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Wochenvorausplanung im Versicherungsaußendienst und Wochenbericht

K
KH
Nov 2016 bearbeitet

Frage: In unserem Unternehmen ist ein Wochenbericht üblich, der die Art der Tätigkeit, deren Tagesbeginn und -Ende sowie die Ergebnisse der Tätigkeit pro Tag dokumentieren soll. Dieser ist allgemein eingeführt und wird nicht in Zweifel gestellt. Nun ist in einigen Betrieben des Unternehmens auch die Vorausplanung der nächsten Woche üblich. Dabei geht es teilweise auch um geplante Stunden mit Uhrzeitangaben, um das Zeitmanagement optimieren zu helfen. Nun ist in einem Betrieb des Unternehmens der Betriebsrat der Auffassung, dass die Uhrzeitangaben in der Planung nicht statthaft seien und auch eine Planung dem BR wegen Zustimmungspflicht hätte vorgelegt werden müssen. Bitte teilt mir eine Rechtsgrundlage mit, da wir hier Sicherheit haben wollen. Gruß Karin

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Community-Antworten (1)

P
paula

26.01.2009 um 12:08 Uhr

man muss sich mal genau anschauen was die Leute da machen sollen. Sehe ich das richtig, dass der MA sagt wann er in der nächsten Woche wo ist?

Man könnte an ein MBR aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG denken. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die MA nur die dienstlichen Angelegenheiten vorausplanen. Dann dürfte das MBR nicht eingreifen, da es sich nicht um das Ordnungsverhalten des MA handelt

Man könnte auch an § 87 Abs. 1 Nr.2 BetrVG als einschlägig ansehen. Hier wird es nun sehr kniffelig. Es kommt darauf an was da genau passiert. Was ist die Anweisung an die MA. Was planen die tatsächlich im voraus. Außerdem gilt es zu beachten dass der TV für die Versicheurngswirtschaft im Außendienst keine Arbeitszeit festlegt

Also hier kommt es echt sehr genau auf den Sachverhalt an.

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