menschen dieses Forums ins Gedächtnis. Danke Dir, Du Gute Fee, Du!

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