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Begleitung zur Geschäftsleitung durch JAV?

E
EsSsI
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin JAV-Vorsitzender in und habe folgendes Problem. eine ehemalige Auszubildende aus unserem Betrieb soll nun übernommen werden. Da aber die Befürchtung besteht, dass sie bei der Vertragsunterzeichnung unter Druck gesetzt wird (ausgelernt 09.01.09, seit dem bei uns tätig und es steht im Raum, dass sie einen befristeten Arbeitsvertrag unterzeichnen soll) würde ich sie gerne begleiten zu diesem Gespräch. sie ist unter 25 Jahren und würde ja somit in den Zuständigkeitsbereich der JAV fallen.

darf ich sie zu diesem Gespräch begleiten?

9.29807

Community-Antworten (7)

P
Patrick

22.01.2009 um 23:36 Uhr

warum sollst Du sie nicht begleiten dürfen?

die frage ist doch eher - was willst Du da?

sie unterschreibt einen befristeten AV - ich nehme an, in diesem AV ist eine Probezeit enthalten. dann wartet sie am besten bis zum ende der Probezeit und klagt dann den unbefristeten AV ein.

das ist auf jeden Fall besser, als jetzt schon die Welle zu machen - denn sonst müßt ihr doch damit rechnen, dass man von der Überbernahme absieht.

E
EsSsI

23.01.2009 um 00:26 Uhr

Naja, von der Übernahme können sie ja eigentlich nicht absehen, denn dadurch das sie seit ihrer bestandenen Prüfung weiter gearbeitet hat ist sie ja quasi in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ihr soll aber z.B. das Recht ihren Arbeitsvertrag mit zu nehmen um ihn durch zu sehen nicht gewährt werden, denn "sie möchten das ganze möglichst noch diese woche vom tisch haben". Dieser Vertrag ist aber auch noch nicht über den Betriebsrat gegangen, obwohl er in der letzten Sitzung angefordert wurde. Ist das überhaupt rechtens?

LG

M
Mainpower

23.01.2009 um 07:57 Uhr

Hallo, dieser Vertrag ist aber auch noch nicht über den Betriebsrat gegangen. Warum auch? Arbeitsverträge gehen nie über den BR. Du meinst vieleicht die Mitteilung über eine geplante Einstellung.

N
nicoline

23.01.2009 um 10:33 Uhr

@EsSsI eine ehemalige Auszubildende aus unserem Betrieb soll nun übernommen werden. denn dadurch das sie seit ihrer bestandenen Prüfung weiter gearbeitet hat ist sie ja quasi in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

So ist es. Ein befristetes Arbeitsverhältnis bedarf vor Arbeitsantritt der Schriftform, damit es Gültigkeit hat. Wenn Du als JAV Vorsitzender nicht genau weißt, wie die ehemalige Azubine sich rechtssicher verhalten soll, gebe ich Euch den dringenden Rat, wendet Euch entweder an die Gewerkschaft oder holt Euch eine Beratung beim Rechtsanwalt.

N
nicoline

23.01.2009 um 10:43 Uhr

@EsSsI Nachtrag: hier ein interessanter Link von pirat, falls Du ihn noch nicht entdeckt hast, zu dem gleichen Thema:

http://www.igmetall-homburg-saarpfalz.de/content/dokumente/Uebernahme_Hhilfe_78a.pdf

Link kopieren und einfügen!

P
pirat

23.01.2009 um 10:49 Uhr

@nicoline, wie war das mit der geenterten Beute, schon ist sie futsch..... ;-)

N
nicoline

23.01.2009 um 10:57 Uhr

@pirat c' est la vie! ;-)))

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