Frage: In unserem Unternehmen ist ein Wochenbericht üblich, der die Art der Tätigkeit, deren Tagesbeginn und -Ende sowie die Ergebnisse der Tätigkeit pro Tag dokumentieren soll. Dieser ist allgemein eingeführt und wird nicht in Zweifel gestellt.
Nun ist in einigen Betrieben des Unternehmens auch die Vorausplanung der nächsten Woche üblich. Dabei geht es teilweise auch um geplante Stunden mit Uhrzeitangaben, um das Zeitmanagement optimieren zu helfen. Nun ist in einem Betrieb des Unternehmens der Betriebsrat der Auffassung, dass die Uhrzeitangaben in der Planung nicht statthaft seien und auch eine Planung dem BR wegen Zustimmungspflicht hätte vorgelegt werden müssen.
Bitte teilt mir eine Rechtsgrundlage mit, da wir hier Sicherheit haben wollen. Gruß Karin