Erstellt am 21.01.2009 um 16:40 Uhr von Troisdorfer
Anonyme schriftl. Umfrage ???
Bringt dir nicht wirklich viel,das sie verfälscht sein kann ...
Besser ist es mit den Kollegen zu sprechen.
Erstellt am 21.01.2009 um 16:55 Uhr von nobli
eine Umfrage zu machen steht der JAV jederzeit frei.
nobli
Erstellt am 21.01.2009 um 17:02 Uhr von Vors.JAV
Dank dir nobli,
wäre äußerst lieb wenn ihr/du mir noch den entsprechenden Absatz im BetrVG nennen könntest.
Erstellt am 22.01.2009 um 07:30 Uhr von pit47
Hallo Vors.JAV,
stellt einen Antrag beim BR zur Umfrage bei den Jugend-AN und den Azubis.
Google auch beim DGB unter "Gute Arbeit", dort sind die rechtlichen Möglichkeiten einer Umfrage beschrieben.
Erstellt am 22.01.2009 um 17:44 Uhr von Vors.JAV
Ich danke dir pit47 !!!
Also ohne Antrag beim BR, läuft nix?
Erstellt am 23.01.2009 um 08:57 Uhr von pit47
Hallo Vors.JAV,
es sollte sich die JAV mit dem BR verständigen über diese Fragebogenaktion, dann sollte der BR mit der JAV einen Beschluss darüber fassen und dem AG mitteilen. Damit muss dann der AG auch die Kosten dieser Aktion tragen.
Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 60 BetrVG ab Rn 28.