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Vorsitz der JAV

V
Vors.JAV
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, wurde grad zum Vorsitzenden der JAV gewählt, da ich keine repräsentative Meinung über die Qualität, der Jugend- und Auszubildenen in meinen Betrieb habe, kam ich auf die Idee eine Anonyme schriftl. Umfrage zu erstellen damit wir/ich eine Art Meinungspool besitze.

Ist dies rechtmäßig ?

Darf ich die Umfrage in meinen Betrieb durchführen (austeilen/einsammeln der Umfragezettel) ?

Danke.

9.52306

Community-Antworten (6)

T
TROISDORFER

21.01.2009 um 17:40 Uhr

Anonyme schriftl. Umfrage ??? Bringt dir nicht wirklich viel,das sie verfälscht sein kann ... Besser ist es mit den Kollegen zu sprechen.

N
nobli

21.01.2009 um 17:55 Uhr

eine Umfrage zu machen steht der JAV jederzeit frei.

nobli

V
Vors.JAV

21.01.2009 um 18:02 Uhr

Dank dir nobli,

wäre äußerst lieb wenn ihr/du mir noch den entsprechenden Absatz im BetrVG nennen könntest.

P
pit47

22.01.2009 um 08:30 Uhr

Hallo Vors.JAV, stellt einen Antrag beim BR zur Umfrage bei den Jugend-AN und den Azubis. Google auch beim DGB unter "Gute Arbeit", dort sind die rechtlichen Möglichkeiten einer Umfrage beschrieben.

V
Vors.JAV

22.01.2009 um 18:44 Uhr

Ich danke dir pit47 !!!

Also ohne Antrag beim BR, läuft nix?

P
pit47

23.01.2009 um 09:57 Uhr

Hallo Vors.JAV, es sollte sich die JAV mit dem BR verständigen über diese Fragebogenaktion, dann sollte der BR mit der JAV einen Beschluss darüber fassen und dem AG mitteilen. Damit muss dann der AG auch die Kosten dieser Aktion tragen.

Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 60 BetrVG ab Rn 28.

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