JAV abwählen - wie?
Guten Tag,
wir haben in unserer Firma, letztes Jahr einen JAV gewählt, leider wurde uns erst später klar, dass diese Wahl eine total Fehlentscheidung war. Der JAV vertritt unsere Meinung der Azubis überhaupt nicht, sondern macht sich nur wichtig und arbeitet gegen uns (Azubis)!
Nun ist unsere Frage, ob wir als Azubis eine Chance haben den JAV abzuwählen wenn alle einstimmig dafür sind?
Vielen Dank für Ihre Bemühnisse
mit freundlichem Gruß
Ulrich Rath
Community-Antworten (3)
26.01.2009 um 19:26 Uhr
Gewähl ist gewählt: Lt. §64 Betriebsverfassungsgesetz gilt die Wahl regulär für zwei Jahre. Wurde nicht gegen § 19 BetrVG verstoßen, ist die Wahl unanfechtbar. ("§19 Wahlanfechtung: (1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte. (2) 1Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. 2Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.")
Mit kollegialen Grüßen
26.01.2009 um 23:00 Uhr
halbemark Die Azubis sollten mit dem BR sprechen und das Problem schildern.
17.02.2009 um 19:32 Uhr
WEnn die JAV ihre Pflichten nicht Erfüllt so kann sie Ausgehebelt werden genau wie der BR durch den Arbeitgeber. So iss es zumindest im Sächs PresVG. Euch bleibt nur eins Wendet euch an den BR.
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