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JAV befristete Übernahme - bräuchte dazu dringend Hilfe

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Fox-rider89
Jan 2018 bearbeitet

hi leute, also ich bin aktuell seit knapp 3 Monate vorsitzender JAV. So ich lerne in ner Woche aus(28.01.09) und habe meinen Antrag auf unbefristet gestern abgegeben.

Mir wurde am 30 November schriftlich mitgeteilt das ich für ein Jahr befristet übernommen werde.

Jetzt steh ich vor dem Problem was ich machen soll wenn ich jetzt tatsächlich en befristeten Vertrag bekomme.

Das große Problem ist nämlich das ca 20% der Belegschaft bei uns geplant ist abzubauen. Aber es werden alle AZUBIS für ein JAhr übernommen.

Könnt ihr mir en Tipp geben was ich am besten machen kann wen ich den Befristetetn Vetrag angeboten bekomm.

Freu mich über ein paar hilfreiche Antworten

Danke greetz sven

10.18406

Community-Antworten (6)

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pirat

23.01.2009 um 10:00 Uhr

@Fox-rider89,

hier ein sehr interessanter link, dient vielleicht zur Meinungsfindung....

http://www.igmetall-homburg-saarpfalz.de/content/dokumente/Uebernahme_Hhilfe_78a.pdf

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pit47

23.01.2009 um 10:17 Uhr

Hallo Fox-rider89, wenn 20% der Belegschaft entlassen werden sollen, gibt es schon einen Sozial-Plan?

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fox-rider89

23.01.2009 um 15:10 Uhr

@ pit von nem Sozialplan weis ich jetzt noch nichts. Es finden gerade noch Verhandlungen zwischen der GF und dem BR statt.

Ich denk des wird sich jetzt demnächst entscheiden aber ich rechne mit Entlassungen. @pirat des E-book habe ich schon gelesen. Bin daraus aber nicht richtig schlauer geworden auser dass ich vor Gericht kann. Das will ich allerdings vermeiden.

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nicoline

23.01.2009 um 17:14 Uhr

Hallo Fox-rider 89

Auch wenn der AG Dir mitgeteilt hat, dass er Dich nur befristet übernimmt, gilt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als begründet, wenn Du die Übernahme beantragt hast. Es ist jetzt am AG zu reagieren, nicht eigentlich Deine Aufgabe vor Gericht zu gehen.

(2) 1Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. 2Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats endet. (4) 1Der Arbeitgeber kann spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen,

  1. festzustellen, dass ein Arbeitsverhältnis nach Absatz 2 oder 3 nicht begründet wird, oder
  2. das bereits nach Absatz 2 oder 3 begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen,

wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. 2In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind der Betriebsrat, die Bordvertretung, der Seebetriebsrat, bei Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung auch diese Beteiligte. (5) Die Absätze 2 bis 4 finden unabhängig davon Anwendung, ob der Arbeitgeber seiner Mitteilungspflicht nach Absatz 1 nachgekommen ist.

Auch wenn mit Entlassungen zu rechnen ist, heißt das zunächst nicht, dass Du dazu gehören mußt. Es ist Sache des Gerichtes, zu prüfen, ob es für den AG unzumutbar ist, Dich weiter zu beschäftigen.

Wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist und keinen privaten Rechtsschutz hast, geh gleich am Montag zum Amtsgericht und beantrage Prozesskostenhilfe. Vorher anrufen und fragen, welche Unterlagen Du hierfür mitbringen mußt. Erst wenn diese bewilligt ist, geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich gehe davon aus, dass Du eine Zusage bekommst. Wenn Du bis zu dem Zeitpunkt, wo Du den AV unterschreiben sollst noch keine Zusage für die Prozeßkostenhilfe und keinen Termin beim Anwalt hast, nimm Dir jemanden vom BR mit, unterschreib den Vertrag nicht und gib bekannt, dass nach Deiner Ansicht ein unbefristetes AV begründet ist. Wie gesagt, der AG muß das Gegenteil beweisen. Sollte der AG nun behaupten, Du hättest überhaupt kein AV nimm Dir einen Zeugen mit, geh zu Deiner Arbeitsstätte und biete jeden Tag Deine Arbeitskraft an. Mindestens solange bis Du Termin beim Anwalt hast und dieser etwas anderes sagt.

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fox-rider89

23.01.2009 um 17:31 Uhr

@nicoline ja danke schon mal... ja also ich bekomme schon ein Vetrag aber vermutlich en befristeten. Übrigens bin ich seit em jahr in der igm..

Aber ich denk so werd ich des machen, wenn die meine ich soll hoch kommen wegm Vetrag nehm ich en BR-Mitglied mit und wenn es ein befristeten Vertrag gibt frag ich einfach warum es kein unbefristeten gibt laut §78 und beharre darauf den Vetrag nicht zu unterschreiben.

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nicoline

23.01.2009 um 20:40 Uhr

Hallo fox-rider89

ja danke schon mal. => ja gerne ;-))

ja also ich bekomme schon ein Vetrag aber vermutlich en befristeten => siehe mein Beitrag!

Übrigens bin ich seit em jahr in der igm => ich hoffe, Du nimmst jetzt umgehend Kontakt zu Deiner Gewerkschaft auf, schilderst den Sachverhalt und forderst Hilfe an und zwar bevor Du den AV unterschreiben sollst.

frag ich einfach warum es kein unbefristeten gibt => nicht fragen, wer viel fragt, bekommt viel Antwort. Sagen: "Diesen befristeten Vertrag unterschreibe ich nicht, mir steht laut § 78 a ein unbefristeter Vertrag zu!"

Nochmal, wende Dich jetzt unbedingt sofort an Deine Gewerkschaft und fordere dort Hilfe an!!!!!! Wenn Du das Gefühl hast, dass Dir dort nicht befriedigend geholfen wird, geh den Weg mit der Prozeßkostenhilfe!!!!!

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