Werte BRs und Schriftführer,

in unserer verg. ordentl. Sitzung hat bei der Beschlußfassung zu einem Tagesordnungspunkt der anwaltlichen Beratung der stellv. Vorsitzende darauf bestanden, dass seine "Nein" Stimme namentlich im Protokoll erwähnt wird.
Es handelte sich um eine nichtöffentl. Sitzung des örtlichen BR. Vor der Abstimmung wurde, wie üblich vom BRV, nicht drüber informiert, dass diese Abstimmung im Protokoll mit namentliche Stimmabge erfolgen wird. Das ist auch unüblich, lediglich nutzen wir gelegentlich nach vorheriger Ansage, die Möglichkeit anonym abzustimmen.
Nun stelle ich mir als Schriftführer zu dieser Sitzung die Frage, ob ich der Forderung des Stellvertreters nachkommen soll, oder dadurch den Beschluß unwirksam ins Protokoll schreibe. Weiterhin habe ich die Frage, ob die Tagesordnung jeweils zur Sitzung einstimmig beschlossen werden muss? Wer kann helfen?

Grüße Georg