Hallo Fox-rider 89
Auch wenn der AG Dir mitgeteilt hat, dass er Dich nur befristet übernimmt, gilt ein ___unbefristetes Arbeitsverhältnis als begründet___, wenn Du die Übernahme beantragt hast.
Es ist jetzt am AG zu reagieren, nicht eigentlich Deine Aufgabe vor Gericht zu gehen.
(2) 1Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. 2Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats endet.
(4) 1Der Arbeitgeber kann spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen,
1. festzustellen, dass ein Arbeitsverhältnis nach Absatz 2 oder 3 nicht begründet wird, oder
2. das bereits nach Absatz 2 oder 3 begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen,
wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber ____unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann____. 2In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind der Betriebsrat, die Bordvertretung, der Seebetriebsrat, bei Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung auch diese Beteiligte.
(5) Die Absätze 2 bis 4 finden unabhängig davon Anwendung, ob der Arbeitgeber seiner Mitteilungspflicht nach Absatz 1 nachgekommen ist.
Auch wenn mit Entlassungen zu rechnen ist, heißt das zunächst nicht, dass Du dazu gehören mußt. Es ist Sache des Gerichtes, zu prüfen, ob es für den AG unzumutbar ist, Dich weiter zu beschäftigen.
Wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist und keinen privaten Rechtsschutz hast, geh gleich am Montag zum Amtsgericht und beantrage Prozesskostenhilfe. Vorher anrufen und fragen, welche Unterlagen Du hierfür mitbringen mußt. Erst wenn diese bewilligt ist, geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich gehe davon aus, dass Du eine Zusage bekommst.
Wenn Du bis zu dem Zeitpunkt, wo Du den AV unterschreiben sollst noch keine Zusage für die Prozeßkostenhilfe und keinen Termin beim Anwalt hast, nimm Dir jemanden vom BR mit, unterschreib den Vertrag nicht und gib bekannt, dass nach Deiner Ansicht ein unbefristetes AV begründet ist. Wie gesagt, der AG muß das Gegenteil beweisen.
Sollte der AG nun behaupten, Du hättest überhaupt kein AV nimm Dir einen Zeugen mit, geh zu Deiner Arbeitsstätte und biete jeden Tag Deine Arbeitskraft an. Mindestens solange bis Du Termin beim Anwalt hast und dieser etwas anderes sagt.