Vorsitz der JAV
Guten Tag, wurde grad zum Vorsitzenden der JAV gewählt, da ich keine repräsentative Meinung über die Qualität, der Jugend- und Auszubildenen in meinen Betrieb habe, kam ich auf die Idee eine Anonyme schriftl. Umfrage zu erstellen damit wir/ich eine Art Meinungspool besitze.
Ist dies rechtmäßig ?
Darf ich die Umfrage in meinen Betrieb durchführen (austeilen/einsammeln der Umfragezettel) ?
Danke.
Community-Antworten (6)
21.01.2009 um 17:40 Uhr
Anonyme schriftl. Umfrage ??? Bringt dir nicht wirklich viel,das sie verfälscht sein kann ... Besser ist es mit den Kollegen zu sprechen.
21.01.2009 um 17:55 Uhr
eine Umfrage zu machen steht der JAV jederzeit frei.
nobli
21.01.2009 um 18:02 Uhr
Dank dir nobli,
wäre äußerst lieb wenn ihr/du mir noch den entsprechenden Absatz im BetrVG nennen könntest.
22.01.2009 um 08:30 Uhr
Hallo Vors.JAV, stellt einen Antrag beim BR zur Umfrage bei den Jugend-AN und den Azubis. Google auch beim DGB unter "Gute Arbeit", dort sind die rechtlichen Möglichkeiten einer Umfrage beschrieben.
22.01.2009 um 18:44 Uhr
Ich danke dir pit47 !!!
Also ohne Antrag beim BR, läuft nix?
23.01.2009 um 09:57 Uhr
Hallo Vors.JAV, es sollte sich die JAV mit dem BR verständigen über diese Fragebogenaktion, dann sollte der BR mit der JAV einen Beschluss darüber fassen und dem AG mitteilen. Damit muss dann der AG auch die Kosten dieser Aktion tragen.
Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 60 BetrVG ab Rn 28.
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