Erstellt am 21.01.2009 um 15:07 Uhr von w-j-l
Protokoll müssen nicht "beschlossen" werden.
Wenn ein BRV es sich einfach machen will, dann hält er sich genau an den § 34.
Er unterschreibt das Protokoll zusammen mit dem Protokollführer und legt es ab. Die BR-Mitglieder können es einsehen, und sich ggf. Kopien machen. Noch einfacher ist es natürlich, gleich Kopien zur Verfügung zu stellen.
Wenn ein BR-Mitglied Einwände hat, dann soll es die formulieren, und der BRV nimmt den Einwand zum Protokoll.
Natürlich kann man das Verfahren auch über einen BR-Beschluss bzw. eine GO modifizieren bzw. erweitern.
Erstellt am 21.01.2009 um 15:11 Uhr von nobli
Hi Billy,
prinzipiell ist das Sitzungsprotokoll genehmigt sobald der BR-Vors. und ein weiteres BR-Mitglied es unterzeichnet haben und es bedarf keiner weiteren Genehmigung des BR-Gremiums. (§34 Abs. 1 BetrVG).
Ist ein BR-Mitglied mit dem Protokoll nicht einverstanden so muss er seinen Einwand "unverzüglich, schriftlich erheben" (§34 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Dieser Einwnd muss dann dem Protokoll beigefügt werden.
Gute Praxis ist es allerdings bei der nächsten Sitzung zu fragen, ob weitere Änderungswünsche vorliegen, die dann auch mündlich gestellt werden dürfen, und diese dann ebenfalls anzufügen. (siehe auch Fitting Auflage 23 §34 RandNr. 31 Seite 587)
Danach ist aber auch dann Schicht !!!
Gruß aus der Noris
Nobli
Erstellt am 21.01.2009 um 15:12 Uhr von billy