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Anhörung von MA ohne Krankheitsdaten

B
Binär
Feb 2020 bearbeitet

Ein MA ist gekündigt worden. Wir haben drei Tage Zeit uns zu äußern. Der Grund warum der MA verhaltensbedingt gekündigt. Der MA behauptet in einem Brief an AG, dass er von der Arbeit krank geworden ist.

Wir wollten eben seine Krankdaten nachfragen, aber der Personalabteilung teilte uns mit, dass diese Krankdaten nicht mit der Begründung zu tun hat, daher brauchen wir diese Daten nicht. Wenn wir die Daten nicht erhalten, wie würdet ihr vorgehen? Unser Frist läuft heute aus.

Der MA war wohl mehr als 6 Wochen krank und wurde nicht zu einem BEM-Gespräch eingeladen.

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Community-Antworten (7)

S
stehipp

13.02.2020 um 11:26 Uhr

In eurem Anhöhrungsschreiben sollte ja eine Begründung für die verhaltensbedingte Kündigung aufgeführt und idealerweise belegt sein. Wenn diese Begründung nichts mit der Krankheit zu tun hat, dann hat die PERS wohl recht.

Wenn die Begründung im Anhöhrungsschreiben fehlt, oder für euch nicht plausibel nachvollziehbar ist würde ich nicht zustimmen mit dem Hinweis bzgl. fehlender Informationen.

K
Kjarrigan

13.02.2020 um 11:44 Uhr

Der Ma ist gekündigt worden bevor der BR angehört wurde? oder soll noch gekündigt werden?

Wenn die Kündigung vorher dem Ma zugegangen ist - dem MA raten direkt Kündigungsschutzklage einzureichen.

Wieso nur 3 Tage? Außerordentliche Kündigung?

Begründung: Der Ma wird nicht wegen Krankheit, sondern wegen schlechter Meinungsäußerung (Arbeit macht krank) gekündigt?

Widersprechen, Bedenken äußern - alles raushauen was euch einfällt - Kein BEM, freie Meinungsäußerung, Nachteile für den MA etc. etc.

E
EDDFBR

13.02.2020 um 14:00 Uhr

Ihr könntet dem AG auch mitteilen, dass die Anhörungsfrist noch nicht läuft, da Ihr die Anhörung als unvollständig anseht. Bei einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung muss der AG ja entsprechendes Material zur Begründung vorlegen (Historie, Abmahnungen, Nachweise für wiederholtes Fehlverhalten etc.). Dein Text klingt nicht so, als würde das alles vorliegen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung könnt Ihr ja sowieso nicht widersprechen, sondern nur Bedenken äußern. Das solltet Ihr (wenn es sich nicht um einen glasklaren Fall handelt) auf jeden Fall tun.

P
Pjöööng

13.02.2020 um 14:40 Uhr

Zitat (EDDFBR): "Ihr könntet dem AG auch mitteilen, dass die Anhörungsfrist noch nicht läuft, da Ihr die Anhörung als unvollständig anseht."

Ihr könnt ihm auch mitteilen dass Ihr morgens Kirschkonfitüre ins Joghurt tut. Das wird ihn auch nicht interessieren! Er wartet die drei Tage ab und schickt die Kündigung raus!

"... Bedenken äußern. Das solltet Ihr ... auf jeden Fall tun. "

Da widersprichst Du Dir aber in Deinem Beitrag!

E
EDDFBR

13.02.2020 um 17:34 Uhr

OK, vielleicht war das etwas missverständlich formuliert. Die Vorschläge waren entweder/oder:

Die Mitteilung der nicht vollständigen Anhörung wegen fehlender Unterlagen ist in einem möglichen Kündigungsschutzverfahren auf jeden Fall wichtig. Denn wenn die Anhörung nicht ordnungsgemäß war, und die Frist deshalb noch nicht lief wäre die Kündigung wegen nicht erfolgter ordnungsgemäßer Anhörung unwirksam. Ist halt die Frage ob das wirklich so ist (dazu sind die vorliegenden Informationen nicht genau genug).

Oder Ihr seht die Frist als laufend an, dann solltet Ihr die Bedenken schriftlich äußern. Mehr geht bei einer außerordentlichen Kündigung eh nicht.

@Pjööng: Capiche?

P
Pjöööng

13.02.2020 um 18:15 Uhr

"Denn wenn die Anhörung nicht ordnungsgemäß war, und die Frist deshalb noch nicht lief wäre die Kündigung wegen nicht erfolgter ordnungsgemäßer Anhörung unwirksam."

Ein äußerst gewagtes Konstrukt. Und wozu? Wenn der Arbeitgeber unzureichend anhört, dann ist das genau so wie gar nicht anhören. Also "Deckel zu, Schleife dran und weg damit!". Wozu noch den Arbeitgeber fragen ob er etwas vergessen hat? Damit er korrekt anhört und dafür etwas später kündigt? Eine unvollständige Anhörung ist doch ein Gottesgeschenk für den Mitarbeiter!

J
jimbob2019

16.02.2020 um 19:47 Uhr

Ähm , mal ne Frage sollte die Anhörung, egal welche Kündigung, nicht vor der Kündigung sein?? Wenn das nicht passiert ist , ist sie sowieso unwirksam. Und wenn es hier wegen der 6 krank war ohne BEM , dann auch.

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