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Interne Stellenausschreibung / Ausbildungsende

H
Homberger
Feb 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich bin nun schon eine ganze Zeit am Lesen / Suchen. Ich finde einfach nichts handfestes. Wie sieht die Sache aus, wenn ein Azubi seine Ausbildung beendet und in Abteilung XY kommt. Einfach mal angenommen mit einem befristeten Arbeitsvertrag (6 Monate). Muss diese Stelle die der Azubi dann besetzt vorher intern ausgeschrieben werden? (Ja, es existiert eine BV, dass Stellen intern ausgeschrieben werden müssen) Es ist ja eventuell schon lange geplant, dass "Azubi Müller" in Abteilung XY kommt und hat ja unter Umständen schon die letzten Monate seiner Ausbildung in der Abteilung gearbeitet. Habt Ihr da eine konkrete Antwort oder einen Verweis wo ich was nachlesen kann? Vielen Dank vorab

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Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

12.02.2020 um 10:23 Uhr

Wenn in der BV keine Ausnahme geregelt ist, das solche "Trainingsstellen oder wie immer man die nennen möchte",oder andere Ausnahmen (z.B. von Kündigung bedrohte MA werden bevorzugt oder ähnliches) sind alle Stellen auszuschreiben.

Imho sollte man solche Ausnahmen immer regeln,

K
kratzbürste

12.02.2020 um 10:32 Uhr

Wir haben das auch in einer BV geregelt, welche Stellen ausgeschrieben werden müssen und welche nicht.

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